Weihnachtsgeld - Anspruch oder nicht ?

  • Generell gibt es keinen allgemeinen Anspruch auf ein Weihnachtsgeld vom Arbeitgeber.
    Ein solcher Anspruch muss im Arbeitsvertrag oder in Tarifvertrag oder in betrieblichen Vereinbarungen schrfitlich festgehalten werden, wenn es zum Anspruch kommen soll.

    Wenn der Arbeitgeber mindestens 3 Jahre in direkter Folge Weihnachtsgeld gezahlt hat, ohne darauf hinzuweisen, dass es sich dabei nicht um eine regelmäßige Zahlung handelt, muss das Weihnachtsgeld auch im 4. und den folgenden Jahren gezahlt werden.

    Arbeitgeber sind aber nicht dumm und fügen deshalb bei jeder freiwilligen Weihnachtsgeldzahlung einen kleinen Vermerk hinzu, damit aus der freiwilligen Zahlung keine Pflicht wird.


    Gleichbehandlungsprinzip
    Wer als Einziger im Betrieb kein Weihnachtsgeld bekommt, kann sich darauf stützen. Da der Arbeitgeber aber auch nur "besonders wichtigen Personengruppen" Weihnachtsgeld zahlen kann/darf, muss man dann schon mindestens dieser entsprechenden Gruppe angehören.
    Bevor man "mit der Faust auf den Tisch haut" sollte man das also klären ... notfalls eben mit anwaltlicher Hilfe.


    Hinweis:
    Das war keine Rechtsberatung sondern nur Aufzählung allgemein bekannter Informationen über das Thema.