Verjährung bedeutet, dass man für „uralte“ Schulden oder Geldforderungen nicht mehr bezahlen/nicht mehr einstehen muss.
Wenn ein Gläubiger also erst nach vielen Jahren eine Rechnung schickt, muss man sie nicht immer und unbedingt zahlen.
Für Verjährungen gilt immer der Jahr der Leistungserbringung.
Das bedeutet, wann der Anspruch auf eine Zahlung gültig wurde.
Beispiel: Eine Ware wurde im Jahr 2000 gekauft aber erst 2001 kam eine Rechnung darüber.
Die Verjährung begann somit nicht im Jahr 2001, sondern bereits im Jahr 2000.
Denn in diesem Jahr wurde geliefert = die Leistung erbracht
Die „Regelmäßige Verjährungsfrist“ beträgt in Deutschland 3 Jahre.
http://bundesrecht.juris.de/bgb/__195.html
Sie beginnt am letzten Tag des Jahres (31.Dezember) – egal wann im laufenden Jahr die Leistung erbracht wurde.
Beispiel:
Am 1. April 2000 wird etwas gekauft.
Die Verjährung beginnt am 31.12.2000
+ 3 Jahre =
Am 31.12. 2003 endet die Verjährung und ab dem 01. Januar 2004 brauchte man nicht mehr zu zahlen.......
WENN der Gläubiger nicht noch vorher ein „Gerichtliches Mahnverfahren“ beantragt hat.
DANN wird nämlich die Verjährung unterbrochen ( = gehemmt)
http://bundesrecht.juris.de/bgb/__204.html
Da die Mahngerichte regelmäßig am Jahresende überlastet
sind, sollt man also sicherheitshalber noch 1-2 Wochen warten, bis man auf das
„gesparte Geld“ anstößt *g*
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Aber es gibt noch andere Verjährungsfristen:
Verjährungsfrist bei Rechten an einem Grundstück : 10 Jahre
http://bundesrecht.juris.de/bgb/__196.html
Dreißigjährige Verjährungsfrist
http://bundesrecht.juris.de/bgb/__197.html
Weitere Verjährungsfristen sind im BGB § 199 geregelt
http://bundesrecht.juris.de/bgb/__199.html
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