Eltern haften NICHT automatisch für ihre Kinder (BGH-Urteil)

  • Über dieses BGH-Urteil werden sich viele Eltern freuen ... und Jugendliche werden es demnächst wohl verfluchen wollen:


    Eltern haften nicht mehr automatisch dafür, wenn ihre Kinder Illegal Inhalte aus dem Internet laden oder dort bereitstellen.
    Die Kontrollpflicht , von nicht versierten Eltern, über den von ihren Kindern benutzten Rechnern, geht nicht soweit, dass sie Notfalls einen Experten hinzuziehen müssten, um illegale Aktivitäten aufzudekcen und/oder zu verhindern.


    Das BGH-Urteil ist KEIN FREIFAHRTSCHEIN , dass ab jetzt illegale Aktivitäten im/im oder durch das Internet legalisiert werden !
    Es enthebt Eltern auch nicht automatisch ihrer Kontrollpflicht, über das was ihre Kinder mit dem Rechner machen !
    Es wirkt nicht, wenn das Kind bereits "auffällig geworden ist" und/oder die Eltern das nötige Know-How besitzen, um so etwas erkennen zu können oder um so ein Verhalten nachvollziehen oder um so etwas Verhindern zu können. Ist die Auffälligkeit bereits eingetreten, müssen auch nicht technisch versierte Eltern, notfalls durch fachliche Hilfe, weitere Vergehen verhindern.


    Für die betroffenen Rechteinhaber (z.B. Film- und Musikindustrie) bedeutet es, dass sie sich nun direkt an die Jugendlichen wenden können/müssen, sofern zu erwarten ist, dass diese üblicherweise die nötige Einsicht haben können, um die Illegalität ihres Handeln begreifen zu müssen.


    Bisher begann ein Abmahnungsschreiben vielleicht so...

    Zitat

    Sehr geehrter Herr Max Muster Senior,
    Ihr Sohn, Max Mustermann Junior, hat .....


    Jetzt kann er vielleicht so beginnen ...

    Zitat

    Sehr geehrter Herr Max Mustermann Junior,
    Sie haben ...


    - Mit dem neuen Grundsatzurteil sind nicht alle Eltern "aus dem Schneider".


    - Mit dem neuen Grundsatzurteil bekommen jetzt die Jugendlichen (ab 14) selbst "Post vom Anwalt"


    - Mit dem neuen Grundsatzurteil müssen geschädigte Rechteinhaber eventuell "einige Jährchen" darauf warten, bis ein Schaden wieder gutgemacht wird, weil sie dann darauf warten müssen, bis ein Jugendlicher selbst das nötige Geld verdient, um den Schaden zu ersetzen.


    Zitat

    Der BGH hat heute (Urt. v. 25.11.2012 – I ZR 74/12) entschieden, dass Eltern für Urheberrechtsverletzungen ihrer Kinder im Internet nicht haften, wenn sie ihnen die Nutzung von Tauschbörsen verboten und sie entsprechend belehrt haben. Eine darüber hinausgehende Kontrolle der Internetnutzung sei grundsätzlich nicht erforderlich. Nur dann, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass das Kind über den Internetanschluss Rechtsverletzungen begeht, können den Eltern weitergehende Maßnahmen zugemutet werden.


    http://www.wbs-law.de/abmahnun…i-zr-7412-morpheus-32175/