Bungesarbeitsgericht: Mehrere Tarifverträge parallel in einer Firma erlaubt

  • Das Bundesarbeitsgericht hat bestätitgt:
    Jede Gewerkschaft kann ab jetzt auchl direkt mit einer Firma verhandeln.
    Die Firma muss sich nach den Tarifverträgen richtren, denen ihre Arbeitnehmer angeschlossen sind.


    Klartext:
    Wer in der "Gewerkschaft x" ist, wird nach dem "Tarifvertrag X" bezahlt.
    Wer in der "Gewerkschaft y" ist, wird nach dem "Tarifvertrag y" bezahlt.
    Wer in der "Gewerkschaft z" ist, wird nach dem "Tarifvertrag Z" bezahlt.


    Bisher wurde nur nach einem der Tarifverträge bezahlt.
    Das bedeutete: Im schlimmsten Fall nutzte es nichts wenn die Gewerkschaft des Arbeitnehmers einen guten Tarifvertrag ausgehandelt hatte, der Arbeitgeber aber einen anderem angeschlossen war.


    Ja. Das ist fair gegenüber den Gewerkschaftsmitgliedern. Wenn "ihre Gewerkschaft" etwas Gutes erstritten hat, profitieren sie auch davon.
    Pech, wenn man in einer Gewerkschaft ist, die nicht so viel für ihre Mitglieder tut. Das Mitglied muss jetzt dann auch die Folgen tragen.. und knn nicht wie bisher von den Vorteilen anderer Tarifverträge profitieren.


    "Gute Gewerkschaften" werden also ab jetzt in direkter Konkurrenz zu "schlechten Gewerkschaften" stehen.
    Vorbei die Zeit des "Trittbrettfahrens" oder der "erfolgreichen 0% Tarifverhandlung" ;)


    Durch dieses Urteil ist auch die Forderung von Arbeitgebern und Gewerkschaften hinfällig, nur den Tarifvertrag zahlen zu müssen, dem die meisten Arbeitnehmer im Betrieb angehören.