E-Zigarette, elektronische Zigarette, elektrische Zigarette, E-Shisha

  • Diese "neue Art des Rauchens" erfreut sich steigender Beliebtheit in Deutschland.


    Gründe:
    1) gilt nicht als Rauchen
    2) weniger Belästigung von Nichtrauchern
    3) auf Dauer preisgünstiger als Zigaretten
    4) Geschmacksvielfalt
    5) gesünder als Zigarettenrauch
    6) Hilft beim Abgewöhnen


    zu 1) "gilt nicht als Rauchen"
    Es ist auch kein Rauch, den man einatmet, sondern ein verdampftes Liquid (verdampfte Flüssigkeit).
    Der Gesetzgeber zeigt jetzt aber "erste Anzeichen", dass der Gebrauch einer E-Zigarette mit dem Rauchen einer Zigarette gleichgestellt werden soll.


    Die "Augsburger Allgemeine" schreibt dazu

    Zitat

    Die Stadt Hannover will E-Zigaretten Schritt um Schritt aus ihren kommunalen Gebäuden verbannen. Die Beschäftigten der niedersächsischen Landeshauptstadt dürfen die Elektro-Glimmstängel während der Arbeit zukünftig nur noch im Freien rauchen.
    Mögliche Ausweitung auf Besucher


    Auch eine mögliche Ausweitung auf die Besucher der kommunalen Einrichtungen, die die angeblich weniger schädlichen Zigaretten bevorzugen, werde geprüft, hieß es am Mittwoch aus dem Rathaus in Hannover. Das sei aber noch nicht entschieden worden.
    http://www.augsburger-allgemei…Gebaeuden-id18096981.html vom 29.12.2011


    RP-Online erwähnt:

    Zitat

    NRW-Gesundheitsministerin Barbara Steffens (Grüne) hat eindringlich davon abgeraten, elektronische Zigaretten zu benutzen. Niemand wisse, welche Inhaltsstoffe dadurch in die Lunge gelangen; Gesundheitsschäden seien daher nicht auszuschließen. E-Zigaretten, die vorwiegend im Internet vertrieben werden (ab 50 Euro), sehen häufig wie normale Glimmstängel aus, beinhalten jedoch einen batteriebetriebenen Verdampfer und eine Kartusche mit Aromastoffen. Wenn Nikotin enthalten sei, falle eine solche E-Zigarette in jedem Fall unter das Arzneimittelgesetz, so Steffens. Ohne entsprechende Zulassung seien Handel und Verkauf strafbar und könnten mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr geahndet werden. Steffens hat die Bezirksregierungen angewiesen, auf Läden zu achten, die E-Zigaretten im Angebot führen. Die Inhaber sollten zunächst über die Rechtslage belehrt werden.


    Das neue Gesetz zum Nichtraucherschutz in NRW soll Mitte 2012 in Kraft treten.
    http://nachrichten.rp-online.d…chen-zigaretten-1.2643835


    zu 2) "weniger Belästigung von Nichtrauchern"
    Es stimmt, dass eine E-Zigarette keine Nichtraucher belästigt, wenn sie in Betrieb ist. Schließlich "qualmt sie nicht sinnlos vor sich hin" wenn der Raucher nicht daran zieht, sondern ist nur auf Knopfdruck aktiv und das Aerosol muss angesaugt werden.
    Beim Ausatmen verlässt jedoch auch eine kleine "Wolke" den Mund des Benutzers.
    Durch das Ausatmen kann sich ein Umstehender also auch weiterhin "geruchlich belästigt" fühlen. Das Maß der Belästigung ist jedoch individuell unterschiedlich groß und nur abhängig vom Gefühl des Nichtrauchers.


    zu 3) "auf Dauer preisgünstiger als Zigaretten"
    Das Argument ist nur so lange gültig, wie auf die zu verdampfenden nikotinhaltigen Flüssigkeiten keine entsprechende Sondersteuer (wie beim Tabak) erhoben wird. Sobald diese anfällt, wird dieses Argument hinfällig sein.


