Neue StVO und Verkehrsschilder ab 01.04.2013

  • Die Straßenverkehrsordnung (StVO) wurde geändert und ist ab dem 01.04.2013 gültig.


    Folgendes ändert sich:


    Neue und höhere Bußgelder


    Parken
    - ohne Parkscheibe oder gültigen Parkschein:
    ... 10 Euro
    ... 30-60 Minuten: 15 Euro
    ... 120 Minuten: 20 Euro
    ... ab 180 Minuten: 25 Euro


    - auf Radwegen :
    ... 20 Euro
    ... ab 60 Minuten: 30 Euro

    - in Fußgängerbereichen oder Verbotszonen

    ... 25 Euro
    ... LKW ab 3,5 Tonnen: 75 Euro


    - Beim Ein- oder Aussteigen nicht auf andere Verkehrsteilnehmer achten (und sie dadurch gefährden/behindern):
    ... 20 Euro


    Bei Dunkelheit ohne Licht fahren oder mit verschmutzten/verschneiten Scheinwerfern/Rücklichtern:
    ... 20 Euro


    Falsch in eine Einbahnstraße oder Kreisverkehr fahren:
    ... 25 Euro
    ... bei Gefährdung oder Sachbeschädigung: 35 Euro



    Weitere Änderungen


    Winterreifenpflicht
    Ab jetzt sind bei bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte nur noch Reifen zulässig, die die Eigenschaften von Winterreifen haben (M+S Symbol)


    Bahnübergänge
    - Ab jetzt gilt ein Überholverbot ab dem ersten Warnzeichen bis zur Bahnstrecke.
    - Lkw über 7,5 Tonnen und Fahrzeuge mit Anhänger müssen nicht mehr an der einstreifigen Bake anhalten


    Postfahrzeuge erhalten Sonderrechte
    - Sie dürfen nun Fußgängerzonen auch außerhalb der vorgeschriebenen Zeiten befahren
    - Sie dürfen auf Gehwegen fahren
    - Sie dürfen bis zu 10 Meter von einem Postkasten entfernt in 2. Reihe parken



    Für motorisierte Zweiräder / "Krafträder"
    Wenn das Fahrzeug mit Tagfahrlicht ausgestattet ist, darf der Fahrer tagsüber nach eigener Wahl Tagfahrlicht oder Abblendlicht benutzen. Die Pflicht , tagsüber mit Abblendlicht zu fahren, gibt es für sie also nicht mehr.



    Für Radfahrer



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    Radwege/Fahrradstraßen
    - Höchstgeschwindigkeit auf Fahrradstraßen 30 km/h
    - Sie müssen benutzt werden, wenn ein entsprechendes Hinweisschild aufgestellt ist. Ist keins vorhanden, dürfen sie auch auf der Straße fahren. Strafe bei Nichtbeachtung: 20 Euro
    - Das Zeichen "Radverkehr frei" kann es jetzt auch zulassen, dass "linksseitige Radwege" benutzt werden dürfen.


    - Wenn ein entsprechendes Erlaubniszeichen aufgestellt ist, dürfen Einbahnstraßen auch in entgegengesetzter Richtung befahren werden. Auch hier gilt dann die "Rechts vor Links Regel" wenn ein Radfahrer (entgegengesetzt) aus dieser Einbahnstraße kommt.Er hat dann also Vorfahrt, wenn andere Fahrzeuge von Links kommen.


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    Mit diesem neuen Verkehrszeichen dürfen Radfahrer die Sackgasse auch nach ihrem Ende befahren. Es soll zeigen, dass für sie eine Durchfahrt möglich ist


    kombinierte Rad- und Fußwege [Blockierte Grafik: http://upload.wikimedia.org/wi…/25px-Zeichen_240.svg.png] [Blockierte Grafik: http://upload.wikimedia.org/wi…tzzeichen_1022-10.svg.png]
    Ab jetzt müssen Radfahrer Schrittgeschwindigkeit fahren. Der Fußgängerverkehr hat Vorrang


    Verkehrsampeln
    - Sie müssen sich z.B. an Ampeln NICHT mehr rechts neben einem Auto einordnen, sondern dürfen auch vor oder hinter einem Auto warten.
    - Auf Rot umschaltende Ampel ignorieren:45 Euro + 1 Punkt im Flensburg
    - Bei Rot fahren : 100 Euro + 1 Punkt im Flensburg


    Handy beim Radfahren benutzen
    ... Bußgeld 25 Euro



    Kinder in einem Fahrradanhänger mitnehmen
    Das ist jetzt ausdrücklich erlaubt. Bis zu 2 Kinder bis zum 7. Lebensjahr dürfen von mindestens 16jährigen Personen mitgenommen werden



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    Für Inlineskater
    Sie MÜSSEN Gehwege benutzen und dürfen weder Radweg noch Straße benutzen. Es gibt aber ein neues Verkehrszeichen, das ihnen das Befahren von Radwegen und Straßen erlauben kann.




