Mahnung bekommen .

  • Hallo ein Freund hat dies Mail bekommen , er hat einen Dienst 2 Wochen probiert und dann vergessen zu Kündigen .
    wenn man nicht Kündigt verlängert sich der Vertag um 1 Jahr und kostet €99.-
    Er fragte mich was er tun soll , da er ein wenig verunsichert ist .
    Zusatzinformation die ich über ihn weiss sind .


    Keine realen Daten eingefüllt bei der Registrierung , eine hotmail.com benutzt mit ein Phantasie Namen


    und er nutzt eine VPN Zugang und so hat er auch eine IP aus einen andern Land .


    Ich habe zu ihm gesagt er solle sich keine Sorgen machen und die versuchen dich nur einzuschüchtern mit ihren Emails .


    1. Deine ip über ein VPN ist sicher , wenn nicht würde sowas keiner nutzen und das verbrechen ist geringfügig , falls es um Kinderpornografie oder andere Schwere Verbrechen geht sieht das anders aus
    2. Anhand des Nicks den echten Namen herauszufinden ist unmöglich .
    3. Kostenfrage denke die können abschätzen das sie das Geld von dir nie sehen werden und nur mit Emails versuche dich weich zu machen bist du zahlst .


    was meint ihr habe ich den gut beraten ?



    "Sehr geehrter Herr Nick ! ( Nick , also nicht sein richtiger Name )


    Wir freuen uns, dass Sie unsere Dienstleistung bestellt haben. Leider konnten wir noch keinen Zahlungseingang vonIhnen bei uns verbuchen.
    Wir bitten Sie deshalb, den offenen Rechnungsbetrag von EUR 99.00 umgehend auf das unten angeführte Konto zu überweisen.


    Bitte nehmen Sie diese Mahnung ernst und beachten Sie das Zahlungsziel von 10 Tagen.
    Da wir Ihnen gerne hohe Inkasso- und Anwaltsgebühren ersparen wollen, führen Sie bitte die Überweisung prompt durch.


    Bitte überweisen Sie den offenen Betrag innerhalb der nächsten 10 Tage indem Sie diesem Link folgen:


    ....."

  • Leider dürfen wir keine Rechtsberatung durchführen.


    Ich kann dir aber sagen, was ich gemacht hätte:


    1) Sofort nachsehen, ob sich eine Rechnung im Spamordner findet.
    Ich habe einen Fall gehabt, bei dem der Versender der Mahnung etwas zu früh gemahnt hatte.
    Die angebliche Rechnung (oder was er dafür ausgeben wollte) befand sich noch im Spamordner und wäre 1 Tag später ganz automatisch gelöscht worden.


    Wir wollen erst einmal möglichst viele Beweise sammeln, die ein Anwalt eventuell benötigen könnte.
    Also gleich an das Mailkonto und Spamordner öffnen. Direkt , ohne etwas anzuklicken, einen Screenshot machen. Ruhig Datum und Uhrzeit mit Mouseover "hervorholen", so dass man auch am Bild sieht, wann es passierte.


    Falls eine Mail vorhanden ist, sofort raus aus dem Spamordner damit. Auf dem Mailkonto belassen UND herunterladen.

    2) Chronik des Browsers öffnen und nachsehen, ob der Seitenbesuch zufälligerweise noch verzeichnet ist.

    Falls der Seitenbesuch noch vorhanden ist , wieder Screenshots machen und auf keinen Fall löschen.


    3) Internetseite aufsuchen
    Screenshots von der Seite machen und vor allem von den AGB.
    "Bestellvorgang" einleiten .. dabei aber ganz genau darauf achten, dass man immer wieder Screenshots macht. Bei manchen Seiten kann man eine bestimmte Optik nämlich nur ein einziges Mal sehen.
    Bestellung natürlich NICHT absenden.


    Jetzt haben wir an Beweisen genug gesichert, damit ein Rechtsanwalt die richtigen Schlüsse ziehen kann.


    4) Screenshots ansehen und schauen, ob man etwas übersehen hatte.


    - Gibt es eine gültige Widerrufsbelehrung ?
    - Wird ganz eindeutig auf die Kosten hingewiesen ?
    - Wo und an welcher Stelle wird darauf hingewiesen ?
    - Wird eindeutig vor dem Absenden der Bestellung noch einmal darauf hingewiesen, dass Kosten entstehen ?
    - Sind irgendwo schon Haken in Kästchen, ohne das man sie selbst machen musste ( z.B. [X] Ich habe die AGB gelesen und erkenne sie an) ?


    Das sind wichtige Punkte, aus denen der Anwalt dann erkennen kann, ob wirklich ein gültiger Vertrag entstanden ist.


    Wenn alles "rechtens ist" .... dann ist auch ein gültiger Vertrag zustande gekommen.



    Jetzt kommt noch etwas, das aber selbst in diesem Fall noch etwas Hoffnung geben könnte:

    a) Wenn eine Internetseite sich definitiv an die Einwohner eine gewissen Landes richtet , muss sie sich an die Landesgesetze des Benutzers halten.


    Jedes Land hat seine eigenen Verbraucherschutzgesetze . Diese gelten für alle Firmen, sobald sie Einwohner eines Landes gezielt ansprechen. Eine "gezielte Ansprache" ist zum Beispiel die Sprache der Internetseite.
    Ich schreibe hier alles in Deutsch. Ich spreche also ganz gezielt Leser aus diesem Sprachraum an. Wenn ich hier Geschäfte machen wollte, müsste ich die Verbraucherschutzgesetze der Länder Deutschland, Österreich und der Schweiz kennen und beachten, da diese dem deutschen Sprachraum angehören und ich jeden Einwohner dieser Länder anspreche.