    zu 4) "Geschmacksvielfalt"
    Korrekt. Man kann auch "Geschmack pur" kaufen, ohne dass man später Nikotin inhaliert. Hierbei muss man aber auch bedenken, dass die Inhalation vom Frendstoffen nicht gesund ist, wenn diese keine nachgewiesen gesundheitsförderliche Wirkung haben.


    zu 5) "gesünder als Zigarettenrauch"
    Die Schadstoffe der Verbrennungsgase aus einer Zigarette entfallen. Im Gegenzug entstehen beim Verdampfen diverse Aerosole deren Wirkung noch nicht erforscht oder nachgewiesen wurde. Beim Tabak dauerte es schließlich auch einige Jahrhunderte, bis man die Gefahren erkannt hatte. Erst mit der richtigen Technik konnte die Schädlichkeit und die Folgen von Tabakkonsum nachgewiesen werden.
    Das Nervengift Nikotin wird auch weiterhin inhaliert. Dementsprechend bleibt auch die Gefahr für die gesundheitlichen Spätfolgen erhalten.


    zu 6) "Hilft beim Abgewöhnen"
    Völlig falsch !!!! Aich die Hersteller weisen ganz gezielt darauf hin, dass man mit einer E-Zigarette sich nicht den Konsum von Nikotin abgewöhnen kann. Das Nervengitft Nikotin wird auch weiterhin zugeführt. Die Sucht bleibt damit auch weiterhin erhalten... nur fällt es nicht mehr so auf, dass man zu der Suchtgruppe gehört.



    Wir haben einen Benutzer gefragt, der sich vor Kurzem eine E-Zigarette zugelegt hatte:


    zu 3) Er bestätigt, dass diese Art der Nikotinzufuhr (noch) billiger ist als Zigarettenkonsum.
    Das erreicht er dadurch, dass er die Flüssigkeiten zum Nachfüllen kauft und keine fertigen Aromadepots benutzt.


    zu 4) Er bestätigt, dass er sich jetzt "seine eigene Geschmacksmischung brauen" kann.
    Die entsprechenden Flüssigkeiten kosten aber extra und schmälern damit den Spareffekt aus Punkt 3).


    zu 5) Er gibt zu, dass er jetzt auch durchaus öfters an der E-Zigarette zieht als sonst an einer normalen Zigarette
    Es besteht die Gefahr, dass man (nur wegen des Geschmacks) öfters als üblich inhaliert = er inhaliert mehr vom Nervengift Nikotin als sonst üblich

    zu 6) Er gibt weiterhin zu, dass er ZUSÄTZLICH auch weiterhin noch normale Zigaretten raucht

    Damit ist die E-Zigarette für diesen Benutzer keine Alternative, sondern eine zusätzliche Gefahrenquelle für die Gesundheit.



    Übrigens .. und jetzt "ziehen wir die Werbung durch den Kakao" ;)

    Zitat

    Oscar prämierte Technik: die Verdampfereinheit (Atomizer)


    Falsch. Nicht die E-Zigarette wurde prämiert, sondern die Erfindung der "Nebelmaschine" durch Günther Schaidt in den 70er Jahren. Die E-Zigarette beruht nur auf dem gleichen Prinzip, wurde aber nie entsprechend prämiert
    Quelle: http://die-e-zigarette.com/



    Woraus besteht eine E-Zigarette ?
    Eigentlich sind alle Marken ähnlich aufgebaut:
    Akku... damit die Verdampfereinheit mit Strim versorgt werden kann
    Verdampfereinheit... Sie erhitzt und verdampft damit das Liquid
    Vliesstoffkammer ... sie sorgt dafür, dass das Liquid in feinster Dpsierung an die Verdampfereinheit kommen kann
    Aromadepot... hierin befindet sich die zu verdampfende Flüssigkeit.


    Je nach Wunsch kann man eine E-Zigarette in "Zigarettenoptik" und/oder in "Kugelschreiber-Optik" bekommen. Bei zigarettenähnlichen Artikeln befindet sich oft noch am Ende eine LED, die das Glühen einer Zigarette nachempfinden soll .. ein optischer Gimmick, der keinerlei sonstigen Wert hat.


