BGH-Urteil: Schadenersatz bei Ausfall des Internets

  • Der Bundesgerichtshof hat in einem Urteil ( (BGH / Az.: III ZR 98/12) bestätigt, dass einem Kunden - zusätzlich zu den Kosten für den Mehraufwand ... diese Kosten waren bereits durch ein anderes Gericht anerkannt worden... - auch noch ein Schadenersatz für die Nichtnutzbarkeit des Internet-Festanschlusses zusteht.


    Wichtig dabei ist:
    Wenn man noch mit einer anderen (vorhandenen) Möglichkeit ins Internet gehen kann .. zum Beispiel mit einem vorhandenem Notebook/Tablet und UMTS... gibt es keinen Schadenersatz.
    Der Anspruch auf Schadenersatz ist also nur dann gegeben, wenn man ansonsten wirklich keine andere Möglichkeit hatte.
    Ähnlich sieht es aus, wenn der Nutzer auf eine andere Möglichkeit des Telefonierens ausweichen kann und der Anbieter die dadurch entstehenden Zusatzkosten trägt


    Die zuerkannte Höhe des Schadenersatzes ist dabei nur marginal = es gibt ihn zwar, aber er ist so gering, dass wir nicht darüber sprechen müssen:


    Der Schadenersatz entspricht den durchschnittlichen Kosten für die Bereitstellung eines reinen DSL-Anschlusses .... OHNE das, was der Anbieter an Gewinnen und sonstigen Aufschlägen hinzugerechnet hat.
    Bedenkt man, dass ein reiner DSL-Anschluss so ca. 20-30 Euro im Monat kostet, sind das rund 1 Euro pro Tag. Davon geht dann der Gewinn des Unternehmens und "andere Sachen" ab. Am Ende bleiben nur noch ein paar Cents pro Tag.


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    Abschließend:
    Beim Ausfall von Festnetz Internet und Telefon hat der Nutzer ein Anrecht darauf, dass die Mehrkosten für eine andere Zugangsart vom Anbieter übernommen/erstattet werden.
    Er kann zusätzlich dazu einen Schadenersatz beanspruchen, wenn er überhaupt nicht ins Internet kann. Die Höhe dieses Schadenersatzes ist aber nicht "nennenswert".
    Gibt es oder bietet der Anbieter andere Möglichkeiten, ins Internet zu kommen, gibt es aber keinen Schadenersatz.
    Wenn man privat keine Faxe mehr versenden kann, gibt es auch keinen Schadenersatz


    Zusammengefasst aus


    http://www.test.de/Gestoerter-…-Schadenersatz-4497810-0/
    http://www.handelsblatt.com/fi…eite-all/7683412-all.html
    http://www.sueddeutsche.de/dig…internetausfall-1.1582415



    Das komplette BGH-Urteil wird in Kürze unter http://juris.bundesgerichtshof…Blank=1&file=dokument.pdf als PDF-Dokument zu finden sein