Ich hörte von einem Bekannten, dass das gar nicht so gut ist. Angeblich darf man dann das Wohneigentum NIEMALS verkaufen oder die Riesterförderung komplett zurückzahlen. Steht wohl angeblich im Kleingedruckten.
Habt ihr davon schon gehört?
Ich hörte von einem Bekannten, dass das gar nicht so gut ist. Angeblich darf man dann das Wohneigentum NIEMALS verkaufen oder die Riesterförderung komplett zurückzahlen. Steht wohl angeblich im Kleingedruckten.
Habt ihr davon schon gehört?
Das ist eine Halbwahrheit.
Ich zitiere mal wie es korrekt ist
ZitatAlles anzeigenBeispiel 3: Bin ich lebenslang an eine Wohn-Riester-geförderte Immobilie gebunden?
Kauf, Verkauf und Vermietung einer Wohn-Riester-geförderten Immobilie
Ingrid M. arbeitet als leitende Angestellte in einem Pharmakonzern. Die 45-jährige ist allein stehend. Im Jahr 2008 hat sie sich am Münchner Stadtrand eine kleine Wohnung gekauft, die sie in monatlichen Raten abzahlt. Denn Ingrid M. denkt ans Alter: Wohnen in der eigenen Immobilie hält sie für eine gute Form der Altersvorsorge. Ihre Eigentumswohnung hat sie mit einem Darlehen finanziert.
Nach dem Auslaufen der Zinsfestschreibung entscheidet sie sich für einen Wohn-Riester-Vertrag (Darlehensvertrag): Denn wenn Ingrid M. 4 Prozent ihres beitragpflichtigen Vorjahresbruttoeinkommens (maximal 2.100 Euro) abzüglich des Zulagenanspruchs von 154 Euro pro Jahr auf den Vertrag einzahlt, dann erhält sie zum einen die Grundzulage, zum anderen hat sie die Möglichkeit, den Gesamtbetrag im Rahmen der Sonderausgaben [Glossar] bei ihrer Einkommensteuererklärung anzugeben.
Der auf den Wohn-Riester-Vertrag eingezahlte Betrag (eigene Altersvorsorgeaufwendungen + Grundzulage) wird unmittelbar für die Tilgung ihres Darlehens eingesetzt und reduziert die von Ingrid M. zu leistende Kreditsumme pro Jahr.
Vermietung einer Wohn-Riester-geförderten Immobilie
Nach ein paar Jahren erfährt Ingrid M. von ihrem Arbeitgeber, dass ihr Arbeitsplatz für fünf Jahre nach Hamburg verlegt wird. Soll Ingrid M. die gerade erworbene Wohnung wieder verkaufen? Und muss sie dann die Riester-Förderung zurückzahlen? Ingrid M. entschließt sich, ihre Immobilie für die Jahre ihrer Abwesenheit zu vermieten, um sie nach der Rückkehr wieder selber zu beziehen.
In diesem Fall muss die Förderung nicht zurückerstattet werden. Denn wenn eine Wohn-Riester-geförderte Immobilie etwa wegen eines beruflichen Umzugs zeitweise vermietet wird, bleibt die bisherige Förderung erhalten, wenn der Eigentümer spätestens bis zum 67. Lebensjahr die Immobilie wieder selber bezieht.
Verkauf einer Wohn-Riester geförderten Immobilie
Ingrid M. kehrt nach fünf Jahren in ihre Münchner Wohnung zurück. Hier lebt sie einige Jahre. Die Zeit vergeht und aus Ingrid M. ist eine ältere Dame geworden, die ihrer Pensionierung entgegen sieht. Perspektivisch plant sie, sich in ein Seniorenstift am Tegernsee einzukaufen. Auch das ist mit Wohn-Riester möglich.
Denn wer seine Wohn-Riester-geförderte Immobilie verkauft, kann die Fördersumme innerhalb eines Jahres entweder in einem neuen Riester-Vertrag anlegen oder innerhalb von vier Jahren wieder in eine selbst bewohnte Immobilie investieren. Andernfalls muss das in der Immobilie gebundene, steuerlich geförderte Kapital versteuert werden.
