Neue Regeln für Mini-Jobs ab 2013

  • Seit dem 01.01.2013 hat sich einiges rund um den Minijob geändert:


    - Die Verdienstgrenze wird auf 450 Euro angehoben
    Nur bis zu dieser Grenze ist es ein Minijob, auf den keine Steuern und andere Abgaben erhoben werden.


    - Minijobs, die ab dem 01.01.2013 aufgenommen werden, sind rentenversicherungspflichtig
    Bisher waren Minijobs komplett abgabenfrei . Man kann sich aber auch jetzt durch einen Befreiungsantrag über den Arbeitgeber von der Zahlung an Rentenversicherungsbeiträgen freistellen lassen.


    ABER


    Der Arbeitgeber trägt bereits 15% der Rentenversicherungsabgaben. Der Arbeitnehmer wird also nur noch den Unterschiedssatz zwischen dem offiziellen Rentenversicherungssatz und 15% tragen müssen.
    Beim aktuellen Satz von 18,9% muss der Arbeitnehmer also nur 3,9% abgeben um Rentenansprüche zu erwerben.
    Beim maximalen Satz von 450 Euro für einen Minijob , wären das gerade mal 17,55 Euro im Monat.


    Man sollte es sich also genau überlegen, ob man einen Befreiungsantrag stellt oder etwas für seine spätere Rente macht.