Da ich so selten krank bin und zum Arzt gehe, bin ich etwas ratlos.
Wie ist das eigentlich mit den 10 Euro Praxisgebühr?
Wann muss man sie Zahlen?
Wann reicht eine Zahlung für mehrere Ärzte aus?
Wie ist das mit "Überweisungen"? (nurr gehört, dass es soetwas geben soll, um nur einmal zu zahlen)
Gibt es regionale Unterschiede?
Kann da jemand Klarheit schaffen?
Praxisgebühr - Wann muss man sie zahlen ?
-
-
Die Praxisgebühr wird pro aktuellem Quartal fällig.
Quatal 1 = Januar bis März
Quatal 2 = April bis Juni
Quatal 3 = Juli bis September
Quatal 4 = Oktober bis DezemberWer also am 31.März einen Termin hat, zahlt seine 10 Euro und am 1.April beim nächsten Termin zahlt man dann wieder 10 Euro. Das ist, weil man ja in 2 verschiedenen Quartalen den Arzt besucht hat.
Wenn man sich von einem Arzt zum anderen überweisen lässt, fällt sie nur einmal pro Quartal an. Man zahlt sie beim überweisenden Arzt (z.B. Hausarzt) und legt beim nächsten Arzt dann einfach die erhaltene Quittung vor.
Wenn man ohne Überweisung zu mehreren Ärzten geht, kann die Praxisgebühr jedes Mal fällig werden. (da ich nicht garantieren kann, dass eine Quittung vom nächsten Arzt auch akzeptiert wird, schreibe ich lieber den "ungünstigsten Fall")
Es gibt auch bei verschiedenen Krankenkasse verschiedene "Sparmodelle". Einige nennen sich z.B. "Hausarztmodell". Hierbei sollte man sich bei der eigenen Krankenkasse einmal informieren.
Auf jeden Fall wird die Praxisgebühr für einen Zahnrzt auch dann fällig, wenn man beim Hausarzt bereits bezahlt hatte.
Es gibt bestimmte Einkommensgrenzen, bei der man von der Krankenkasse eine Befreiung von der Praxisgebühr bekommt.
Das erfragt man am Besten direkt bei der KK. Für den behandelden Arzt wird diese Befreiung durch einen Aufkleber auf der Mitgliedskarte oder einer gesondert ausgestellten Bescheinigung nachgewiesen.Auch wenn es aktuell Diskussionen um dieses "Eintrittsgeld zum Arzt" gibt, so ist sie doch weiterhin eine Pflichtabgabe.
Der Arzt kann diese 10 Euro sogar eintreiben lassen.