Baugrunduntersuchung

  • Diese Baugrunduntersuchung ist extrem wichtig, weil sie darüber entscheidet, ob du nun wirklichen einen Baugrund kaufst oder eine, nicht anders nutzbare, Pferdeweide ;)


    Besipiel:
    Wird die Baugrunduntersuchung nicht korrekt durchgeführt, könntest du ein Haus zur Hälfte auf Fels und zur anderen Hälfte auf nicht tragfähigem, nachgiebigem Boden bauen.
    Viele Jahre später bilden sich dann Risse im Haus, weil die eine Seite absackt. Das Haus wird zur irreparablen Ruine.


    Detaillierte Infos, was da alles geprüft werden muss, kann man HIER finden



    Weiterhin sollte man sich auch bei der Stadt nach dem aktuellen Fläschennutzungsplan und Bebauungsplan erkundigen.
    Wenn in einem Gebiet z.B. nur flache Einfamilienhäuser geplant sind, darfst du, trotz Baugrundeignung, kein Zweifalimilienhaus dort bauen.


    Es wäre schlimm, wenn man zwar ein YYY-Haus bauen könnte.. aber erst zu Baubeginn feststellt, dass das dort nicht erlaubt ist.
    Bebauungs- und Flächennutzungspläne sind immer für einen bestimmten Zeitraum ausgelegt.
    Es kann passieren, dass der Plan danach völlig geändert wird.. und der Wert des Baugrundes danach völlig anders ist.
    Kurz vor solchen Änderungen kann es sein, dass sich Immobilienspekulanten finden, die vorher noch "verkaufen was das Zeug hält", weil der Baugrund danach fast wertlos ist .. weil die neuen Pläne eine Nutzung extrem einschränken .. oder sie kaufen "billigen Baugrund en Masse" weil er später, durch Planänderungen, im Wert steigt.


    Ich weiß ja so ca. in welcher Region du wohnst. Habe mal in deiner "großen Nachbarstadt" nachgesehen. Die im Internet einsehbaren Pläne sind 2010 ausgelaufen. Damit hätte man in der Stadt sozusagen Planungssicherheit. Es gibt keine in Kürze erfolgenden Planänderungen, die zu Spekulationen verführen würden.

  • Bist ein Schatz, danke für deine Antwort! ;)


    Wir wollen allerdings nicht in Konstanz bauen, denn Millionäre sind wir nicht! :D Für nen qm um die 800€ zahlen ist der reinste Wahnsinn!^^


    Wir würden über eine Gemeinde in einem Neubaugebiet ein sehr schön gelegenes Grundstück erwerben können. Meine Überlegung war, dass die Gemeinde doch sicher bereits solche Untersuchungen gemacht haben könnte, oder irre ich mich!? Denn viele Bekannte raten uns, eine Untersuchung durchführen zu lassen.

  • Die Gemeinde verkauft zwar ... und "ganz vielleicht" hat sie auch ein ganz allgemeines Gutachten erstellen lassen ...
    Das sagt aber allerhöchstens aus, DASS man auf der Parzelle ein Haus bauen kann ... aber nicht, welche Abmessungen es haben darf/muss um auf festem Grund zu stehen.


    Beispiel:
    Du hast ein Grundstück mit einer Länge von 20 Metern und willst ein Haus mit 10 Metern Länge bauen.
    Wenn das Grundstück überall gleich tragfähig ist, kannst du deine Hausbauträume frei ausleben.
    Wenn jetzt aber auf den ersten 10 Metern nichts Tragfähiges zu finden ist, musst du das Haus zwangsweise auf den verbleibenden anderen 10 Metern , "hinten in die Ecke" bauen.


    In manchen Regionen in Deutschland wundert man sich, wieso Häuser + Grundstück nicht alle "ordentlich gleich aussehen". Selbst bei identisch großen grundstücken, stehen die Häuser immer an anderen Stellen der Parzelle.
    Grund: Die Bauherren konnten nicht so bauen, wie sie wirklich wollten, sondern mussten die Bodenbeschaffenheiten berücksichtigen um ihr Haus dann dorthin zu stellen wo es wirklich "gut aufgehoben" ist.


    Wer sich auf eine allgemeine Beschreibung verlässt, hat später keinen, an den er sich wegen Schadenersatz wenden kann.
    Das Haus "steht im Wasser", weil sich direkt am Haus Grundwasser sammelt - Das Haus bekommt Risse, weil es sich zu einer Seite hin absenkt - Das Haus steht auf einem Hohlraum, der irgendwann einzubrechen droht - das Haus steht an einem Hang, der irgendwann einfach mitsamt dem Haus abrutscht ... usw.


    Für ein Gutachten haftet aber in der Regel der Gutachter = es gibt Sicherheit, dass es "korrekt" erstellt wurde oder dass man im Schadenfall nicht "im Regen steht".


    Ich rate in jedem Fall zu einem Einzelgutachten. Vielleicht beteiligt sich ja die Gemeinde an den kosten und/oder beauftragt selbst einen Gutachter .. weil das Gutachten ja auch eine "Wertbestätigung" ist ? Fragen kostet schließlich nichts ;)