Mythos: Anzeige wegen Zechprellerei

  • Vielleicht hat es so etwas mal gegeben ?
    Heute gibt es kein "Zechprellereigesetz". Da es kein Gesetz dazu gibt, kann man auch nicht deshalb angezeigt werden.


    Natürlich kann man weiterhin wegen arglistiger Täuschung, Betrug usw. angezeigt werden.. jedoch eben nicht wegen Zechprellerei