Silvester , Neujahr , Feuerwerk und Sonstiges

  • Am 31.Dezember jeden Jahres ist "Silvester". Der 1. Januar wird dann "Neujahrstag" genannt.
    Der 31.12. ist der letzte Tag des Jahres und der 1.1. der erste Tag des Folgejahres.


    Am 31.12. ist es erlaubt, ohne besondere Genehmigung, Feuerwerk und sonstige "Lärmquellen" abzufeuern bzw. zu benutzen.
    Der Verkauf ist erst wenige Tage zuvor gestattet und der Gebrauch ist nur bis zu einer bestimmten Uhrzeit am frühen Morgen des 1. Januar erlaubt.


    Wer haftet eigentlich bei Unfällen mit Feuerwerkskörpern ?
    Da gibt es keine Unterschiede zum Rest des Jahres: Der Verursacher haftet für entstehende Schäden. Da es sich aber um gefährliche Stoffe handelt, kann es sein, dass Versicherungen nicht einspringen. Im schlimmsten Fall muss man den Schaden dann aus eigener Tasche bezahlen.


    Wer haftet bei mutwilliger Zerstörung ?
    Wer Feuerwerkskörper so positioniert, dass eine Sachbeschädigung herbeigeführt wird oder eine solche billigend in Kauf nimmt, macht sich sogar strafbar. Außer Schadenersatzforderungen drohen also noch andere Folgen.


    Vorsichtsmaßnahmen


    Kauf von Feuerwerkskörpern
    Feuerwerkskörper unterliegen bestimmten Gefahrenklassen. Man sollte immer darauf achten, dass sie, entsprechend der gesetzlichen Grenzwerte, hergestellt werden. Eine CE-Kennzeichnung ist also das Mindestmaß, dass man beim Kauf beachten sollte. Ausländische Produkte erfüllen diese Normen oft nicht. In den vergangenen Jahren wurde deshalb z.B. immer wieder vor "Polen-Krachern" gewarnt.


    Handhabung und Gebrauch
    Egal welches Feuerwerk man benutzt, es sollte sicher und fest stehen. Einzelraketen stellt man am Besten mit dem Führungsstab in eine sicher stehende schwere Flasche.
    Anderes Feuerwerk sollte so weit von Zuschauern stehen, dass es diese keinesfalls verletzen kann. Eine entsprechend große Entfernung zwischen Zuschauer und Feuerwerk ist der beste Schutz für alle .


    Keinesfalls ...
    - Feuerwerk in der Hand entzünden und werfen
    - nicht gezündetes Feuerwerk erneut anzünden
    - Feuerwerk selber basteln
    - Außenfeuerwerk innen benutzen
    - Feuerwerkskörper in Öffnungen und Hohlräumen explodieren lassen


    Vorsichtsmaßnahmen
    - Autos in überdachte Unterstände oder Parkhäuser fahren. Das vermeidet Schäden an Karosserie, Lack und Scheiben.
    - Dachfenster schließen
    - Eimer Wasser draußen. Nicht entzündete Feuerwerkskörper werden dort hineingeworfen und können sich deshalb nicht später noch entzünden
    - Auch beim Einsatz von Zimmerfeuerwerk ist ein Eimer Wasser oder ein kleiner Löscher für den Pannenfall sehr nützlich.
    - Kindern kein Feuerwerk gestatten, das nicht für sie geeignet ist.
    - stark alkoholisierte Personen sollten kein Feuerwerk entzünden. Es drohen Fehlbedienung und sonstiges falsches Verhalten.
    - Nach dem Entzünden nicht warten, sondern direkt möglichst weit und schnell entfernen.
    - Noch nicht benutzte Feuerwerkskörper so aufbewahren, dass es nicht zur Entzündung durch "Irrläufer" kommen kann (geschlossener Behälter mit stabilem Deckel)
    - Nach dem Ende, alle Feuerwerkskörper einsammeln und in den Eimer mit Wasser werfen.... auch die, die nicht benutzt wurden.
    So können Feuerwerkskörper auch später nicht mehr zur Gefahr werden


    Für den Notfall:
    Handy dabei haben um schnellstmöglich den Notruf 112 anwählen zu können. Die Rettungszentrale kann dann sofort Feuerwehr oder Rettungswagen zielgerecht aktivieren.