Wie steht es nun mit dem Klarnamenzwang bei Facebook ?

  • Es ist eigentlich ein "roter Faden" der sich durch Facebook zieht:
    Facebook verlangt ausdrücklich die Angabe von echten Namen und Adressen des Benutzers.

    Als Begründung wird angegeben, dass es "der Sicherheit" dienen würde.

    Das "Sicherheitsargument" scheitert daran, dass die Identität nicht belegt werden muss = ich kann mir jederzeit einen Namen und Adresse ausdenken und unter diesen (fiktiven) Daten an Facebook teilnehmen.
    Ich habe es ja rund 1 Jahr lang bewiesen, dass es grundsätzlich möglich ist, unter so einem fiktiven Namen unerkannt teilzunehmen.


    Die diversen Maßnahmen , einen solchen anonymen Account zu erkennen, wirken einfach nicht. Aber selbst wenn man echten Namen und Adresse angibt, bedeutet das keinen Schutz für andere Nutzer.
    "Max Mustermann, Musterstraße 12345, 12345 Musterstadt" diese Daten zu kennen, bedeutet für den Nutzer kein bisschen mehr Sicherheit. Im Ernstfall müsste ein "geschädigter Nutzer" dann nämlich einen Beweis erbringen, dass sich hinter diesem Namen wirklich die betreffende Person verbirgt.


    Seit längerer Zeit laufen Verfahren von Datenschützern gegen Facebook wegen der Klarnamenpflicht.
    Ihr Argument dagegen ist das deutsche Telemediengesetz (TMG):


    Zitat

    TMG § 13 Abs. 6
    ...der Diensteanbieter hat die Nutzung von Telemedien und ihre Bezahlung anonym oder unter Pseudonym zu ermöglichen, soweit dies technisch möglich und zumutbar ist


    Nach diesem Gesetz verstößt Facebook gegen geltendes Recht, wenn sie generell einen echten Namen und Adresse fordern.


    Facebook beruft sich aber auf irisches Recht.
    Gleichzeitig unterstellt Facebook, dass europäisches Recht höherrangig ist und damit über deutschem Recht steht.



    Natürlich ist das alles aktuell noch Ansichts- und Auslegungssache.


    Grundsätzlich gilt jedoch immer noch:
    Europäisches Recht ist nur insofern höherrangig, als dass es durch die teilnehmenden Länder in nationales Recht umgesetzt werden muss. Die Umsetzung unterliegt der Zuständigkeit des betreffenden Landes. Für die Bürger dieses Landes gelten nur die eigenen Gesetze.
    Weigert sich ein Land zur Umsetzung von europäischen Gesetzen, steht es einem Kläger frei, durch Klage vor dem europäischen Gerichtshof, sein Land zu zwingen, dieses Recht in nationales Recht umzusetzen.
    Trotzdem unterliegt man bis zur Umsetzung auch weiterhin dem nationalen Recht.


    Gerade Deutschland ist in Punkto Datenschutz eher seinen Bürgern zugetan als dass es gleich jedes europäische Recht unbedacht in nationales Recht umsetzt. Aber auch Österreich und andere Länder weigern sich vehement, die Daten ihrer Bürger sozusagen "freizugeben" nur weil europäische Beschlüsse es verlangen.


    Noch kann man als Bürger eines Landes sicher sein, dass nur nationales Recht gilt und dass man sich nicht um Höherrangigkeit usw kümmern muss.


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    Die "Stationen des Klarnamenzwangs" bei Facebook:


    07.08.2011 Politiker und Nutzer lehnen den Klarnamenzwang ab, weil er Gefahren für den Nutzer beinhaltet
    http://www.spiegel.de/netzwelt…-nein-danke-a-778769.html
    Ganz interessant ist es auch, wei es überhaupt einmal zu den Klarnamen kam.. damals als Facebook entstand


    Zitat

    Ich finde es lustig, dass die Leute offenbar nicht verstehen, wie sich die Klarnamenkultur bei Facebook etabliert hat. Die ersten Nutzer von Facebook waren Studenten von Elite-Colleges. [...] Sie gaben den Namen an, den sie im Zusammenhang mit ihrem College, ihrer Highschool oder ihrer Firma nutzten.



    17.12.2012 Androhung eines Zwangsgeldes, wenn die Klarnamenpflicht nicht abgeschafft wird
    http://www.heise.de/newsticker…t-Zwangsgeld-1770733.html
    http://www.computerbild.de/art…arnamenzwang-7827398.html
    http://www.stern.de/digital/on…amenzwang-ab-1943488.html
    http://www.focus.de/digital/in…-den-plan_aid_891799.html



    04.01.2013 Widerspruch von Facebook gegen die Anordnung des "Landesamt für Datenschutz für Schleswig-Holstein

    http://www.fr-online.de/digita…men,1472406,21386522.html
    http://www.heise.de/newsticker…hat-das-Wort-1777316.html
    http://www.hna.de/nachrichten/…icht-wort-zr-2686772.html


    Zu diesem Punkt habe ich eine recht ausführliche Deutung und Auslegung eines Anwalts gefunden. Man sollte sie sich einmal "zu Gemüte führen" um nachvollziehen zu können, welche rechtlichen Bedenken, Auslegungen und Argumente im Verfahren vorzubringen und zu beurteilen sind.


    http://www.ferner-alsdorf.de/2…nwalt-social-media-recht/


    Das Urteil des Verwaltungsgerichts wird übrigens keine allgemeine und deutschlandweite Gültigkeit haben, sondern nur eine erste vorinstanzliche Beurteilung werden. Um es zu einem "gültigen Recht" zu machen, muss es erst durch Bundesrat und Bundestag ebschlossen werden. Dieser kann das Urteil mit einbeziehen .. muss es aber nicht unbedingt.

  • 15.02.2013 Verwaltungsgericht Schleswig erklärt die Klarnamenpflicht für zulässig
    http://www.golem.de/news/daten…ok-nutzer-1302-97623.html


    Obwohl Golem.de titelt "Weiterhin Klarnamenpflicht bei Facebook" so handelt es sich nicht um eine gesetzliche Pflicht, die ein Facebook-Mitglied hat.



    Das Verwaltungsgericht hat nur beschlossen, dass Facebook an seinen entsprechenden Nutzungsbedingungen festhalten darf.


    Wie aber schon im letzten Beitrag erwähnt, hat dieses Urteil weder eine deutschlandweite Gültigkeit, noch ist es als Präzedenzfall anzusehen.
    Auch ein Folgeurteil des Holsteinischen Oberverwaltungsgericht wird kein Grundsatzurteil werden. Nur wenn der BGH ein Urteil fällt wird es wegweisend sein.... und darüber steht immer noch der Europäische Gerichtshof


    Unabhängig davon...
    Die Daten gehen nicht an Facebook Deutschland oder Facebook Irland. Sie gehen in die USA und werden dort verarbeitet. Egal welche Gesetze gültig sind: In den USA müssen sie dann nicht befolgt werden. Nur wenn die Daten "in Europa bleiben" und hier verarbeitet werden, gilt "europäisches Recht".


    Man kann aber nicht garantieren, dass keine Daten in die USA gelangen = man muss die Datenerhebung verhindern, damit eine Verarbeitung nicht , ohne Beachtung europäischer Gesetze, stattfinden kann.