"Usus" bedeutet eigentlich "Gewohnheit" bzw. "üblicherweise"
Im Geschäftsleben hat sich der Begriff "Usus" im Zusammenhang mit Zahlungsverpflichtungen eingebürgert.
Jede Branche hat ihre "üblichen Zahlungsmoralitäten", die sich im Laufe der Jahrzehnte herauskristallisiert haben.
Dieser Usus variiert deshalb von Branche zu Branche.
Beispiele:
Im internationalen Geschäftsverkehr ist es Usus, dass man das Geld bereits avisiert/sendet, bevor die Ware hergestellt wird.
Für das Herstellerwerk ist das Geld dann eine Sicherheit, (die er bei seiner Bank auch angeben kann) dass er die zur Produktion nötigen Waren auch einkaufen kann und nicht später auf den Kosten sitzen bleibt.
Im Handel ist es Usus, dass man Rechnungen mit einer Zahlungsfrist von 30 Tagen gestellt bekommt. Wer schneller zahlt, bekommt deshalb oft Skonto.
KEIN Usus ist, wenn eine einzelne Firma "gewohnheitsmäßig" Rechnungen erst nach 90 Tagen bezahlt, obwohl sie bereits nach 30 Tagen fällig sind. Nur weil eine Firma immer "notorischer Zu-spät-Zahler" ist, muss der Partner das nicht berücksichtigen.
Zwischen verschiedenen Branchen gibt es selten/kein "Usus".
Da gilt nur, was vereinbart wurde... und innerhalb der vereinbarten Fristen muss auch auf jeden Fall bezahlt werden.
Gibt es ein Usus bei Privaten ?
Nein. Selbst wenn Millionen Verbraucher "notorische Zu-spät-Zahler" sind, so muss man darauf keine Rücksicht nehmen. Das Geld wird dann fällig, wenn die vereinbarte Frist verstrichen ist.
Der einzig gestattete Usus ist die "Laufzeit des Geldes" bei den Banken. Da eine Zahlschuld aber immer eine "Bringschuld" ist, muss der Kunde das Geld so rechtzeitig überweisen, dass es trotz dieser Verzöerung rechtzeitig ankommt.... notfalls eben bereits am Tag des Rechnungseingangs, wenn ein Zahlungsziel von 1 Woche vereinbart wurde.
(geändert)
der Vertrag ein exakt bestimmtes Datum (7 Tage nach dem Rechnungsdatum) als letzten Tag des Geldeingangs vorschreibt.