E-Zigarette: Verboten .......

  • Die Bundesregierung hat verkündet, dass sie die E-Zigarette als "Arzneimittel" einstuft, sofern es sich um die Tabak-/Nikotin-Depots handelt.


    Daraus ergeben sich folgende Folgen:


    - Der Gebrauch der E-Zigarette selbst, ist nicht verboten
    In einigen Bundesländern ist jetzt jedoch der Verkauf komplett verboten. (Bayern, Nordrhein-Westfalen, Bremen und Thüringen)


    - Tabak- / Nikotin-Depots dürfen nicht mehr im freien Handel vertrieben/verkauft werden
    Sowohl im Laden als auch im Internet dürfen die Nikotindepots und Flüssigkeiten nicht mehr angeboten werden. Alle, die es qweiterhin anbieten oder bevorraten machen sich wegen Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz strafbar.
    Nikotindepots dürfen nur noch in Apotheken vertrieben werden.


    - Der Gebrauch der E-Zigarette unterliegt den Nichtraucherschutzgeesetzen
    Da, wo das Rauchen verboten ist, ist das Dampfen der E-Zigarette damit auch verboten
    Hier gelten für jedes Bundesland andere Gesetze.
    Obwohl die Bundesregierung vorwiegend den Einsatz als "Zigaretten-Ersatz" duch Nutzung eines Nikotin-Depots berücksichtigt, betrifft das Nutzungsverbot auch jene Benutzer, die nur andere Aromastoffe verdampfen lasssen.



    Weiterführende Informationen unter:
    http://www.focus.de/gesundheit…neimittel_aid_719156.html
    http://www.stern.de/gesundheit…s-arznei-ein-1793594.html
    http://www.spiegel.de/wirtscha…men/0,1518,818497,00.html
    http://www.handelsblatt.com/pa…e-zigaretten/6269792.html

  • Heute hat ein Oberverwaltungsgericht in NRW erkannt und entschieden, dass die E-Zigarette kein Arzneimittel mit einer therapeuthischen Wikrung ist. Somit darf/muss sie nicht in Apotheken verkauft werden.


    Der freie Handel ist demnach (in NRW) nicht (mehr) verboten.