Angebot & Vertrag

  • ANGEBOT

    Damit ein Vertrag zustande kommen kann, muss es ein Angebot und eine
    Annahme des Angebotes geben.


    Bedeutung und Beispiele:
    Ein Händler bietet in seinem Geschäft eine Ware zu einem bestimmten Preis an.
    Das ist sein Angebot an die Kunden.
    Kommt nun ein Kunde herein und möchte die Ware zum ausgezeichneten Preis
    kaufen, so bietet er die Annahme des Angebotes an.
    Nun kann der Händler die Annahme akzeptieren oder ablehnen.


    Der Kunde muss nicht zum angebotenen Preis kaufen. Er kann auch ein anderes
    Angebot abgeben.
    Der Händler ist nicht verpflichtet, an diesen Kunden zu verkaufen. Er darf sich
    seine Vertragspartner aussuchen.


    Händler (Angebot): Brötchen 0,50€
    Kunde (Annahme des Angebotes): Ich hätte gerne 10 Brötchen zu insgesamt 5,00 €
    Der Händler akzeptiert die Angebotsannahme und übergibt die gewünschten 10
    Brötchen. Es kommt zum Vertrag.


    Internet, Kataloge, Schaufenster:
    Artikelbeschreibungen und Ausstellung im Schaufenster stellen nur ein
    allgemeines unverbindliches Angebot des Händlers dar.
    Wenn nun ein Kunde bestellt, so ist die Bestellung zunächst nur eine
    Angebotsannahme, die für den Kunden verbindlich ist.
    Der Händler kann die Angebotsannahme durch schriftliche Auftragsbestätigung
    oder durch Lieferung bestätigen.


    Wie lange ist man an seine Bestellung (Antrag) gebunden ?
    Grundsätzlich ist man an den Antrag gebunden. http://bundesrecht.juris.de/bgb/__145.html


    Im Gesetz ist kein fester Zeitraum vorgegeben. BGB § 147 http://bundesrecht.juris.de/bgb/__147.html
    verweist in 1) auf „sofort“ und in 2) auf „Antwort ...unter regelmäßigen
    Umständen.. erwarten darf“


    Laut BGB §148 http://bundesrecht.juris.de/bgb/__148.html kann man jedoch
    schon vorher eine Frist angeben, wie lange man sich an seine Bestellung
    gebunden fühlen möchte.


    Nach Ablauf dieser Fristen ist man nicht mehr an seine Bestellung gebunden.


    Aber: Wenn die Auftragsbestätigung so rechtzeitig abgesendet worden ist, dass
    sie normalerweise in der Frist eingegangen wäre, muss man den Absender
    informieren, wenn die Bestätigung zu spät ankommt... dass man sich nicht mehr an
    seine Bestellung gebunden fühlt.
    Wenn man dieses nicht macht, gibt es keine Fristüberschreitung und man ist
    (weiter) an die Bestellung gebunden. BGB § 149 http://bundesrecht.juris.de/bgb/__149.html



    Im „normalen Leben“ gibt es natürlich nicht für alles eine Auftragsbestätigung
    oder sofortige Lieferung. Jede Firma hat eine AGB (Allgemeine
    Geschäftsbedingung). In dieser ist oft geregelt, dass der Antrag/die Bestellung
    immer dann angenommen wird, wenn nicht ausdrücklich widersprochen wurde.


    Da vorhandene AGB immer zum Bestandteil des Geschäftes werden, sollte man sich
    diese AGB vorher immer gut durchlesen.
    Hat eine Firma keine AGB gut sichtbar aushängen oder kann man die AGB nicht
    einsehen/lesen (z.B. im Internet), so werden sie nicht Geschäftsbestandteil.
    Es gelten dann nur oben genannte deutschen Gesetze.


    Nachdem nun ein Angebot abgegeben und auch angenommen wurde, geht es zum
    Vertrag.....


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  • VERTRAG


    wie schon beschrieben, geht einem Vertrag ein Angebot und eine Angebotsannahme voraus.
    Beide Partner sind sich also einig über den Vertragsgegenstand. Das ist die wichtigste Regel:
    Zwei übereinstimmende Willenserklärungen


    Ein Vertrag muss nicht immer schriftlich geschlossen werden.
    Er kann auch in jeder anderen Form abgeschlossen werden.


    Zunächst einmal ist jeder Vertrag für beide Seiten bindend (Ausnahmen folgen) und kann nicht einseitig (ohne Zustimmung des anderen Vertragspartners) geändert werden.



    Copyrights by D.Handke

  • Nicht jeder kann einen
    gültigen Vertrag abschließen !


