Was ist eine Datenschutzerklärung ?

  • Der Begriff "Datenschutzerklärung" klingt immer so, als wenn es etwas "Rechtliches" wäre.
    Leider, leider ist es aber nicht gesetzliche geregelt, ob man damit ein bestimmtes Recht bekommen muss oder ob es sich einfach um eine "Erklärung " (das läuft so und so ab) handeln darf.

    Viele Netzwerke "erklären" am Anfang, das sie sich an diverse Gesetze halten werden.

    Der Nachteil ist oft, dass sie sich auf Gesetze berufen (wollen), die der Benutzer weder kennen muss noch kennen kann.


    Schaut man sich die großen amerikanischen Netzwerke an, so berufen sie sich vorrangig auf US-Gesetze einzelner US-Staaten.
    Diese Gesetze muss man erst einmal kennen und verstehen, um zu erkennen, ob sie für sich selbst vorteilhaft sind.
    Wenn das Netzwerk dann gegen dieses Gesetz verstößt, muss man direkrt vor einem Gericht in diesem US-Bundesstaat klagen, um sein (nach dortigem Gesetz) Recht zu bekommen.


    Die Erweiterung besteht oft derart, dass man sich auf EU-Recht berufen möchte.
    EU-Recht muss aber erst einmal in Landesrecht umgesetzt werden = auch wenn ein EU-Gesetz besteht, muss es deshalb nicht in allen Ländern gütlig sein.


    Die "höchste Stufe" ist dann das Landesrecht
    Hier wird dann für die Bürger jeden Landes einzeln erklärt, dass man sich auf die entsprechenden Gesetze beruft und sich an sie halten wird.


    Diese "dreigeteilte Abstufung" ist für den Nutzer fast immer von Nachteil, wenn es im eigenen Land keinen "Firmensitz" des Netzwerkes gibt. Das Netzwerk kann faktisch alles machen, weil man es ja am Sitz des Netzwerkes verklagen müsste.
    So viel Aufwand kann aber kein Nutzer betreiben ... und so viel Geld hat auch kein Nutzer, um vor landeseigenen + europäischen + US-Gerichten Klage einzureichen.


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    Im zweiten Teil der "Datenschutzerklärung" wird dann oft erklärt, "wie man selbst es mit dem Datenschutz hält" = Es ist keine Zusicherung, die Daten zu schützen.
    Eine Zusicherung wäre später einklagbar, weil sie "Vertragsbestandteil" wird. So eine "Schutz-Zusicherung" kann auch nicht einfach im Nachhinein geändert werden.


    In der Regel handelt es sich bei diesen Erklärungen aber eben nur darum, dass man erklärt, was man gerne mit den Daten macht .. aber ... es wird nicht wirklich alles erklärt.


    Oft genug werden diese Erklärungen auch immer wieder geändert.
    So einer Erklärung muss auch nicht extra zugestimmt werden. Sie "erklärt" ja nur und ist deshalb kein Vertragsbestandteil.


    Fazit ?
    Die "Datenschutzerklärung" ist nur reine Formsache (weil sie oft der Gesetzgeber verlangt)
    Es ist keine Garantie dafür, dass die Daten "geschützt" werden, sondern sichert in der Regel nur die Rechte des Betreibers .. damit er später sagen kann


    "du konntest es ja jederzeit nachlesen, also beschwer dich jetzt nicht darüber" :ok