BGH: Besserer Schutz vor Zwangsvollstreckung bei Hausbesitzern

  • Bisher konnte z.B. einen Kreditvertrag verkaufen und der neue Besitzer des Vertrages konnte die Grundschuld direkt eintreiben.
    Das ist ab jetzt nicht mehr möglich.


    Ab jetzt muss amtlicherseit geprüft werden, ob mit dem Kreditvertrag auch alle Pflichten und Rechte übernommen wurden.
    Das gilt übrigens auch rückwirkend für laufende Altverträge... was eine Verbesserung des 2008 geänderten Gesetzes darstellt (das Altverträge nicht berücksichtigte)


    Quelle: http://www.rp-online.de/wirtsc…eschuetzt_aid_838642.html