Die Abmahn-Masche

  • Kopieren, Bereitstellung und Verbreitung urheberrechtlich geschützter Werke (ohne Zustimmung des Urhebers) verstößt gegen das Gesetz.
    Es drohen hohe Geld- und Haftstrafen.


    Wer als Urheber durch einen sogenannten Raubkopierer geschädigt wurde, hat nun 2 Möglichkeiten:
    1) Anzeige
    2) Abmahnung


    Die Abmahnung sollte eigentlich nur dafür gedacht sein, dass sich Geschädigter und Schädiger außergerichtlich einigen können.
    Die Kosten, die für eine Abmahnung entstehen, können berechnet werden.


    Seitdem es CDs gibt (also aktuell seit rund 20 Jahren) gibt es aber auch "schwarze Schafe", die daraus ein eigenes Geschäftsmodell gemacht haben.
    In der Vergangenheit haben sie zuerst eine Anzeige gemacht damit die Staatsanwaltschaft die persönlichen Daten des Verursachers ermittelt. Sobald sie dann die Daten hatten, wurde die Anzeige zurückgezogen.
    Die Ermittlungskosten mussten von der Allgemeinheit getragen werden.


    Nun wurde dem Verursacher eine außergerichtliche Abmahnung zugeschickt.
    In einer solchen Abmahnung wird zuerst einmal ein verursachter Schaden fiktiv berechnet.
    Diese Berechnung war in der Regel völlig überzogen - aber das hatte seinen besonderen Hintergrund:


    Die Schadenshöhe bestimmt direkt die Anwaltskosten, da diese daraus errechnet werden.
    Zusätzlich zu einem Schadensersatz wegen des Urheberrechtverstoßes kommen also noch einmal horrende Abmahnkosten.


    Viele deutsche Staatsanwaltschaften weigern sich mittlerweile solche Abmahngeschäftsmodelle zu unterstützen. Sie setzen eine Mindestschadenshöhe für eine Ermittlung von Personendaten voraus - gleichzeitig wurde aber auch der einzelne Wert von geschützten Daten festgelegt, damit keine überzogenen Scheinwerte angegeben werden können.
    Hier handelt jedoch jede Staatsanwaltschaft nach anderen Vorgabewerten, sodass wir keine exakten Zahlen angeben können.


    ------------------


    Ein sehr bekannter Abzocker-Abmahn-Anwalt wurde nun vor einiger Zeit wegen nachgewiesenem Betrug zu 6 Monaten Haft verurteilt.
    Er hatte seit den 90er Jahren Zehntausende abgemahnt und fast immer abkassiert.


    Der Betrüger zog es vor, Selbstmord zu begehen anstatt seine Haftstrafe abzusitzen.. doch sein Geschäftsmodell läuft weiter.
    Die Digiprotect GmbH zum Beispiel hat allein im Jahr 2009 45.000 - 60.000 Abmahnungen durch Anwälte verschicken lassen. Ihr einziger Geschäftszweck ist nur die Versendung von Abmahnungen.

    http://www.sueddeutsche.de/computer/193/504406/text/


    Es gibt hier keinen allgmeingültigen Rat, wie man darauf reagieren sollte.. außer .... keine urheberrechtlich geschützten Werke kopieren und verbreiten wenn es die Copyrights nicht eindeutig zulassen.




    PS:
    Wer eine eigene Internetseite betreibt, kann den Urheber ja vielleicht um eine Genehmigung bitten, seine Werke zu verbreiten.
    Wenn es sich beim Urheber um eine Privatperson oder umen einen Verein/öffentliche Einrichtung handelt, erhält man sehr oft eine Genehmigung.
    Wenn man sich an die Bedingungen der Genehmigung hält, schützt eine solche Einzelgenehmigung dann auch vor unberechtigten Abmahnungen.