Es ist eigentlich ein Hohn, was das BGH da im Juni entschieden hatte:
Niedergelassene Ärzte dürfen straffrei bestochen werden und dürfen Bestechungsgelder annehmen .... aber ... laut Berufsordnung dürfen Ärzte weder Geschenke noch Bestechungsgelder annehmen.
Das gilt aber nur für angestellte Ärzte.