Was ist Usus ?

  • "Usus" bedeutet eigentlich "Gewohnheit" bzw. "üblicherweise"


    Im Geschäftsleben hat sich der Begriff "Usus" im Zusammenhang mit Zahlungsverpflichtungen eingebürgert.
    Jede Branche hat ihre "üblichen Zahlungsmoralitäten", die sich im Laufe der Jahrzehnte herauskristallisiert haben.
    Dieser Usus variiert deshalb von Branche zu Branche.


    Beispiele:
    Im internationalen Geschäftsverkehr ist es Usus, dass man das Geld bereits avisiert/sendet, bevor die Ware hergestellt wird.
    Für das Herstellerwerk ist das Geld dann eine Sicherheit, (die er bei seiner Bank auch angeben kann) dass er die zur Produktion nötigen Waren auch einkaufen kann und nicht später auf den Kosten sitzen bleibt.


    Im Handel ist es Usus, dass man Rechnungen mit einer Zahlungsfrist von 30 Tagen gestellt bekommt. Wer schneller zahlt, bekommt deshalb oft Skonto.


    KEIN Usus ist, wenn eine einzelne Firma "gewohnheitsmäßig" Rechnungen erst nach 90 Tagen bezahlt, obwohl sie bereits nach 30 Tagen fällig sind. Nur weil eine Firma immer "notorischer Zu-spät-Zahler" ist, muss der Partner das nicht berücksichtigen.
    Zwischen verschiedenen Branchen gibt es selten/kein "Usus".
    Da gilt nur, was vereinbart wurde... und innerhalb der vereinbarten Fristen muss auch auf jeden Fall bezahlt werden.


    Gibt es ein Usus bei Privaten ?
    Nein. Selbst wenn Millionen Verbraucher "notorische Zu-spät-Zahler" sind, so muss man darauf keine Rücksicht nehmen. Das Geld wird dann fällig, wenn die vereinbarte Frist verstrichen ist.
    Der einzig gestattete Usus ist die "Laufzeit des Geldes" bei den Banken. Da eine Zahlschuld aber immer eine "Bringschuld" ist, muss der Kunde das Geld so rechtzeitig überweisen, dass es trotz dieser Verzöerung rechtzeitig ankommt.... notfalls eben bereits am Tag des Rechnungseingangs, wenn ein Zahlungsziel von 1 Woche vereinbart wurde.
    (geändert)
    der Vertrag ein exakt bestimmtes Datum (7 Tage nach dem Rechnungsdatum) als letzten Tag des Geldeingangs vorschreibt.

  • Gegen den letzten Satz gab es Proteste :D


    Zitat


    [Heute, 08:37] spinnweb: Ratgeber: Was ist Usus ? Mit dem Letzten Satz kann ich mich nicht anfreunden. Es reicht, wenn ich die Zahlung am letzten Tag der Frist veranlasse.


    Ich nehme die Kritik ernst. Dementsprechend habe ich den vorherigen Beitrag (im letzten Abschnitt ) so geändert, dass aus einem "variablen Zeitraum" ein festes Datum wird.


    Ein Beispiel:


    Auf der Rechnung steht "fällig bis zum (Datum)"
    Wenn der Gläubiger bis dahin das Geld nicht hat, kommt der Käufer automatisch in den Verzug.


    Zitat

    § 286 Verzug des Schuldners
    (2) Der Mahnung bedarf es nicht, wenn
    für die Leistung eine Zeit nach dem Kalender bestimmt ist,


    http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__286.html


    Verzug bedeutet aber zusätzliche Kosten die berechnet werden dürfen. Die Art der Kosten und Gebühren findet man in den jeweiligen AGB. Das kann von Bearbeitungsgebühren bis hin zu Zinsen, die unüblich hoch sind, reichen.
    Wenn der Gläubiger das Geld dringend braucht (weil es z.B. einen hohe Summe ist), kann er auch sofort ein Inkassobüro oder Gericht einschalten. Hierdurch entstehen wieder Kosten. Diese Kosten muss man dann auch tragen.. oder eben vor Gericht gehen.


    Das gleiche Gesetz zeigt aber den "Ausweg" wann man nicht für die Laufzeit des Geldes verantwortlich ist


    Zitat

    (4) Der Schuldner kommt nicht in Verzug, solange die Leistung infolge eines Umstands unterbleibt, den er nicht zu vertreten hat.


    Bedeutet:
    Wenn z.B. die Bank unüblich lange braucht, entsteht kein Verzug.. weil der Schuldner ja daran nichts ändern kann.


    Die letzte/schnellste Möglichkeit ist die Bareinzahlung auf das Konto des Anderen. Hierbei können Banken nicht mehr "verzögern", sondern müssen das Geld direkt "durchbuchen".
    Da sie aber dann nicht mehr mit dem Geld arbeiten können, lassen sie sich diesen "Service" sehr teuer bezahlen.


    aber .. das ist dein eigenes Problem, denn dazu gibt es auch wieder ein Gesetz


    Zitat

    § 270 Zahlungsort
    (1) Geld hat der Schuldner im Zweifel auf seine Gefahr und seine Kosten dem Gläubiger an dessen Wohnsitz zu übermitteln.


    http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__270.html


    Mein Tipp:
    Bezahl fällige Rechnungen immer so frühzeitig, dass du auf keinen Fall in Verzug kommst.


    Es gibt übrigens doch einen "Usus", der auch für Verbraucher gilt... aber auf den er sich nur indirekt berufen kann:
    Dieser Usus sind die "typischen Zeiten" in denen Banken das Geld übermittelt haben:
    Innerhalb Deutschlands: Bis zu 10 Tagen
    Innerhalb Europas: Bis zu 14 Tagen


    Wenn ein Gläubiger unterhalb dieser Zeiten kostenplfichtige Mahnungen versendet oder durch ihn anderweitige Kosten entstehen, wird er vor Gericht Mühe haben, diese zu rechtfertigen... weil diese "banküblichen Laufzeiten" dem Gläubiger bekannt sein müssen.
    Aber so lange noch kein Gerichtsprozess stattgefunden hat, kann/wird er natürlich zu verlangen versuchen, dass der Schuldner diese Kosten begleicht.
    Was dann in einem Prozess herauskommt ist eine andere Sache .. die Sache der Gerichte und Anwälte


    Die schnellsten und sichersten Arten der Zahlung sind:
    - Bareinzahlung auf das Konto des Gläubigers (hohe Gebühren)
    - Barzahlung beim Gläubiger gegen Quittung (eventuell weite Entfernugnen)



    Bitte nicht vergessen, dass ich hier nur allgemeine Infos geben will.
    Man sollte sich nie auf einen "Usus" verlassen .. denn ein Usus ( = Gewohnheit / Üblichkeit) kann sich immer wieder ändern. Nur Gesetze sind lange Zeit "sicher".


    Es ist "üblich" ( = Usus ) dass man rechtlichen Rat bei einem Fachmann einholt und nicht im Internet. ;)
    Im Internet kann/darf man nur allgemine Infos geben. Den Einzelfall kann aber nur ein Anwalt richtig beurteilen.