Zuschüsse müssen versteuert werden

  • Bei Reise- und Umzugskosten dürfen Beamte steuerlich nicht besser abschneiden als Arbeitnehmer. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) in einem in München bekannt gegebenen Urteil bekräftigt.
    Staatliche zulagen für Reisen und Umzüge dürften daher nur dann steuerfrei sein, wenn Arbeitnehmer vergleichbare Ausgaben als Werbungskosten absetzen können.


    Wie der BFH im konkreten Fall entschied, sind deshalb Zuschüsse für „bürgerliche Kleidung und Wohnungseinrichtung“ steuerpflichtig.
    (Az: VI R 53/04)