    Zusätzlich gibt es noch verschiedene Größen der E-Zigarette.
    Hier ist der Unterschied oft nur darin, dass größere E-Zigaretten auch größere und leistungsfähigere Akkus haben (sollten)
    Bei einer E-Zigarette benötigt man eben immer auch Strom + Aroma. Fehlt auch nur eins der beiden "Inhalte" ist es nur ein Stück wirkungsloser Elektronik.
    Wer sich für diese Art des Genusses entscheidet, sollte also ganz genau auch auf die Angabe in mAH des Akkus achten.. sonst geht der E-Zigarette "der Saft aus", wenn man sie benutzen will.


    Bei den Flüssigkeiten mit Nikotin gibt es übrigens auch verschiedene Dosierungen.
    Hierzu gibt es auch schon Warnungen, dass manche Liquide extrem überdosiert sind.
    Starke Raucher sollten dabei bedenken, dass sie zwar am Tag extrem viel Nikotin inhalieren .. aber pro Zug/Zigarette immer eine "mittlere Dosis abbekommen".
    Man sollte die Dosierung der Flüssigkeit also eher der der üblichen einzelnen Zigarette anpassen als dem üblichen Tageskonsum.
    Lieber mit geringer Dosierung beginnen damit es nicht zur Überdosierung kommt.
    (Anzeichen für Überdosierung: Trockener Mund, Übelkeit, Kopfschmerzen, Erbrechen, Durchfall, Bluthochdruck, starkes Schwitzen und durchaus auch Bewustlosigkeit)


    Nachträgliche Ergänzung:
    Wir haben uns gestern, nach dem Schreiben des Artikels, mal in der Realität umgesehen.
    Es gibt auch E-Zigaretten, die keine Vliesstoffkammer enthalten. Hier wird die Aromakammmer direkt auf die Verdampfereinheit aufgesteckt. Durch die fehlende Vliesstoffkammer, ist auch ein Nachfüllen mit Liquiden fast unmöglich. Man muss also auf jeden Fall immer wieder die sogenannten "Cartriges" nachkaufen. Diese gibt es in der Regel nur als reine Nikotinkartuschen.


    Während bei den "anderen Optiken" oft ein gesonderter Schalter nötig ist, um die Verdampfereineheit zu aktivieren, genügt bei den "zigarettenähnlichen" einfaches Ziehen am Mundstück. Die LED am Ende signalisiert dann auch, dass die Verdampfereinheit aktiv ist. Sobald sie anfängt zu flackern, muss der Akku nachgeladen werden.

    Bei den Akkukapazitäten mussten wir eine große Überraschung erleben:

    Fragt man nicht ganz speziell nach, erhält man auch E-Zigaretten mit nur 250 mAH-Akkus.
    Größere Akkus sind (wegen der Bauform) nur den E-Zigaretten vorbehalten, die keine Zigaretten-Optik haben.


    Die Ladenpreise bewegen sich durchaus auf "Internet-Niveau":
    Bereits ab 20 Euro bekommt man E-Zigarette + 10 Kartuschen + USB-Kabel + Netzteil. Ob man "für 1 Zigarette" noch ein Extra-Etui benötigt, sollte man mal gründlich überlegen... denn mehr Zigaretten wird man ja schließlich nie wieder mitnehmen müssen.
    Mit "schönen Etui" kann die E-Zigarette übrigens schon rund ab 30 Euro kosten.


    In diversen Läden wurde uns auch ein Test angeboten .. komischerweise vor Allem bei denen, die recht preisgünstige E-Zigaeretten anboten .. da wo es teure Versionen gab, wurde nur der Preis genannt und der Artikel vorgezeigt.
    Beim Test war etwas "Dampf" beim Ausatmen zu sehen.


