Wehrpflicht-Grundlagen

  • [font=Verdana]Dieser Artikel soll eine gemeinsame Wissensgrundlage schaffen, aus dem dann später zitiert und kommentiert werden kann.


    Doch was bedeutet eigentlich Wehrpflicht für den "Wehrpflichtigen"
    ?

    Seine Grundrechte werden eingeschränkt:
    Das Recht auf körperliche Unversehrtheit - Wahl und Unverletzlichkeit der Wohnung - Freizügigkeit werden aberkannt.
    Das bedeutet: § 2.2.1 - 11.1 - 13 des Grundgesetzes werden eingeschränkt.
    Gesetzestext: http://bundesrecht.juris.de/wehrpflg/__51.html


    Im Klartext, man muss dort wohnen, wo es einem befohlen wird - muss sich so kleiden wie es angeordnet wird - muss damit rechnen, dass man Erfrierungen erleidet, weil es keine warme Wäsche gibt und man laut Befehl die Position nicht verlassen darf bzw. keine private (wärmere) Kleidung tragen darf.
    Bei Folgeschäden hat man nachher zwar Anspruch auf Entschädigung.. das ersetzt jedoch nicht die körperliche Unversehrtheit.


    Darauf hat "Mann" keine Lust ?
    Dann Vorsicht:
    Einfach wegbleiben darf man nicht. Die Polizei kann in einem solchen Fall auch ohne Durchsuchungsbefehl oder richterliche Anordnung nicht nur die eigene Wohnung, sondern auch andere Wohnungen, bei denen der "Drückeberger" vermutet wird, durchsuchen
    Gesetzestext: http://bundesrecht.juris.de/wehrpflg/__44.html


    Klartext: Wenn man zum vorgegebenem Zeitpunkt nicht an "Ort und Stelle" ist, wird man entweder durch die bekannte Polizei abgeholt oder ein "freundliches Feldjägerkommando" stellt sowohl eure eigene Wohnung als auch die eurer Freunde , Verwandten und Bekannten auf den Kopf.


    OK..OK.. Ich geh ja schon hin. Was muss ich da denn alles beachten ? Es kursieren immer solche Gerüchte...


    Das ist alles ganz genau geregelt. Lies dir einfach mal dieses durch.. dann weißt du ganz genau Bescheid...
    http://bundesrecht.juris.de/sg/
    (Soldatengesetz)
    http://bundesrecht.juris.de/sbg/index.html
    (Soldatenbeteiligungsgesetz)
    http://bundesrecht.juris.de/sbgwv/index.html
    (Wahlverordnung zum SbG)
    Übrigens sollte man auch die Änderungen des Soldatengesetzes mal lesen:
    http://bundesrecht.juris.de/sg_ndg_4/index.html
    http://bundesrecht.juris.de/sg_ndg_7/index.html
    http://bundesrecht.juris.de/sg_ndg_12/index.html
    http://bundesrecht.juris.de/sg_ndg_13/index.html


    Meine Dienstzeit ist vorbei. Bin ich jetzt endlich frei ?
    NEIN.
    Man unterliegt immer noch der Wehrüberwachung.. und hat weiterhin Pflichten.. so z.B. sich gegen ansteckende Krankheiten impfen zu lassen und auch dementsprechende medizinische Eingriffe zu erdulden.
    http://bundesrecht.juris.de/wehrpflg/__24.html
    6) Punkt 6.


    Aber man muss auch immer, wenn man sich beruflich qualifiziert, den Behörden Mitteilung darüber machen
    http://bundesrecht.juris.de/wehrpflg/__24.html
    (7) Punkt 5


    Wie lange bin ich eigentlich wehpflichtig ?
    In Friedenszeiten kann man an seinem 45. Geburtstag einen "Haken" hinter dieses Thema machen.
    Sobald es aber zu einem "Spannungs- oder Verteidigungsfall" kommt, wird man immer noch bis zum 60. Lebensjahr "eingezogen".
    Gesetz: http://bundesrecht.juris.de/wehrpflg/__3.html


    Klartext:
    Im "Ernstfall" dürfen alle "Wehrpflichtigen" einberufen werden um das Land zu verteidigen.
    Auch wenn man nie bei der Bundeswehr war und keinen Ersatzdienst geleistet hat, kann man diesen Befehl bekommen.
    Auch hier gilt: Nur nicht versuchen, sich zu drücken.


    Wer sich für die Gesetze ganz genau interessiert, der kann sie sich direkt unter http://bundesrecht.juris.de/wsg/ ansehen.



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