Es begann alles mit dem Urheberrecht
Der Urheber eines Werkes hat das unwiderrufliche Recht, bestimmen zu können, was mit seinem Werk geschehen kann/darf/soll.
Er kann es
- veröffentlichen
- Genehmigungen/Lizenzen zur Veröffentlichung erteilen (sogenannte "Copyrights")
- einen Anderen mit de Veröffentlichung beauftragen (zum Beispiel einen Buchverlag oder Internetseite)
- erlauben, dass bestimmte Gruppen/Personen das Werk ganz oder teilweise kopieren dürfen
- erlauben , dass wirklich jeder das Werk veröffentlichen darf
- erlauben , dass jeder mit dem Werk machen darf, was er will
- jegliche Veröffentlichung verbieten und es "in der Schublade lassen"
Diese Rechte hat der Urheber bereits ab der Minute in der das Werk entsteht. Während ich das hier also schreibe, entsteht gerade ein urheberrechtlich geschütztes Werk .. weil es am Ende die nötige "Schaffenshöhe" haben wird.
Dieses Urheberrecht habe in nun so lange bis ich sterbe... und meine Erben bis zu 70 Jahre nach meinem Tod.
Das Urheberrecht kann man nicht verkaufen oder übertragen. Nur das Nutzungsrecht kann an andere Personen gehen.
Eigentlich hätten diese vielen Möglichkeiten ausgereicht , um alles rechtlich regeln zu können.
Danach kam das Zitatrecht
" Es muss doch erlaubt sein, dass ich zitiere, was ein Anderer mal gesagt hat ? "
Das Zitatrecht erlaubt es, dass man eine kurze Passage aus einem anderen Werk übernimmt, um es in seinem eigenem einzubinden.
Dazu muss man aber auch dabei schreiben, wer das mal "gesagt" bzw. geschrieben hat.
Ohne diesen Hinweis ist es kein Zitat , sondern eine Teilkopie - die dann wieder nur unter das Urheberrecht fällt.
Jetzt kommt (vielleicht) das Leistungsschutzrecht (LSR)
Das neue Gesetz wurde einzig und allein von den Presseverlegern initiiert. Als Hintergrund wurde genannt, dass die Rechte der Verlage gegenüber Suchmaschinenbetreibern gestärkt werden sollten. Die Suchmaschinenbetreiber bezogen und beziehen sich auf das Zitatrecht.
Das war der Stand Februar 2010.
http://www.heise.de/newsticker…er-und-Google-941187.html
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Bereits im März 2010 weiteten sich die Forderungen aber derart aus, dass ein großer Presseverlag die Forderung aufstellte: Für jeden gewerblich genutzten PC soll eine LSR-Abgabe erhoben werden.
http://www.heise.de/newsticker…e-soll-zahlen-952766.html
Diese Forderung würde bedeutet haben , dass sich ein paar Presseverlage zusammenschließen und einfach einen Verein gründen , der für jeden gewerblich genutzten PC eine (regelmäßige) Pauschalgebühr erhebt.
Mit diesem meinen ganz privaten PC würde ich also keine Abgabe zahlen müssen. Sobald ich aber diesen Rechner mal mit in die Firma nehme.. um mit ihm etwas anderes "Gewerbliches" zu machen, wird eine Abgabe fällig, weil er gewerblich genutzt wird. Ein einziges Mal genügt.
Da man aber faktisch jeden Datenträger, Drucker, Rechner jederzeit gewerblich nutzen kann --- auch wenn man keinen Internetanschluss hat --- hätte man auf dieser Basis faktisch das "Recht zum Gelddrucken" bekommen.
Ein privater Verein, der das Recht hat, von jedem Bürger eine regelmäßige Gebühr zu erheben... ohne den Nachweis erbringen zu müssen, dass überhaupt eine Nutzung der LSR-Inhalte entsteht.
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Als im August 2012 nun ein erster Gesetzsentwurf vorgelegt wurde , war er vorrangig auf Inhalte ausgelegt, die gewerblich aus Pressequellen zusammen getragen werden.
http://www.heise.de/newsticker…sschutzrecht-1677870.html
Es gibt News-Dienste, die verschiedene Inhalte im Internet zusammen suchen und für diese Arbeit eine Gebühr erheben.
Wenn zum Beispiel eine Firma einen solchen News-Dienst beauftragt, ihr alles was über sie im Internet zu finden ist, als Kopie zuzusenden , so muss die Firma selbst diese Recherche nicht mehr durchführen.