    Später schauten wir uns die aufgesetzte Kartusche näher an:
    Sie war vollständig leer und enthielt also keinerlei Aroma- oder Nikotinstoffe... es war ein reiner "Placebo".
    Wie/woraus der Dampf entstanden ist, kann man nicht so eindeutig sagen. Mit leerer Kartusche hatte er jedoch wenigstens kein Nikotin enthalten.


    Wer so einen Test machen möchte, der sollte sich VORHER die Kartusche ansehen. Eine leere Kartusche kann einfach keine Wirkung zeigen. Wer damit also einen "Dampfgenuss" feststellen würde, würde sich nur etwas einbilden.


    Egal was man wählen würde:
    E-Zigaretten sind für Kinder um ein Vielfaches gefährlicher als normale Zigaretten. Die Bedienung ist Kinder-un-sicher.
    Es gibt keine Schutzschalter, die eine Gebrauch erschweren würde und man benötigt auch kein weiteres Zubehör (zum Anzünden).


    Aromaflüssigkeiten und Nikotinkartuschen sollten streng weggeschlossen werden. Wenn ein Kleinkind sie in die Finger bzw. Mund bekommt, kann es tödlich enden.In diesem Fall sollte man deshalb besser sofort einen Arzt verständigen.


    Man sollte auch nie vergessen:
    Inhalieren von Nikotin ist eine Sucht. Erwachsene sind für Kinder immer (einige Zeit lang) auch Vorbild. Auch E-Zigaretten sollte man deshalb außer Sicht- und Riechweite von Kindern benutzen, damit sie nicht einmal ansatzweise die Neugier verspüren können, es den Erwachsenen nachmachen zu wollen.

  • "Wir" haben uns vor dem Schreiben des letzten Beitrags selbst einmal eine E-Zigarette geholt.
    Es handelte sich um die "Zigarettenoptik", bei der man nur den "Filter" aufsetzt. Er enthält Flies + Nikotindepot und wird automatisch "aufgestochen" sobald man die Kappe an die Zigarette aufsetzt.



    Als Erstes fiel auf, dass man wieder mal das erlebte, was einen "zum Nikotin" gebracht hatte:
    Man nimmt mit der E.Zigarette bei den ersten Zügen relativ viel Nikotin auf. Dementsprechend hoch ist auch die Wirkung auf die Nerven.


    Worauf beruht das eigentlich ?
    Sobald man das Aromadepot angeschlossen/aufgestoßen hat, kommt eine verhältnismäßig große Menge auf den Verdampfer. Einige Züge später erst, hat sich die Menge auf ein normale Level verringert.

    Je schneller man an der "E-Ziggi nuckelt", desto geringer wird die (Einzel)Wirkung.

    Warum ?
    Das Liquid muss Zeit genug haben, wieder auf den Verdampfer zu fließen. Wartet man nicht lange genug ab, "gibt es nichts zu verdampfen".


    Die erste 10er-Einheit brauchte ca. 1 Woche, bis sie aufgebraucht war.
    Geld gespart im Vergleich mit normalen Zigaretten.


    Die Dosierung der nächsten 10er-Einheit war scheinbar geringer. Man merkte es daran, dass man die Aromadepots viel schneller aufbrauchte.
    OBWOHL man faktisch viel mehr Nikotin aufnahm fehlte, jedoch das entsprechende "Sättigungsgefühl".
    Das bedeutete, dass der Spareffekt nicht mehr vorhanden war .. gleichzeitig steigerte sich der Nikotinkonsum wieder enorm.


    Zumindestens diese kleinen E-Zigaretten können deshalb dazu führen, das man sich wieder viel stärker an das Nikotin gewöhnt = die Sucht wird wieder gesteigert.


    Ein weiterer Nachteil der E-Zigarette ist, dass man kein "automatisches Ende" nach 3-5 Minuten hat. Da das Zeitgefühl verloren geht, konsumiert man (wieder) mehr Nikotin als üblich.


    Obwohl ich noch vor 2 Wochen auf dem Standpunkt war:
    "Lasst die E-Zigarette auch in Büros zu" .. sage ich heute .... "Raucher.Behandelt die E-Zigarette wie eine normale Zigarette".
    Raus zum Qualmenen/Dampfen, dann konsumiert ihr weniger Nikotin als wenn ihr jederzeit "einen Zug machen könnt".