Ingrid M. wird also ihre Wohnung am Münchner Stadtrand wieder verkaufen und mit dem Geld ein lebenslanges Wohnrecht im Seniorenheim erwerben. Die staatliche Förderung bleibt ihr erhalten.
http://www.bundesfinanzministe…40__Wohnriester__bsp.html
In deinem Fall:
Wenn da Haus verkauft wird und man sich mit dem Erlös dafür rechtzeitig in eine andere Art der Altersvorsorge einkauft, musst du nichts zurückzahlen.
Sinn der Riester-Rente ist es ja , dass man eine Altersvorsorge trifft.
Die Wohn-Riester ist eine Altersvorsorge, weil dir das Haus im Alter dann gehört und du damit eine Vorsorge für dich triffst.
Verkaufst du es "einfach so", hast du auch die Altersvorsorge verkauft = der Sinn und Zweck der Riester ist nicht mehr vorhanden. DANN musst du deshalb alle Vorteile und Gelder wieder zurückzahlen.
Benutzt du das Geld aber, um auf eine andere Art für das Alter vorzusorgen, musst du nichts zurückzahlen.
Es ist also völlig falsch, dass man das geförderte Haus niemals verkaufen darf.
Du musst beim Verkauf nur darauf achten, dass der Erlös wieder in eine Art von Altersvorsorge fließt.
Und was ist, wenn die Person im Alter(gibt Fälle bereits ab 60 Jahren) so dement ist und in ein Pflegeheim muss, wo sie nichts kaufen, sondern nur mieten kann!? Dann muss das Haus verkauft werden, um dies zu bezahlen und die Riesterförderung muss dann aber zurückgezahlt werden, oder?
Ein Demenzkranker hat einen gesetzlichen Vormund, der an seiner Stelle handeln kann.. rechtlich ist der Demenzkranke weiterhin noch handlungsfähig = der Vormund kann das Haus verkaufen.. soweit so gut.
Das "lebenslange Wohnrecht" wird wohl nur ein Besipiel gewesen sein.
Theoretisch würde es auf das Gleiche herauskommen, wenn man den gesamten Erlös des Hausverkaufes in eine Mietvorauszahlung für die nächsten X Jahre investiert, weil das ja auch eine Altersvorsorge ist.
Man muss das mit dem "Wohnrecht kaufen" aber differenziert sehen:
Im Wohnrecht ist nur das Wohnen selbst enthalten = sozusagen die "Miete für den Rest des Lebens". Die Zusatzkosten kann man ja nie im Voraus kalkulieren, so dass sie immer unabhängig vom Wohnraum selbst laufen.
Das eigene Haus wäre ja auch nur der Wohnraum. Dazu gibt es dann die normale (Versorgungs)Rente, die den normalen Lebensunterhalt decken muss/soll.
Man spart also nur die Mietkosten ein.. nichts weiter.
Mit dem Argument "die reinen Wohnraumkosten werden auch eingespart", sollte man durchaus argumentieren können, so dass die Riester auch für einen Pflegeplatz nicht zurückgezahlt werden muss.
Wenn das Haus (ohne Riester) für die Miete eingebracht wird, muss "Vater Staat" viel früher in die Tasche greifen und die vollen Kosten zahlen, als wenn er dem Pflegebedürftigen die Riester lässt und damit erst Jahre später zahlen muss.
......
Es gibt aber auch einen "Zwischenweg" ....
ganz offiziell wird das Haus bis zum 66. Lebensjahr vernietet. So lange geht es ja, weil die anderweitige Unterbringung ja gestattet ist.
Jetzt wird das Haus verkauft und der Erlös wird wieder in eine Riester angelegt.
Wie ? Das Haus liegt in einer Gegend, in der der Einheitswet sehr niedirg liegt und ein das Haus wird für diesen Wert verkauft ?
Eigentlich kein Problem. Das Haus wurde entsprechend den Auflagen verkauft und der Erlös wieder "ver-riestert".
Und im Kaufvertrag kann durchaus stehen, dass der Unterschiedsbetrag zwischen Eiinheitswert und Marktwert als monatliche Rente gezahlt werden muss.
Das hätte eigentlich für alle Seiten nur Vorteile:
- Der Staat muss nicht vorzeitig als Versorger einspringen
- Der Käufer hat das Haus "auf einen Schlag" sehr günstig gekauft und zahlt dann einen monatlichen Obulus (Leibrente).. mit der Option, dass diese Rente bereits vorzeitig entfallen kann, weil es keinen Empfänger mehr gibt.
