Mythos: Im Winter muss man unbedingt Winterreifen aufgezogen haben

  • Der Mythos beruht auf Unkenntnis der wahren Gesetzeslage und wird sehr gerne von Reifenhändlern verbreitet. Auch lokale Radiosendern verbreiten ihn gerne.


    Die § 2 Absatz 3a StVO sagt dazu ganz eindeutig

    Zitat


    (3a) Der Führer eines Kraftfahrzeuges darf dies bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eisglätte oder Reifglätte nur fahren, wenn alle Räder mit Reifen ausgerüstet sind, die unbeschadet der allgemeinen Anforderungen an die Bereifung den Anforderungen des § 36 Absatz 4 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung genügen.


    § 2 StVO 2013 - Einzelnorm


    Zitat


    Generell sollten Verkehrsteilnehmer im Winter immer auf dem Laufenden bleiben, was die aktuelle Wetterlage betrifft. Denn diese bestimmt alleinig darüber, ob die Winterreifenpflicht gilt oder nicht.


    ▷ Winterreifenpflicht in Deutschland und Europa 2017 - llll➤ Alles zur "Winterreifenpflicht", z. B. ab wann die Winterreifenpflicht in De...



    Wenn es weder Eis- oder Reifglätte noch Schnee oder Schneematsch gibt, darf man also auch mit Sommerreifen fahren.


    Wenn dir ein Reifenhändler also Winterreifen verkaufen will "weil die absolut nötig sind", kennst du jetzt die Wahrheit.