    OK.
    Ich habe das Ding nicht weggeworfen und auch die Nikotinaufsätze nicht.
    Ich kenne jetzt die heimlichen Gefahren. Als "Notfalldosis" ist sie immer noch zu gebrauchen .. aber nicht als "Dauermittel".


    Nachdem ich mich jetzt wieder auf einen hohen Nikotinkonsum "hochgedampft" habe, steht jetzt die Zeit der Entwöhnung wieder an.
    Wer sich das Rauchen wirklich abgewöhnen will, sollte deshalb meinen Test nicht nachahmen wollen.
    Wer auf 2 Zigaretten alle 4-5 Stunden "runter ist", sollte einfach weitermachen und die "E-Zigarette gleich vergessen" .. auf Dauer ist das besser als jede Selbstsuggestion wie "gesund die E-Zigarette" doch ist.


    Nein !
    Auch wenn man kein Nikotin, sondern nur andere Aromastoffe inhalliert, ist es schlechter als ganz aufzuhören.
    In die Lunge gehört "frische Luft" und sonst nichts !

  • Unter E-Zigarette: Verboten haben wir soeben berichtet, dass die Nutzung der E-Zigarette jetzt den gleichen Bedingungen unterliegt, wie normales Rauchen.


    Obwohl die Gesundheitsrisiken nicht genau bekannt sind, empfinden wir das persönlich als "kleinen Rückschritt".


    Es war "irgendwie angenehmer", wenn man in eine "Raucherfamilie" kam und die Luft nicht "zum Schneiden" war.
    Keine sichtbare Rauchbelästigung .. das war schon ein kleiner Fortschritt.


    Für Raucher ergab sich der Vorteil, dass man auch "mal eben einen Zug nehmen" konnte ohne eine ganze Zigarette abbrennen zu müssen. Maximale Nutzung bei minimaler Belästigung.


    Nungut.. endlich ist rechtlich Klarheit geschaffen worden.
    Ob Dampfen oder Rauchen .. beides ist gleichgestellt. Völlig inkonsequent ist jedoch, dass Zigaretten weiterhin frei verkäuflich sind.


    Hier fordere ich persönlich, dass es auch Zigaretten/Tabak nur noch in Apotheken geben darf ... zum Schutz von Kindern und Jugendlichen.


    Dagegen steht aber eine massive Lobby aus freiem Handel + Tabakindustrie.
    Branchen, die natürlich "ganz nebenbei" dadurch/daneben sehr viel Steuern/Abgaben erwirtschaften. Ein Einnahmefaktor, der nicht unberücksichtigt bleiben darf, weil er Arbeitsplätze schafft und sichert .. und das nicht nur im Bereich Handel & Produktion.


    Was wollen wir schließlich mit all den vielen Ärzten anfangen, wenn alle Menschen "nur noch strikt gesund" leben ?
    Die werden doch arbeitslos, wenn keiner mehr krank wird *lach* ;)


    Bearbeitung by "Ratgeber" 27.01.2019:

    Interner Link aktualisiert

  • Tja... und nun entschied das OVG Münster


    Zitat

    Die nikotinhaltigen Flüssigkeiten (Liquids), die in der elektrischen Zigarette verdampfen und inhaliert werden, sind kein Arzneimittel, heißt es in dem "unanfechtbaren“ Eilbeschluss aus Münster. Die E-Zigarette habe keinen therapeutischen Zweck. Folglich ist es dem Land Nordrhein-Westfalen untersagt, vor dem Verkauf zu warnen mit der Begründung, der Vertrieb ohne arzneimittelrechtliche Zulassung sei illegal (Az.: 13 B 127/12).


    http://www.abendblatt.de/polit…tte-ist-keine-Arznei.html


    Zitat

    Die nikotinhaltigen Flüssigkeiten, die in der elektrischen Zigarette verdampfen und inhaliert werden, sind kein Arzneimittel, heißt es in dem Beschluss: Die E-Zigarette habe keinen therapeutischen Zweck.