    Ganz neue Verkehrsschilder


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    Parkraumbewirtschaftungszone Zeichen 314.1 und Zeichen 314.2
    Ähnlich wie 30er-Zonen wird durch dieses Schild der Beginn und Ende einer Parkzone angezeigt. Parkscheibe oder Parkschein sind in dieser Zone dann Pflicht.


    [Blockierte Grafik: http://www.verkehrsportal.de/stvo/zeichen/anlage_3/455-2.gif
    Ende einer Umleitung Zeichen 455.2
    Endlich bekommt man den Hinweis, dass die bisherige Umleitung nun zu Ende ist. Man muss also nicht mehr der bisherigen Strecke folgen , um zum Ziel zu kommen.


    Diese Verkehrszeichen fallen weg
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    Sie werden im Laufe der Zeit durch die moderneren Versionen ersetzt.


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    Zeichen für Einbahnstraße


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    Zeichen für Richtgeschwindigkeit


    [Blockierte Grafik: http://www.bmvbs.de/cae/servle…rmal/72378/zeichen388.jpg]
    Seitenstreifen für mehrspurige Fahrzeuge nicht befahrbar


    [Blockierte Grafik: http://www.bmvbs.de/cae/servle…/72379/zeichen1052-38.jpg]
    Zusatzzeichen für schlechten Fahrbahnrand


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    Innerörtliche Wegweiser


    Noch weitere Änderungen

    In der neuen StVO gibt es keine männlichen oder weiblichen Bezeichnungen mehr.

    Fußgänger, Radfahrer, Verkehrsteilnehmer ... gibt es nicht mehr.
    Ab jetzt wird es umständlich umschrieben mit
    "zu Fuß Gehende" (Fußgänger)
    "Fahrrad Fahrende" (Radfahrer)
    " Mofa Fahrende" (Mofafahrer)
    " am Straßenverkehr Teilnehmende" (Verkehrsteilnehmer)


    Die Informationen wurden aus folgenden Quellen zusammengetragen:
    http://www.spiegel.de/auto/akt…13-in-kraft-a-890955.html
    http://www.t-online.de/auto/ne…r-ab-1-april-aendert.html
    http://www.hl-live.de/aktuell/textstart.php?id=83065
    http://www.ace-online.de/ratgeber/recht/was-bringt-2013.html
    http://www.verkehrsportal.de/stvo/anlage_3.php
    http://www.adac.de/infotestrat…z/motorwelt/stvo-neu.aspx
    http://www.bmvbs.de/DE/Verkehr…chten/StVO/stvo_node.html
    http://www.spiegel.de/politik/…ssenverkehr-a-891487.html
    http://www.morgenpost.de/web-w…April-in-Deutschland.html


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    Kommentar:
    Manche alte Verkehrszeichen hatten innerorts schon einen Sinn. Wer sich zum Beispiel durch eine Großstadt quälen muss , die er nicht kennt, wird dankbar nach den innerörtlichen Richtungsschildern suchen .. demnächst aber vergeblich.


    Radfahrer-Gegenverkehr in einer Einbahnstraße war in manchen Kommunen schon auf Radwegen erlaubt gewesen. Die neue Regelung, dass ein entgegengesetzt aus einer Einbahnstraße kommende Radfahrer jetzt auch plötzlich Vorfahrtsrecht besitzt, wird eine Zusatzgefahr darstellen.
    Sehe ich also Rechts von mir ein Einbahnstraßenschild, so muss ich jetzt damit rechnen, dass da auch ein Radfahrer heraus kommen könnte .. der dann Vorfahrt hat.


    Dass Radwege jetzt auch entgegengesetzt genutzt werden dürfen, wird für Autofahrer ein Problem werden. Sie müssen jetzt also immer in beiden Richtungen sehen, wenn sie einen Radweg überqueren müssen .


    Dass Postautos nun auch auf Gehwegen fahren und in 2. Reihe parken dürfen, stellt eine zusätzliche Verkehrsgefährdung und Behinderung dar. Es wurde zwar bisher auch oft gemacht, jedoch ist anzunehmen, dass sie sich jetzt nicht mehr beeilen, sondern ihr Sonderrecht "genüsslich auskosten" werden.


    Die umständliche "Umbenennung" (nur damit es nicht männlich oder weiblich klingt) akzeptiere ich nicht und werde sie auch nicht anwenden.
    Schon allein durch die nötige Länge der "neuen Bezeichnungen" müssten hier auf der Seite halbe Romane entstehen.. nur um es "political correct" schreiben zu wollen. Radfahrer bleiben für mich auch weiterhin "Radfahrer" .. und damit meine ich nicht "männlich oder weiblich", sondern jedes Geschlecht.


    Hinweis:
    Auch wenn dieses Thema am 1. April erstellt wurde, handelt es sich trotzdem nicht um einen "Aprilscherz". Die neue StVO tritt wirklich am 01.04.2013 in Kraft.


    Bearbeitung "by Ratgeber" 01.04.2013:
    Diverse Neuheiten für Radfahrer ergänzt + weiterer Quellen-Link