treff21.de, flirtfair.de, datebeach.de, treffpunkt18.de, s-partnerclub.de, treffpunkt69.de, sexpartnerclub.de

  • Eher durch Zufall herausgefunden, dass diese Seiten alle von einem einzigen Betreiber betrieben werden. Es steht in den AGB von Treff21.de


    Zitat

    (2) Die Anmeldung und die AGB umfassen auch den Betrieb des Angebots unter weiteren Bezeichnungen und/oder weiteren Domains (z.B. http://www.flirtfair.de, ]http://www.datebeach.de,www.treffpunkt18.de, http://www.s-partnerclub.de, http://www.treffpunkt69.de, http://www.sexpartnerclub.de) und insbesondere eine Veröffentlichung Ihrer Kontaktanzeige auch dort.


    Artikel 7, 5)

    Zitat

    ...Schadensersatzansprüche gegen den Betreiber verjähren nach Ablauf von 12 Monaten seit ihrer Entstehung, es sei denn, sie basieren auf einer unerlaubten oder vorsätzlichen Handlung.


    widerspricht deutscher Gesetzgebung, die eine Verjährungszeit von 3 Jahren vorschreibt.


    Ansonsten ist es "wie üblich":
    Anmelden darf man sich kostenlos, das Nutzen kostet aber extra.
    Gefundene Preise: 39,90 € für 3 Monate , 1,99 für Testzeitraum (mit automatischem Übergang in eine normale Mitgliedschaft wenn nicht gekündigt wird)


    Wie einfach bzw.wirkungsvoll Kündigungsversuche sind, kann u.a. unter http://forum.computerbetrug.de…-bei-flirtfair-de-10.html und http://www.schaunichtweg.org/viewtopic.php?f=15&t=77 nachgelsenen werden.

  • Treffpunkt18 . de


    Wegen immer wieder erscheinende TV-Werbung , haben wir einmal nachgesehen , ob sich in den vergangenen Jahren etwas geändert hat.


    Die AGB sind immer noch die gleichen wie unter flirt-fair.de , flirtfair.de, flirtfair.tv und hier zuvor zitiert.
    Leider hatten wir damals versäumt einen Screenshot anzufertigen. In der aktuellen Version (siehe Dateianhang) lassen sich die AGB jedoch nicht dauerhaft durch Speichern oder Ausdrucken sichern. Das könnte sich durchaus auf die Gültigkeit auswirken.


    Ähnliches kann sich auch dadurch ergeben, dass in der Widerrufserklärung zwar eine postalische Adresse angegeben wird, jedoch die anderen Kontaktmöglichkeiten nicht aufgeführt werden ... obwohl auch Kündigung per Fax und Mail angeboten werden.


    Im "Problemfall" sollte man einen Anwalt konsultieren. Vielleicht sind diese diese beiden formalen Mängel ja schon ausreichend, um entsprechendes zu bewirken ?


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    Man sollte den Hinweis am Ende der Startseite gut lesen.

    Zitat

    Wir weisen die Nutzer darauf hin, dass treffpunkt18 nicht garantieren kann, dass alle dargestellten Mitglieder wahre Nutzer sind. Die Nutzer des Portals treffpunkt18 erklärt sich mit der Bestätigung der AGB während der Anmeldung damit einverstanden, dass zur Kommunikation mit anderen Mitgliedern des Portals Animateure und Operator eingesetzt werden können. Diese Animateure sind im System nicht gesondert gekennzeichnet. Weitere Informationen sind in den AGB enthalten.


    (Dieser Hinweis ist aber auf der direkten Registrierungsseite http:// www. treffpunkt18. de/ signup / nicht zu sehen.)



