Zahlungsfristen - Bis wann muss man zahlen ?

  • Im Internet kursieren die ungewöhhlichsten Gerüchte, ab wann man zu zahlen hätte.
    Da sagt der Eine, dass man 30 Tage Zeit hätte - der Nächste hat angeblich von einer Rechtsabteilung die Info bekommen, dass "innerhalb 1 Woche" gegen das Gesetz verstößt - und der Dritte meint, dass der Verkäufer auf keinen Fall vom Vertrag zurücktreten kann, sondern so lange warten muss, bis der säumige Schuldner endlich bezahlt hat.


    Die Antwort bzw. Richtigstellung gibt eigentlich das Gesetz vor


    Zitat

    § 271 Leistungszeit
    (1) Ist eine Zeit für die Leistung weder bestimmt noch aus den Umständen zu entnehmen, so kann der Gläubiger die Leistung sofort verlangen, der Schuldner sie sofort bewirken.
    (2) Ist eine Zeit bestimmt, so ist im Zweifel anzunehmen, dass der Gläubiger die Leistung nicht vor dieser Zeit verlangen, der Schuldner aber sie vorher bewirken kann.


    http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__271.html


    Bedeutet:

    Zitat

    1) Der Verkäufer kann sofort sein Geld verlangen und der Kunde muss es dann sofort bezahlen.
    2) Der Kunde darf das geschuldete Geld auch schon vor der vereinbarten Zeit bezahlen.


    Das Gesetz sagt also ganz eindeutig aus, dass man das Geld auch sofort verlangen kann.


    Dss mit den "30 Tage" ist etwas, was im Geschäftsleben als "Usus" bezeichnet wird.
    Je nach Branche war/ist es üblich, dass man die Rechnungen einmal im Monat bezahlt. Das hängt damit zusamen, dass man "vor der Computerzeit" alles noch aufwendig in Tabellen eintragen und verbuchen musste. Es macht weniger Arbeit, wenn man ein bis mehrmals im Monat alle fälligen Rechnungen gleichzeitig verbucht und bezahlt.
    Da das in der Geschäftswelt üblich war, hat maan auch bis zu einem Monat auf sein Geld gewartet..weil man es selbst eben genauso machte.
    Diese Zeiten sind aber längst vorbei. "Usus" bedeutet "Gewohnheit" bzw. "es ist üblich". Daraus entsteht aber kein Rechtsanspruch, dass der Andere auch eine dadurch resultierende verspätete Zahlung akzeptieren muss.


    Was ist, wenn der Vertrag erst mit der Zahlung zustande kommen soll ?
    Das ist z.B. üblich bei Vorkasseverträgen.
    Wenn beide Seiten vereinbart haben, dass der Vertrag erst dann für beide Seiten verbindlich werden soll, wenn der Käufer den Betrag innerhalb einer vereinbarten Zeit bezahlt hat ... dann ist dieser "Vertrag" eigentlich kein Vertrag, sondern nur ein "Antrag auf Annahme".


    Das Gesetz sagt dazu eindeutig aus, dass der "Antragende" (in diesem Fall der Verkäufer) so lange an sein Angebot gebunden ist, wie die Frist läuft.

    Zitat

    § 145 Bindung an den Antrag
    Wer einem anderen die Schließung eines Vertrags anträgt, ist an den Antrag gebunden, es sei denn, dass er die Gebundenheit ausgeschlossen hat.


    http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__145.html


    Zitat

    § 148 Bestimmung einer Annahmefrist
    Hat der Antragende für die Annahme des Antrags eine Frist bestimmt, so kann die Annahme nur innerhalb der Frist erfolgen


    http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__148.html


    Bedeutet: Wenn der Käufer innerhalb des vereinbarten Zeitraums bezahlt, muss der Verkäufer auch liefern.
    Wenn die Frist aber überschritten ist, dann muss der Verkäufer auch nicht länger auf die Zahlung warten .. und kann die Ware auch an andere Kunden verkaufen.

    Das Gesetz hat sogar daran gedacht, dass Manches auch etwas länger dauern könnte.

    Obwohl in heutigen Zeiten Geldüberweisungen theoretisch in Sekunden erfolgt sein könnten, wissen alle, dass es durchaus viele Tage dauern kann bis das Geld gutgeschrieben wurde.


    Zitat

    § 147 Annahmefrist
    (2) Der einem Abwesenden gemachte Antrag kann nur bis zu dem Zeitpunkt angenommen werden, in welchem der Antragende den Eingang der Antwort unter regelmäßigen Umständen erwarten darf.


    http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__147.html


    Die Vertragsannahme durch Geldüberweisung des Kunden kann also durchaus bis zu einer Woche dauern .. wenn er es sofort überweist. So lange muss der Verkäufer also durchaus warten bis er die Ware an einen Anderen verkaufen darf... aber nur, weil es allgemein bekannt ist, dass Geldüberweisungen (noch) "unter regelmäßigen Umständen" rund eine Woche dauern können.


    Alle anderen Zahlungsvereinbarungen und -Fristen haben nichts mehr mit einzelnen Gesetzen zu tun, sondern nur mit dem Vertragsrecht allgemein.
    Wenn ich eine Zahlung innerhalb 14 Tage vereinbare, muss ich mich eben daran halten. Mache ich es nicht, erfülle ich den Vertrag nicht so wie er vereinbart wurde. Alles Weitere regelt der Vertrag (bzw. diverse andere Gesetze, die mit dem Vertrag und Schuldverhältnis im Zusammenhang stehen)