    Wer kann alles einen Vertrag abschließen und wie steht es um die Gültigkeit?


    geschäftsunfähig
    sind alle Personen unter 7 Jahren und wer geistig dauerhaft nicht zu Entscheidungen fähig ist
    http://bundesrecht.juris.de/bgb/__104.html


    Alle Verträge mit diesen Personen sind nichtig/ungültig
    http://bundesrecht.juris.de/bgb/__105.html


    Sofern es sich jedoch um einen volljährigen Geschäftsunfähigen handelt, so wird der Vertrag über
    geringwertige Dinge des täglichen Lebens gültig, wenn Leistung und Gegenleistung erbracht werden. .. Ware und Geld den Besitzer gewechselt haben

    http://bundesrecht.juris.de/bgb/__105a.html


    Bedeutung:
    Kinder unter 7 Jahren und geistig dauerhaft behinderte Personen dürfen keine Verträge abschließen. Die Verträge sind ungültig.
    Geistig behinderte Erwachsene Personen dürfen jedoch z.B. Lebensmittel kaufen, wenn sie sofort
    bezahlen. Dann wird der Vertrag gültig.


    beschränkt geschäftfähig
    sind alle Personen ab dem 7.Lebensjahr
    http://bundesrecht.juris.de/bgb/__106.html


    Der Minderjährige darf Geschäfte abschließen, die nur zu seinem Vorteil sind. Ansonsten muss ein Erziehungsberechtigter die Einwilligung geben.
    http://bundesrecht.juris.de/bgb/__107.html


    Um einen gültigen Vertrag zu schließen muss der Erziehungsberechtigte um Einverständnis gefragt werden.
    Wenn der Erziehungsberechtigte seinem minderjährigem Kind bereits die Genehmigung
    erteilt hat, so ist diese Genehmigung nicht mehr gültig.


    Nur die Bestätigung des Vertrages durch den Erziehungsberechtigten macht ihn gültig. Wenn innerhalb von 2 Wochen keine Bestätigung erteilt wird, ist es automatisch eine Ablehnung und
    der Vertrag wird ungültig.

    http://bundesrecht.juris.de/bgb/__108.html


    Bedeutung:
    Kinder ab 7 Jahren dürfen also Geschäfte abschließen, wenn diese nur zu ihrem Vorteil sind... ansonsten müssen Eltern die Genehmigung dazu geben.

    Wenn jetzt z.B. der Verkäufer sagt:

    „Da müssen deine Eltern aber die Erlaubnis geben“.. dann muss diese Erlaubnis
    von den Eltern direkt an den Verkäufer gegeben werden.

    Alle Genehmigungen dem Kind gegenüber sind ungültig.


    Und wenn die Eltern innerhalb 2 Wochen keine Erlaubnis geben, ist der Vertrag ungültig.


    aber es geht ja noch weiter
    ...


    Während dieser 2 Wochen-Frist kann auch der Verkäufer vom Vertrag zurücktreten, solange noch
    keine Genehmigung der Eltern vorliegt (Siehe Absatz 1 des Links)

    Wenn der Minderjährige gesagt hat, dass eine Genehmigung der Eltern vorliegen würde, kann der
    Verkäufer auch vom Vertrag zurücktreten, wenn die Behauptung des Minderjährigen
    nicht stimmte... er kann aber nicht mehr zurücktreten, wenn er schon vorher
    wusste, dass der Minderjährige die Unwahrheit sagte.

    http://bundesrecht.juris.de/bgb/__109.html


    Bedeutung:
    Der Verkäufer kann es sich während er auf die Genehmigung der Eltern wartet, noch einmal überlegen und vom Vertrag zurücktreten.
    Das gilt auch wenn das Kind ihn nur angelogen hat, dass es die Erlaubnis hat.


    Er kann aber nicht mehr zurücktreten, wenn er wusste, dass ihm das Kind etwas vorgelogen hat.


    Und warum sollte ein Verkäufer freiwillig vom Vertrag zurücktreten ?
    z.B. bei Handyverträgen.
    Wenn der Vertrag ungültig wird, bleibt der Händler auf den Kosten sitzen.. ohne
    Vertrag keine Zahlungspflicht.


    Doch es gibt auch noch gültige Verträge mit Minderjährigen, die beschränkt geschäftsfähig sind.


    Und zwar wenn sie das Geld geschenkt bekommen haben oder selbst angespart haben.
    (das war mal unter dem Namen „Taschengeldparagraf“ bekannt)
    http://bundesrecht.juris.de/bgb/__110.html


    Die Genehmigung des gesetzlichen Vertreters muss immer schriftlich vorliegen. Wenn die Genehmigung nicht vorliegt, kann der Händler das Geschäft direkt ablehnen.


    Aber: Wenn der Vertreter gegenüber dem Händler direkt eine Genehmigung erteilt hat, kann der Händler nicht mehr zurücktreten.
    http://bundesrecht.juris.de/bgb/__111.html

    Zusammenfassung in Kurzform:

    Kinder unter 7 dürfen nichts, Kinder ab 7 Jahren dürfen das kaufen, für das sie selbst gespart
    haben.. oder müssen die schriftliche Einwilligung der Eltern vorlegen...

    sonst.. ist der Vertrag ungültig.


    Und wenn schon vorher Kosten entstanden sind, brauchen sie auch nicht bezahlt zu werden... hätte der Händler halt eher gefragt, dann hätte er zurücktreten können.



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