Neues Gesetz gegen Abofallen ab 01.08.2012

  • Das Gesetz ist im §312g BGB zu finden



    Ab jetzt ist es also vorbei mit "Gratis-Angeboten" bei denen am Ende doch nur die Registrierung gratis war, für alles andere aber automatisch ein Abo abgeschlossen wird... und dann erst Wochen später davon per Rechnung oder "Mahnung" in Kenntnis gesetzt wird.

  • Da jetzt in Kraft getretene Gesetz hatte eine Umsetzungszeit von 3 Monaten. Diese begann schon im Mai, so dass es ab jetzt keine "Schonfrist" mehr gibt:


    ALLE Internetseiten mit Shop- oder Bestellsystem müssen deshalb jetzt Folgendes geändert haben:


    - Alle Kosten müssen vor dem abesenden sichtbar sein
    - Die Laufzeit für Abos muss ersichtlich werden
    - Der Absendebutton muss deutlich darauf hinweisen, dass es sich um einen kostenpflichtigen Klick handelt


    Das gilt für alle Internetseiten, die sich an deutsche Verbraucher wenden.


    Zitat

    "Wenn sie ein ausländisches Unternehmen haben, das seine Tätigkeiten auf den deutschen Markt ausrichtet, dann gilt für den Verbraucher das ihn besser schützende deutsche Recht und damit auch die Buttonlösung." Diese Ausrichtung sei schon durch verschiedene Sprachversionen oder eine internationale Telefonnummer gegeben.


    ...
    Sitzt aber ein Händler zum Beispiel in den USA und spricht mit seiner Internetseite nicht direkt den deutschen Markt an, muss er auch keine neuen Buttons installieren. Gerät ein Kunde hier in eine Abofalle, kann er sich nicht auf das deutsche Recht beziehen.


    http://tagesschau.de/inland/bestellbutton100.html


    Hier eine kleine Warnung:
    Wer einen Gewerbeschein hat ( = offiziell eine Firma) und/oder in Onlineshops einkauft, die ausdrücklich nicht für "Verbraucher", sondern für Firmenkunden vorgesehen sind, kann sich nicht auf das neue Gesetz berufen.
    Es handelt sich um ein Verbraucherschutzgesetz. Als Solches sind gewerbliche Kunden nicht davon betroffen