Rufnummern dürfen mitgenommen werden

  • Natürlich gab es das auch schon vorher. In diesem Punkt ist es keine generelle Neuerung.


    Einige Sachen waren aber nicht ganz so klar wie jetzt.
    Es gab aber Fälle in denen verweigert wurde, dass eine Rufnummer mitgenommen werden konnte.
    So geben bestimmte Anbieter zum Beispiel eine zusätzliche Festnetznummer für einen Mobilfunkanschluss dazu. Diese Nummer konnte man nicht mitnehmen.
    Begründung: "Es besteht kein Vertrag über einen Festnetzanschluss. Kostenloser Service und freiwillige Leistung, daher kein Anrecht auf die Mitnahme".
    Da die Festnetznummer an den Standort gebunden ist, darf sie jetzt auch mitgenommen/übertragen werden. Das Gesetz schreibt es vor und macht dazu keine Einschränkung, dass darüber ein eigener Vertrag bestehen muss.


    Oder ...
    Die Einschränkung, dass man die Nummer einer Prepaid-Karte nicht zu einem Laufzeitvertrag bei einem anderen Anbieter mitnehmen kann. Auch sie ist nicht (mehr) gültig... was aber wohl eher alte Prepaidkarten betreffen sollte.


    Es sind also die "kleinen Kleinigkeiten" im Gesetz, die zu besseren Bedingungen für den Verbraucher führen. Natürlich werden Gesetze nicht rückwirkend gültig ... aber sei wirken sich auch auf alte Verträge und AGB aus.
    Hat man irgendeine Einschränkung in seinem Vertrag, die dem Gesetz widerspricht (damals aber gültig war) , ist sie ab jetzt ungültig.