- Der Verkäufer hat nicht das ganze Geld wieder "ver-riestert" sondern bekommt monatlich eine Rentenaufstockung.. anstatt vom Erlös die erhaltenen Zuschüsse zurückzahlen zu müssen.
Doch Vorsicht:
Ich bin weder Anwalt noch Notar. Es waren meine Überlegungen, wie man die Auflagen erfüllen könnte, so dass keine Rückzahlung fällig wird und man trotzdem noch etwas vom Erlös hat.
Bitte einen wirklichen Fachmann fragen in wieweit das machbar ist.
Der "Fachmann" ist hier aber nicht der Versicherungsträger, bei dem die Riester läuft.
Es ist längst bekannt, dass viele Versicherungsträger mit der Riester eher in die eigene Tasche gewirtschaftet hatten, als das was der Gesetzgeber sich dabei dachte.
Man sollte den Wert des Riesters aber ganz genau durchrechnen:
Jährliche Zulage für ein Ehepaar ohne Kinder = 308 Euro. Allein durch den gesteigerten Marktwert des Hauses, kann es sich lohnen, "ganz in Ruhe" die Riester wieder zurückzuzahlen.
Wenn man die "Beispielfamilie" des BFM nimmt, sind das jährlich 798 Euro.. 10 Jahre 7.980 Euro ... 30 Jahre rund 24.000 Euro (30 Jahre sind so die durchschnittliche Abzahlzeit für ein Haus)
Wenn das Haus in dieser Zeit nur 20% an Wert gewonnen hat, so lohnt es sich doch, die Riester wieder zurückzuzahlen anstatt das Geld erneut anzulegen oder "große Umwege" zu suchen.
So ein "typischen Haus" kostet rund 150-200.000 Euro.. die Wertsteigerung würde demnach 30-40.000 Euro betragen.. die entsprechende Riester wäre also locker vom Zugewinn "abzudrücken" = man würde immer noch mehr in der Hand haben, als wenn man die Riester nie in Anspruch genommen hätte.
Ganz ehrlich? Bin immer noch nicht vom Wohn-Riester überzeugt...
Aber vielen Dank für dein Bemühen, könntest Vertreter werden!
*lach*
Wenn du mal in sden Bereich "Arbeit und Beruf" schaust, wirst du erkennen, dass ich da auch einige Erfahrungen haben muss, um diverse Infos schreiben zu können *lach*
Davon abgesehen:
Die Riester-Rente war nur ein erster Versuch der Regierung. Heute rät jeder Finanzexperte davon ab... und selbst die Regierung empfiehlt sie nicht mehr.
Das "dicke Ende" bei der Wohn-Riester kommt mit der Rente. Dann zahlst du dafür eventuell sogar Einkommenssteuer (dafür dass du dann davon profitierst).
Lies dir besser die BFM-Infos genau durch.
Die Riester war mal dazu gedacht, um am Lebensabend nicht von "Sozialhilfe" abhängig zu sein.
Es stellte sich jedoch heraus, dass, wenn du diese Unterhaltssicherung in Anspruch nehmen musst, keinen Cent von der eingezahlten Riester-Rente sehen wirst, weil es als "Einkünfte" vom Unterhaltssicherungssatz abgezogen wird.
Erst wenn du mehr (an Rente) bekommst, profitierst du davon .. in allen anderen Fällen ist es rausgeworfenes Geld, das du nie wieder sehen wirst.
Besser, du schaust dich nach anderen Vorsorgemöglichkeiten um
Heutzutage will der Staat doch überall noch dran evrdienen oder? Lebensversicherungen muss man doch inzwischen auch versteuern beim Auszahlen oder hab ich da was falsch in Erinnerung?
Zuerst einmal verdienen die Versicherungen an der Police .. und nicht zu knapp.
Habe selbst einmal einen Fonds abgeschlossen, vorzeitig gekündigt und nicht einmal das zurück bekommen,was ich eingezahlt hatte. weil:
Die jahrelangen Einzahlungen wurden vorrangig als Provision ausgezahlt, so dass die eigentliche Ansparung erst viele Jahre später beginnen konnte.
Hätte ich das Geld einfach in einen Strumpf gesteckt, wäre es mehr gewesen.
Zuerst kommt es also darauf an , für welches Produkt man sich entscheidet. Hier sollte man sich fachmännisch beraten lund wirklich alles erklären lassen.
