Folgende Anfrage wurde gestellt:
ZitatAlles anzeigenMal eine kleine Frage zu möglichen Kosten wie Steuern zu Nebenwohnsitzen.
Ich möchte wissen, was für Kosten auf mich zukommen könnten/werden.
Zur Situation.
Hauptwohnsitz gemeldet. Mietvertrag läuft auf jemand anderen.
Dann werde ich wohl noch zwei Nebenwohnsitze haben, die beide auf mich laufen werden.
Was muss ich da jetzt alles beachten bzw. berücksichtigen?
Wie kann ich die Kosten - vermutlich Steuern - ermitteln?
Die "Zweitwohnungssteuer" wird auch als "Nebenwohnsitzsteuer" bezeichnet.
Die Steuer wird von der jeweiligen Kommune festgelegt.
Kommen wir erst einmal zur Definition der Begriffe:
Der Hauptwohnsitz ist die Wohnung, die den Lebensmittelpunkt bildet = da wo du dich überwiegend aufhältst.
An diesem Wohnsitz musst du auch regelmäßig "wichtige Post" empfangen können.
Gerade für Fahrzeugbesitzer ist es sehr wichtig, weil du nicht mit einem HH-Kennzeichen in M herumfahren kannst, wenn du dich fast dauernd in M aufhältst. Dann musst du dein Fahrzeug ummelden .. und dann die eventuell höheren Versicherungskosten vonM zahlen
Alle weiteren Wohnsitze sind die sogenannten Zweitwohnungen / Nebenwohnungen
Neben den entsprechenden Steuern fallen auch noch weitere Gebühren an. So z.B. GEZ (wenigstens dieses Jahr noch)
Wenn es nur um das Geld geht - welchen Ort sollte man als Hauptwohnsitz wählen ?
Natürlich den mit den geringsten Kosten
1) Frage bei allen Kommunen nach, wie hoch die Steuern für einen Zweitwohnsitz sind
2) Frage nach, wie hoch die Kfz-Versicherungskosten an den entsprechenden Orten sind
3) Frage nach, wie hoch die Krankenversicherungskosten in der jeweiligen Region sind. Sie sind nämlich nicht überall gleich.
4) Frage nach, wie hoch andere Abgaben sind (Wasser, Strom, Müllgebühren usw.). Am Hauptwohnsitz wirst du ja mehr davon verbrauchen.
5) Wenn die Wohnungen in verschiedenen Bundesländern liegen, fallen auch andere Einkommenssteuern an
Das mit den Einkommenssteuern und Krankenversicherung ist aber nur dann zu beachten, wenn du freiberuflich tätig bist oder selbst eine Firma hast. Hast du einen normalen Arbeitgeber, entfällt oft diese Wahlmöglichkeit.
Bei zwei gleichmäßig lang bewohnten Wohnungen hast du faktisch die freie Wahl welche der Hauptwohnsitz sein soll.
Bei 3 Wohnungen solltest du überlegen, ob wirklich alle nötig sind.
Der Hauptwohnsitz ist im Ausweis eingetragen. Jeder Umzug geht mit einer Ummeldung einher.
Zweitwohnungen stehen nicht drin. Sie kannst du jederzeit auch wieder bei der Kommune kündigen ohne dass du die anderen Wohnungen angeben musst. Nur wenn du den Hauptwohnsitz änderst, wird er im Ausweis aktualisiert
Wie hoch sind die Steuersätze ?
Zwischen 5 und 23%
ZitatAlles anzeigenVon der Zweitwohnungsteuer befreit sind
- Wohnungen, von öffentlichen oder gemeinnützigen Trägern zu therapeutischen Zwecken oder für Erziehungszwecke zur Verfügung gestellt werden.
- Wohnungen in Alten-, Altenwohn- und Pflegeheimen, in Einrichtungen zur vorübergehenden Aufnahme pflegebedürftiger Personen und in ähnlichen Einrichtungen.
- Straftäter, die in Justizvollzugsanstalten einsitzen.
- Nebenwohnungen, die Minderjährige oder noch in Ausbildung befindliche Personen bei den Eltern oder bei einem/beiden Elternteil/en innehaben, soweit sie von den Eltern finanziell abhängig sind.
- Wohnungen, deren Inhaber noch nicht 16 Jahre alt ist (Meldepflicht liegt bei den Eltern).
- Nebenwohnungsinhaber Soldat, Zivildienstleistender oder Polizeivollzugsbeamter ist und eine Gemeinschaftsunterkunft bezieht.
- Nebenwohnungsinhaber in der Bundesrepublik gemeldet ist und in einer Beherbergungsstätte einen vorübergehenden Aufenthalt für nicht länger als zwei Monate begründet.
- In Pirna und Hannover sind Studenten ohne Einkommen von der Zweitwohnungsteuer befreit.
- Einige Gemeinden (z. B. Leipzig) schließen Drittwohnungen aus.
- In Bayern Personen, deren Summe der positiven Einkünfte 25.000 € (33.000 € bei Ehegatten und Lebenspartnern) nicht überschritten hat[
ZitatEs gibt bereits eine Anzahl von Städten, die diese Steuer eingeführt haben oder noch einführen wollen. Allein in Baden-Württemberg und Bayern erheben jeweils über 100 Kommunen eine Zweitwohnsitzsteuer.
Mit die höchste Zweitwohnungsteuer erhebt die Stadt Konstanz mit Pauschalbeträgen zwischen 400 € und 1.625 € pro Jahr je nach Miethöhe (zwischen 19 % und 34 % der Jahresrohmiete) (bis 1.650 € – 400 €, bis 2.640 € – 575 €, bis 3.630 € – 750 €, bis 4.620 € – 925 €, bis 5.610 € – 1.100 €, bis 6.600 € – 1.275 €, bis 7.590 € – 1.450 €, über 7.590 € – 1.625 €).
Die Stadt Baden-Baden erhebt ebenfalls hohe Zweitwohnungsteuern, die in der Höhe nicht gedeckelt sind. So wird für einen Anteil des jährlichen Mietaufwand bis 2.500 € ein Steuersatz von 20 % angesetzt. Für den Anteil zwischen 2.500 € und 5.000 € gilt ein Satz von 27,5 %, der Anteil über 5.000 € wird mit 35 % besteuert.[6] Beispiel: Für einen jährlichen Mietaufwand von 12.000 € werden somit (2.500 € x 20 %) + (2.500 € x 27,5 %) + (7.000 € x 35 %) = 3.637,50 € fällig.
http://de.wikipedia.org/wiki/Zweitwohnungsteuer
Bitte bei Wikipedia weiterlesen.
Am Ende heißt es wirklich nur: Einfach nachfragen
Nicht jede Kommune erhebt die Steuer. Die Steuer ist abhängig von der "Rohmiete" = Kaltmiete ohne Nebenkosten.