ANGEBOT
Damit ein Vertrag zustande kommen kann, muss es ein Angebot und eine
Annahme des Angebotes geben.
Bedeutung und Beispiele:
Ein Händler bietet in seinem Geschäft eine Ware zu einem bestimmten Preis an.
Das ist sein Angebot an die Kunden.
Kommt nun ein Kunde herein und möchte die Ware zum ausgezeichneten Preis
kaufen, so bietet er die Annahme des Angebotes an.
Nun kann der Händler die Annahme akzeptieren oder ablehnen.
Der Kunde muss nicht zum angebotenen Preis kaufen. Er kann auch ein anderes
Angebot abgeben.
Der Händler ist nicht verpflichtet, an diesen Kunden zu verkaufen. Er darf sich
seine Vertragspartner aussuchen.
Händler (Angebot): Brötchen 0,50€
Kunde (Annahme des Angebotes): Ich hätte gerne 10 Brötchen zu insgesamt 5,00 €
Der Händler akzeptiert die Angebotsannahme und übergibt die gewünschten 10
Brötchen. Es kommt zum Vertrag.
Internet, Kataloge, Schaufenster:
Artikelbeschreibungen und Ausstellung im Schaufenster stellen nur ein
allgemeines unverbindliches Angebot des Händlers dar.
Wenn nun ein Kunde bestellt, so ist die Bestellung zunächst nur eine
Angebotsannahme, die für den Kunden verbindlich ist.
Der Händler kann die Angebotsannahme durch schriftliche Auftragsbestätigung
oder durch Lieferung bestätigen.
Wie lange ist man an seine Bestellung (Antrag) gebunden ?
Grundsätzlich ist man an den Antrag gebunden. http://bundesrecht.juris.de/bgb/__145.html
Im Gesetz ist kein fester Zeitraum vorgegeben. BGB § 147 http://bundesrecht.juris.de/bgb/__147.html
verweist in 1) auf „sofort“ und in 2) auf „Antwort ...unter regelmäßigen
Umständen.. erwarten darf“
Laut BGB §148 http://bundesrecht.juris.de/bgb/__148.html kann man jedoch
schon vorher eine Frist angeben, wie lange man sich an seine Bestellung
gebunden fühlen möchte.
Nach Ablauf dieser Fristen ist man nicht mehr an seine Bestellung gebunden.
Aber: Wenn die Auftragsbestätigung so rechtzeitig abgesendet worden ist, dass
sie normalerweise in der Frist eingegangen wäre, muss man den Absender
informieren, wenn die Bestätigung zu spät ankommt... dass man sich nicht mehr an
seine Bestellung gebunden fühlt.
Wenn man dieses nicht macht, gibt es keine Fristüberschreitung und man ist
(weiter) an die Bestellung gebunden. BGB § 149 http://bundesrecht.juris.de/bgb/__149.html
Im „normalen Leben“ gibt es natürlich nicht für alles eine Auftragsbestätigung
oder sofortige Lieferung. Jede Firma hat eine AGB (Allgemeine
Geschäftsbedingung). In dieser ist oft geregelt, dass der Antrag/die Bestellung
immer dann angenommen wird, wenn nicht ausdrücklich widersprochen wurde.
Da vorhandene AGB immer zum Bestandteil des Geschäftes werden, sollte man sich
diese AGB vorher immer gut durchlesen.
Hat eine Firma keine AGB gut sichtbar aushängen oder kann man die AGB nicht
einsehen/lesen (z.B. im Internet), so werden sie nicht Geschäftsbestandteil.
Es gelten dann nur oben genannte deutschen Gesetze.
Nachdem nun ein Angebot abgegeben und auch angenommen wurde, geht es zum
Vertrag.....
Copyrights by D.Handke