Danach den Vertrag mitnehmen, noch einmal lesen und dann noch auftauchende Fragen stellen.
Erst wenn wirklich alles klar ist, sollte man unterschreiben.
Altersvorsorgesysteme werden staatlich gefördert, so lange sie wirklich NUR dazu dienen.
Das bedeutet aber auch, dass man den Vertrag so langfristig abschließen muss, dass er erkennbar faktisch nur diesem Vorsorgezweck dienen kann
Soweit ich (noch) weiß, wird eine Auszahlung dann steuerfrei, wenn der Vertrag 12 Jahre lang durchgehend gehalten und bedient wurde. Erfolgt die Auszahlung nur 1 Tag früher, zahlt man Steuern. (Vorsicht: Ich kenne die aktuelle "Haltezeit" nicht. Bitte bei der Versicherung oder FA nachfragen)
Wenn man Steuern zahlen soll, so zahlt man sie aber nicht vom Auszahlungsbetrag, sondern vom Zugewinnanteil.
1.000 eingezahlt.. 1.100 bekommen = Zugewinn 100. Hierfür muss dann die Steuer entrichtet werden
(Quellensteuer, die direkt von den Instituten einbehalten und abgeführt wird)
Mein Tipp:
1) Nur Produkte aussuchen, die der reinen Altersvorsorge dienen.
Viele Zusatzpakete führen dazu, dass der Hauptvertrrag nicht mehr als reine Altersvorsorge angesehen werden kann = dann gelten andere Regeln bzgl. Fördergeldern und Stuerfreiheit.
2) Produkte aussuchen, die am Ende der Laufzeit die Wahl lassen: Einmalbetrag oder Verrentung
Du weißt nie, wie es dir am Ende der Laufzeit gehen wird.
Vielleicht hat sich ein Schuldenberg angehäuft, der schnell abgebaut werden muss ?
Vielleicht reicht deine Altwersrente nicht aus und du musst sie aufstocken lassen ?
3) Produkte, die man auch mal in Notzeiten "beitragsfrei stellen" kann
= eine gwisse Zeit lang muss nichts eingezaholt werden. Der Vertrag läuft aber weiter und die beitragsfreie Zeit verlängert ihn um den gleichen Zeitraum.
Das ist gerade dann wichtig, wenn er kurz vor der steuerfreien Auszahlung stehen würde und man gerade kein Geld hat, um ihn bis zum Ende bedienen zu können.
4) Nur langzeitlich denken
Du musst die monatliche Prämie IMMER übrig haben. Jeder Ausfall vermindert den Auszahlungsbetrag
5) Das Produkt sollte auch einzelne hohe Einlagen zulassen.
Vielleicht hast du ja mal gerade ein paar Tausend Euro gewonnen/geerbt/ als Prämie erhalten und willst sie für die Altersvorsorge investieren ? Es ist besser, man legt si in einem laufenden Vertrag an, als dass man für jeden höheren Betrag eine neue Anlageform wählt.
Weil: Mit jedem Neuvertrag kassiert die Versicherung eine Prämie, die natürlich dazu führt, dass am Ende nicht mehr so viel herauskommt, wie man haben würde, wenn man einen anderen Vertrag "mal eben aufstockt"
Was die Steuerfreiheit betrifft....
Hier kann man sich oft nicht einmal mehr auf den Bestandsschutz verlassen/berufen, da Steuern und Abgaben auch rückwirkend gültig/veranschlagt werden können.
Darüber sollte man sich erst wirklich Gedanken machen, wenn es zur Auszahlung kommen wird und dann entsprechend handeln.
Aktuell ist es ja so, dass Altersvorsorgeaufwendungen oft die Steuerlast mindern. Rechne einfach die Einsparungen mal zusammen (und auf die Jahre hoch) und schau nach, ob du vorher mehr einsparst ode später mehr an Steuern zahlst.
Solll nur ein grober Vergleich sein ..damit du erkenen kannst: Manchmal lohnt es sich nicht, sich darüber "einen Kopf zu machen" .. weil beide Werte in etwa gleich hoch sein können.
Du zahlst ja eben nicht von der gesamten Summe Steuern.
PS:
Ich verschiebe dieses Thema später in einen anderen Bereich, weil er zwar mit Politik und Wirtschaft zu tun hat, aber vorrangig mit Finanzen und Vorsorge