Bus fährt einfach an uns vorbei

  • Hallo, eben ist etwas passiert, das gut hier in den Bereich reinpasst. Ich war eben mit meiner Mutter einkaufen gefahren und auf dem Rückweg, als wir an der Bushaltestelle standen, fährt der Bus mit mindestens 100 km/h einfach an uns vorbei und der Fahrer guckt noch nicht einmal! Da die Busse heute nur alle Stunde fahren haben wir dann sofort bei den Stadtwerken angerufen und uns beschwert, dass der Bus uns nicht mitgeholt hat. Naja, nach langem Reden, waren sie dann endlich bereit um uns einen VW-Bus zu schicken, der uns grade heimfährt. Da die Haltestelle, an der wir standen, 100m vom Betriebshof entfernt war, sollten wir dort hin gehen und auf den VW-Bus warten. Ja, der war auch direkt da und hat uns dann auch heimgefahren. Ich hoffe, dass der Fahrer nen guten Anschiss bekommt. :haue:


    So, was ich jetzt wissen will ist Folgendes: Habe ich ein Recht darauf, dass ein Taxi oder ein VW-Bus von den Stadtwerken kommt, der uns dann heimfährt (natürlich unentgeltlich)? Hätte ja sein können, dass die einfach sagen: "Ja, wartet halt auf den Nächsten!". Also es wäre mal gut zu wissen ob man ein Recht auf ein Taxi hat wenn der Bus ohne ersichtlichen Grund einfach an einem vorbeifährt und der Fahrer noch nicht einmal guckt? :f


    MFG! :erschlag :

    Einmal editiert, zuletzt von BlackY ()

  • Teil 1 der Frage:
    Zunächst einmal verstößt das Vorbeifahren gegen die gesetzliche Beförderungspflicht eines Linienbusunternehmens http://www.gesetze-im-internet.de/pbefg/__22.html


    Während das Vorbeifahren als "Augenblicksversagen" eingeschätzt werden könnte, handelt es sich bei einer Erwiderung "Warten Sie auf den nächsten Bus" um einen gezielten und absichtlichen Verstoß gegen die Beförderungspflicht.
    Das wäre dann eine Ordnungswidrigkeit. Ordnungswidrigkeiten können mit Strafen von bis zu 10-20.000 Euro oder Entzug der Beförderungsgenehmigung geahndet werden. Über die Höhe der Strafe entscheidet dann der Richter und die Aufsichtsbehörde.


    Teil 2 der Frage :
    Das Unternehmen muss seine Beförderungspflicht am vorgesehenen Ort erfüllen = an der entsprechenden Haltestelle.
    Die 100 Mter zum Betriebshof sind keine so nennenswerte Entfernung, dass man darauf bestehen könnte, dass man ganz genau an der Haltestelle abgeholt wird .. außer man wäre schwer gehbehindert.


    Wenn die Haltestelle aber weiter weg ist und die Zeit bis zum nächsten Bus "unzumutbar lang" ist und/oder dadurch Anschlussverbindungen verpasst würden, sollte man auf keinen Fall einfach "eigenmächtig handeln".
    Man sollte das Unternehmen über die Sachlage informieren und auf "Anweisungen warten".
    Es unterliegt immer noch der Entscheidung des Unternehmens ob und wie sie den Mangel abstellen wollen/können.


    In der Regel haben die Unternehmen gute Verbindungen zu Taxen oder anderen Beförderungsunternehmen, die sie dann im Notfall ersatzweise schicken können. Auch ein entsprechendes, geeigentes anderes Fahrzeug darf zur Vertragserfüllung eingesetzt werden.
    (Hier zum Beispiel Bahnunternehmen, die bei Betriebsstörungen Buslinien einbinden)


    Wie das jeweilige Unternehmen handelt, ergibt sich oft auch bereits vorab aus den Beförderungsbestimmungen, die Bestandteil jedes Beförderungsvertrages werden.


    Wenn das Unternehmen gegen seine Befördderungspflicht verstößt und entgegen seiner eigenen Beförderungsbedingungen handelt, kann man ja immer noch ein Taxi rufen und versuchen, den erhöhten Beförderungspreis wieder einzuklagen.
    Zusätzlich kann man auch der Aufsichtsbehörde anzeigen, dass gegen die Beförderungsplficht verstoßen wurde.
    In diesen Fällen ist es aber notwendig, dass man auch weitere Zeugen benennen kann (andere Reisende, die nicht mitgenommen wurden oder Reisende, die sich währenddessen im Bus aufhielten und bezeugen können, dass er eben nicht angehalten hat)


    Eine "kostenlose" Beförderung ist aber auf jeden Fall ausgeschlossen. Man schuldet dem Unternehmen auf jeden Fall den reinen üblichen Beförderungspreis für die entsprechende Strecke.


    Übrigens ....
    Es liegt kein Verstoß gegen die Beförderungspflicht vor, wenn der Bus vollbesetzt ist und aus rechtlichen Gründen deshalb keine weiteren Fahrgäste mehr mitnehmen könnte. Sicherheit geht vor Beförderungspflicht.
    In dem Fall muss der Fahrer aber nachweisen, dass er durch die Mitnahme gegen andere Bestimmugnen verstoßen hätte.


    Vorsicht...
    Hier ging es um Recht & Gesetz. Dieser Beitrag stellt daher nur meine persönliche Ansicht und Auslegung der Gesetze und Vorschriften dar. Rechtlich einwandfreien Rat kann deshalb nur ein Anwalt geben.

  • Wow, vielen Dank für die ausführliche Information!


    Zitat

    Es liegt kein Verstoß gegen die Beförderungspflicht vor, wenn der Bus vollbesetzt ist und aus rechtlichen Gründen deshalb keine weiteren Fahrgäste mehr mitnehmen könnte. Sicherheit geht vor Beförderungspflicht.
    In dem Fall muss der Fahrer aber nachweisen, dass er durch die Mitnahme gegen andere Bestimmugnen verstoßen hätte.


    Das weiß ich. Ist auch schon öfters passiert als ich in nem vollen Bus saß. Da konnte der Fahrer an den anderen Haltestellen keine Leute mehr aufnehmen. Aber dieser Bus war ja nicht voll. Der hat einfach nicht geguckt und ist an uns vorbeigerast. ;)


    THX :besser