    Entsprechender Passus der AGB

    Zitat

    Artikel 11 Kommunikation zwischen Mitgliedern


    Dem Kunden ist bekannt, dass Jadorra S.à.r.l. zur Animation und Unterhaltung mit anderen Mitgliedern professionelle Animateure und Operator einsetzt, die im System nicht gesondert gekennzeichnet werden. Diese Dienstleistung wird in höchster Qualität betrieben und es sind mit diesen Animateuren keine realen Treffen möglich. Der Preis für den Versand einer SMS innerhalb des Portals beträgt EURO 1,99. Der Vodafone (D2) bzw. T-Mobile (D1) Anteil beträgt 12 Cent pro Nachricht. Der Preis für den Anruf aus dem deutschen Festnetz beträgt 1,99 Euro / Minute. Mobilfunkpreise sind ggf. abweichend. Der Preis für den Versand von Nachrichten innerhalb des Portals ist für Standardmitglieder nicht möglich und nur für Premiummitglieder im Abopreis enthalten, also ohne zusätzliche Kosten.


    Was der Satz >>Der Preis für den Versand von Nachrichten innerhalb des Portals ist für Standardmitglieder nicht möglichh <<bedeuten soll, kann leider nicht herausgefunden werden.
    Man könnte ihn vielleicht so deuten, dass Standardmitglieder keine Möglichkeiten haben, das interne Nachrichtensystem kostenlos zu nutzen (???)


    Unser persönliches Fazit:
    Eindeutig nur ein Angebot für Erwachsene, die bereit sind, AGB auch lesen und verstehen zu wollen.
    Weiterhin sollte eine hohe Akzeptanz vorhanden sein, Geld zu investieren um mit "reinen Animateuren" zu schreiben, die sich nicht als solche zu erkennen geben werden.


    Es ist eigentlich keine "Abzocke" , weil man eben alles bereits im Voraus erfahren kann... wenn man sich die Mühe macht und die nötige Zeit dafür nimmt.

    Bilder

    • Treffpunkt18-AGB.PNG
  • kleines Update


    Betreiberwechsel:
    Jetzt ist es eine Firma aus Österreich, die der Vertragspartner ist


    Kündigungsklausel
    treffpunkt18-2015-03-27-02.JPG

    Zitat

    Zur einwandfreien Identifizierung muss die Kündigung die folgenden Informationen enthalten: E-Mail-Adresse (mit der sich der Nutzer registriert hat)und Benutzername. Sie sollte zudem folgende Informationen enthalten: Vor- und Nachname, Adresse, Kündigungsgrund.



    Kündigungsgrund zur "Identifizierung" ?
    Ist natürlich völlig "an den Haaren herbeigezogen ". Es kann auch rechtlich nicht vorgeschrieben werden, dass man sagt, weshalb man kündigt. Als "Kündigungsgrund" wäre hier vielleicht einfach ein "geht euch nichts an" oder "kein Interesse mehr" angebracht.


    treffpunkt18-2015-03-27-03.JPG

    Zitat

    Alle Kündigungen werden vom Dienst an die bei der Anmeldung angegebene Email Adresse schriftlich bestätigt. Im Zweifelsfall ist der Abonnent nachweispflichtig, eine Kündigung versendet bzw. eine Kündigungsbestätigung erhalten zu haben.


    Während man also eine "urschriftliche" Kündigung (nach Österreich) zur Bedingung macht, stellt man sich selbst frei davon und versendet die entsprechende Bestätigung nur per Mail - deren Eingangsnachweis dann der Kunde zu erbringen hat.


    Wenn es eine Firma mit Sitz in Deutschland wäre, würde man die Kündigung per Einschreiben versenden. Der Empfangsnachweis ersetzt die Kündigungsbestätigung, da eine Kündigung auch ohne gesonderte Bestätigung wirksam ist.
    Der ausländische Firmensitz verhindert jedoch dieses einfache Verfahren.


    Sofern man vermuten muss, dass eine Kündigung "verloren geht", sollte man seinen Kündigungsbrief besser vor dem Absenden noch scannen und parallel per Mail und Fax übertragen.
    Dann läuft die Kündigung auf 3 Wegen parallel zum Empfänger und man hat mindestens 2 Nachweise über den Versand der Kündigung. Man muss schließlich nur den Versand nachweisen können.