Dieser News-Dienst könnte also täglich "das Internet kopieren" (technisch nicht möglich aber der Ablauf ist ähnlich) und aus dieser einzigen Kopie alle Aufträge ausführen.
Statt dass jetzt jede Firma einzeln suchen muss, sucht nun eine Firma für alle = Es gibt viel weniger Zugriffe auf die Originale.
Weil dieser News-Dienst die Inhalte aber nicht als Kopie veröffentlicht .. sondern nur seinen Auftraggebern zusendet ... arbeitet er in einer rechtlichen Grauzone. Er berechnet ja keine Gebühr für den Inhalt , sondern nur für die Recherche.
Auch wenn der Gesetzesentwurf ausdrücklich daraus ausgelegt war, so war er jedoch nicht klar genug formuliert.
Es bestehen Zweifel, was als gewerblich betrachtet werden kann und auch ob Internetseiten damit gemeint sind, die keine Gebühr dafür erheben.
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Am 07. Dezember 2012 gibt der Pressesprecher eines großen Presseverlages folgende Erklärung gegenüber einem Suchmaschinenbetreiber
ZitatPrinzipiell gehe es um einen Schutz für diejenigen, "die in Inhalte investiert haben"
http://www.heise.de/newsticker…sschutzrecht-1764088.html
Was als "Investition" zu gelten hat, wird nicht ausgeführt. Ich investiere zum Beispiel Zeit und Recherchearbeit - arbeite damit faktisch nicht anders als ein Journalist für einen Presseverlag.
Dieser Schutz ist eigentlich schon längst durch die bestehenden Gesetze gegeben.
Jetzt wollen die Presseverlage, dass in bestimmten Dateien ( die sich NUR an automatische Suchautomatismen richten ) auch verankert werden soll, was und wie viel als Zitat/Ausschnitt zulässig ist.
Faktisch wird damit dann ein neues Gesetz völlig überflüssig. Genau DAS kann man immer schon machen in dem man eben unter dem Begriff "Copyrights" die entsprechenden Einschränkungen oder Zulassungen erwähnt (siehe Anfang des Themas).
Nur würden jetzt die automatischen Vorgänge darauf hingewiesen.
WENN man aber auf dieser (eventuellen) Gesetzesbasis nun keinen automatischen Vorgang benutzt , sondern einen Text ganz normal liest und per Hand (teil)kopiert ...
.. dann wäre so ein Gesetz völlig unwirksam und es bleiben nur die schon bestehenden Gesetze gültig.
NUR ... wahrscheinlich muss man dann "nachweisen" , dass man eben alles manuell gemacht hat. Diesen Nachweis kann aber keiner erbringen. Aber .. die Rechtslage wird dabei nicht umgekehrt, sondern nur aus einer anderen Sichtweise betrachtet:
Wie bei einem Kapitalverbrechen müsste man entsprechende "Schuldbeweise" durch ein "Alibi" entkräften.
Ich benutze keine automatischen Vorgänge. Weil ich aber die Gelegenheit dazu hätte, muss ich also nachweisen, dass ich das alles hier wirklich geschrieben habe. Da ich keine Kamera habe, die mich beim Schreiben filmt und auch keine weiteren Zeugen, die bestätigen, dass ich das hier gerade schreibe, könnte ich also nie ein Alibi dafür erbringen = meine "Schuld" ist nachgewiesen, weil es keinen Gegenbeweis gibt.
Alles in Allem bin ich gespannt, wie es nun weiter gehen wird , mit dem "LSR".
Wird es mit den Beteuerungen von Politikern und Presseverlagen so umgesetzt wie es aktuell da steht .... wird es zu einem "Gummi-Gesetz" werden. Alles beruht nur auf Ansichten und Grundgedanken ... die aber nicht konkret ausgelegt wurden.
Damit wird es Prozesslawinen geben und es könnte durchaus auch "erpresserisch" gearbeitet werden á la...
" Entweder du zahlst oder ich bringe dich vor Gericht - und du weißt, dass du da keinerlei Chance hast"
Ohne exakte Definitionen was zulässig ist und was nicht, sollte kein Gesetz gültig werden.
Ein Gesetz muss schließlich allgemein nachvollziehbar und befolgbar sein.
PS:
Auch unter http://irights.info/?q=content…ht-kurz-vor-der-totgeburt wird sich ausführlich mit dem nächsten Gesetzesentwurf beschäftigt.