In einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft können Unterhaltsleistungen an einen mittellosen Partner steuerlich als außerordentliche Belastung abgesetzt werden.
Abzugsfähig ist ein Höchstbetrag von monatlich 640 Euro.
Zudem hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass diese Höchstgrenze ( anders als bisher) NICHT mehr vom Finanzamt gekürzt werden kann.
Darauf weist der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine hin.
Quelle: Sat1-Text P512 vom 19.10.2008