    Folglich ist es dem Land NRW untersagt, vor dem Verkauf mit der Begründung zu warnen, der Vertrieb ohne arzneimittelrechtliche Zulassung sei illegal (AZ.: 13 B 127/12).


    NRW-Gesundheitsministerin hatte Handel für strafbar erklärt


    http://www.wz-newsline.de/home…vor-e-zigaretten-1.967952


    Zitat

    Zudem haben die elektrischen Zigaretten und Zubehör „keine für ein Arzneimittel erforderliche therapeutische oder vorbeugende Zweckbestimmung", erklärten die Richter in der Urteilsbegründung. „Mit Rücksicht auf die Berichterstattung in den Medien zur Verkehrsfähigkeit der E-Zigarette spreche Überwiegendes dafür, dass die streitigen Äußerungen des Ministeriums wie ein Verbot wirkten.“ Aus diesem Grund „sei die rechtliche Einschätzung des Ministeriums nicht nur auf seine Vertretbarkeit zu überprüfen, vielmehr habe das Gericht eine eigene rechtliche Wertung am Maßstab des Arzneimittelgesetzes und des Medizinproduktegesetzes vorzunehmen.“ Somit seien die in der Pressemeldung des Ministeriums mitgeteilten Äußerungen und die im Erlass vertretenden Position rechtswidrig.


    http://www.heilpraxisnet.de/na…bietet-warnung-900869.php


    Bedeuet:
    Wenn die E-Zigarette kein Arzeimittel ist, muss sie nicht in Apotheken verkauft werden und die Handelsverbote sind rechtswidrig.
    = Der freie Handel ist nicht verboten.

  • Das Thema ist jetzt schon rund 7 Jahre alt und trotzdem noch aktuell. Einerseits hat sich die allgemeine Einstellung geändert und andererseits grenzen sich "Damper" von "Rauchern" ab.


    Zitat

    "Ich rauche nicht"

    Sprachs und zieht an seinem Verdampfer (E-Zigarette bzw. E-Shisha)


    Diverse Ärzte im Ausland raten Rauchern, dazu auf eine E-Zigarette umzusteigen.

    Zitat

    "E-Zigaretten enthalten weniger Schadstoffe"


    Die reine Anzahl ist geringer. Die Auswirkungen sind jedoch immer noch nicht hinlänglich erforscht. Es gibt auch keine Regeln, die nur bestimmte Zusätze zulassen.


    Liquids ohne Nikotin sind längst auch an Supermarktkassen zu finden. Ohne Nikotin fallen sie (oft) nicht einmal unter die Jugendschutzgesetze.

    Auch ohne Nikotin schädigen Liquids die Gesundheit.


    Liquids mit Nikotin werden oft in drei Dosierungen angeboten

    Leicht, mittel und hohe Dosierung

    Alle Dosierungen sind so hoch, dass man sie nicht mit dem üblichen Rauchverhalten vergleichen darf. Es drohen Überdosierungen.


    E-Zigaretten werden zum Abgewöhnen beworben/empfohlen.

    Als "scheinbar ungefährlich" werden sie daher nicht mehr kritisch genug betrachtet.


    Die Zigaretten-Optik findet man kaum noch.

    Heutige E-Zigaretten sehen aus wie ein schmaler länglicher Zylinder mit Mundstück dran. Alternativ sind es kleine Quader aus denen ein Röhrchen hervor steht an dem das Mundstück angebracht wird.

    Buntes Design, andere Namen ( z.B. E-Shisha) und andere Optik täuschen darüber hinweg, dass es sich immer noch um einen "Zigaretten-Ersatz" handet.

    Die dadurch entstehende Gefahr tritt durch andere Bauform und Aussehen nicht mehr deutlich genug hervor.


    Lasst auch weiterhin die Finger vom Rauchen und Dampfen. Lasst euch durch einen Arzt beraten, wenn ihr mit dem Rauchen eufhören wollt.