    Dann muss aber auch alles in dieser Landessprache sein.
    Schaue ihr mir diverse gewerbliche Internetseiten an, so finde ich immer wieder AGB in Englisch. So lange sie nicht auch in Deutsch sind, haben sie keinerlei Gültigkeit für einen deutschen Verbraucher.


    b) Man kann mahnen so oft man will - dadurch gibt es keine Hemmung der Verjährung
    Die gibt es erst, wenn das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet wurde. Dazu gehört aber auch eine Adresse, an die das Gericht die Mahnung schicken kann. Per Mail geht das nicht.


    Natürlich kann man Anzeige erstatten und die Staatsanwaltschaft bitten, über eine Rückverfolgung der IP, den Vertragspartner namentlich aufzufinden. In Deutschland macht da aber längst nicht mehr jede Staatsanwaltschaft mit. Jedes Bundesland hat andere Vorgaben, ab wann sie die Ermittlungen aufnehmen muss .. und wann es ihrer eigenen Entscheidung unterliegt, ob sie tätig werden will.


    c) Nicht jede Höhe von Kosten ist auch zulässig
    Es gibt diverse Gesetze, die faktisch verbieten, unnötige Kosten zu machen, wenn es auch billiger geht.
    Beispiel: Da will einer 10 Euro eintreiben lassen und schaltet dazu eine Inkassofirma ein, die für ihre Dienste 200 Euro berechnet. Hier ist die Verhältnismäßigkeit eindeutig überschritten und der Kläger wird am Ende auf diesen Kosten sitzenbleiben.


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    - Du hast geraten, das Schreiben gänzlich zu ignorieren.
    Das war nicht gut genug beraten, weil du ja nicht weißt, ob es nicht vielleicht doch ein rechtsgültiger Vertrag sein könnte.


    - Du hast gemeint, er brauchte sich keine Sorgen zu machen, weil man ihn ja nicht auffinden könnte.
    Hier vertrautest du viel zu sehr den technischen Maßnahmen.
    In diversen "Warn-Themen" habe ich ja einfach die Geschädigten eingeschaltet. Sie haben die Verschleierung auch ohne Staatsanwaltschaft unbrauchbar machen können und die Verursacher herausgefunden. Anonymität und vollständige Sicherheit gibt es nicht. Es gibt immer Menschen, die einen Deut besser sind, als man gemeinhin glaubt.


    Ich würde zum jetzigen Zeitpunkt alle oben aufgeführten "Beweissicherungsmaßnahmen" unternehmen , damit im Ernstfall genügend Material vorliegt. Alle Bilder und Mails ausdrucken, so dass sie "greifbare Beweise" werden, die nicht so schnell verschwinden können.


    Dann würde ich mich entscheiden:
    Zahlen oder abwarten, bis ein Schreiben vom Gericht kommt.
    Wenn die Rechtslage unklar ist, schaltet man am Besten einen Anwalt ein. Manchmal genügt schon ein einziges Anwaltsschreiben, damit eventuell unberechtigte Belästigung aufhört.


    Auf gar keinen Fall (!!!!!!!!!!!) sollte der Link in der Mail angeklickt werden.


    XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX


    Ich biete deinem Freund an, dass er mir mal die "Mahn-Mail" weiterleitet. Also keine Kopie, sondern eine wirkliche Weiterleitung. meinetwegen auch über diverse Mailaccounts.. Hauptsache das Original wird so wie es ist angehängt.


    Vielleicht handelt es sich um eine Mail, vor der man warnen muss ?
    Dann "zerpflücke ich sie wie üblich" , decke geheime Zeichen und Tools in der Mail auf und finde dann natürlich auch heraus, wie "kritisch" allein diese Mail schon sein kann.


    Gerne schaue ich mir aber auch die Internetseite an, auf der der Vertrag geschlossen wurde.
    Sie wird dann im Bereich "Pass auf" auftauchen .. und dort wird man dann auch lesen können, ob ich da Haken sehen würde.
    Da ich noch einige Seiten "abzuarbeiten" habe, werde ich dann mehrere Seiten gleichzeitig abhandeln, so dass kein nachvollziehbarer Zusammenhang mit diesem Thema entstehen kann.


    Sollte es sich aber um eine Seite handeln, bei der "alles ganz klar" ist, werde ich das auch ganz eindeutig schreiben .. und dann kann ich nur empfehlen, sich mit der Firma zu einigen.
    Viele solche Verträge laufen nicht nur 1 Jahr sondern bis zu 2 Jahre und die erste Mahnung betrifft dann nur das erste Jahr.

  • Mittlerweile ist der Name der Internetseite bekannt.


    Eine erste Schnell-Recherche hat ergeben, dass die "Verbraucherzentrale Bundesverband" bereits dabei ist, gegen den Betreiber rechtlich vorzugehen.


    Die Seite wird unter anderem in der seit 2010 regelmäßig aktualisierten Verfahrensübersicht des Vzbv.de erwähnt.
    Download-Link zum entsprechenden PDF-Dokument


    Wir werden uns mit der Internetseite demnächst eingehend beschäftigen. Vor der versteckten Kostenfalle muss gewarnt werden.

  • Ja denke der wird nichts mehr von denen höhen und wenn Post im realen Briefkasten liegt wird hier wieder was geschrieben .


    Danke für deine Bemühungen .


    Gruss Ralf