keine Rente für Straftäter

  • Keine Rente für Straftäter


    Normalerweise ist man auf dem Weg zur Arbeit (und zurück) durch die Berufgenossenschaft abgesichert.
    Im Falle dass man arbeits-/berufsunfähig wird, zahlt die BG eine Rente.


    Die BG darf aber diese Rente ganz oder teilweise verweigern, wenn der Unfall während einer Straftat (oder gefährliches Verhalten) geschah.


    Auf diesen Umstand weist die Rechtsanwaltskammer Oldenburg unter Verweis auf das Urteil des Bundessozialgerichtes (Az.: BU01/07) hin.


    Quelle: VOX-Text P153 vom 20.04.2008



    Normalerweise ist man auf dem Weg zur Arbeit (und zurück) durch die Berufgenossenschaft abgesichert.
    Im Falle dass man arbeits-/berufsunfähig wird, zahlt die BG eine Rente.


    Die BG darf aber diese Rente ganz oder teilweise verweigern, wenn der Unfall während einer Straftat (oder gefährliches Verhalten) geschah.


    Auf diesen Umstand weist die Rechtsanwaltskammer Oldenburg unter Verweis auf das Urteil des Bundessozialgerichtes (Az.: BU01/07) hin.


    Quelle: VOX-Text P153 vom 20.04.2008