LKW-Fahrer / Berufskraftfahrer

  • Die eigentlichen Pflichten eines Berufskraftfahrers sind bekannt oder sollten bekannt sein:

    - Überprüfung des Fahrzeuges auf Zustand und Fahrsicherheit

    Vor Fahrtbeginn muss das Fahrzeug auf eventuelle technische Mängel überprüft werden. Er darf kein Fahrzeug mit Mängeln in den Straßenverkehr bringen.


    - Ordnungsgemäße Ladungssicherung
    Die Aufgabe und Verantwortung für die Ladungssicherung, teilt er sich in der Regel mit dem Ladepersonal. Ein Staplerfahrer ist z.B. auch für die Sicherung der Ladung verantwortlich, die er in einen LKW lädt und dass sie korrekt auf der Ladefläche verteilt wird.


    In der Realität arbeiten Ladepersonal und Berufskraftfahrer zusammen:
    Während der Staplerfahrer die Waren auflädt, beginnt der Fahrer bereits mit der Ladungssicherung und er gibt auch an, ob die Gewichtsverteilung stimmt. Gutes Teamwork erspart, dass der Fahrer sich nachträglich über die Ladefläche quälen muss, um Paletten und Co. sichern zu können.

    Muss der Fahrer wirklich bei der Ladungssicherung mitarbeiten ?

    "Ganz offiziell" nicht. Er kann versuchen, sich später auf die Ladungssicherungspflicht der Belader "herauszureden".
    Der Versuch wird aber misslingen. Der Fahrer muss sich von der ordnungsgemäßen Ladungssicherung überzeugen und sie entsprechend herstellen lassen oder selbst herstellen.


    Die Realität sieht aber so aus, dass in den meisten Frachtpapieren eine Klausel steht, dass der Fahrer die Ladungssicherung (und damit auch die alleinige Verantwortung) übernimmt.


    Weigert sich der Berufskraftfahrer also, die Ladung parallel beim Aufsetzen zu gurten/sichern, so kann es sein, dass das Ladepersonal ihn ohne weitere Diskussion mit ungesicherter Ladung "vom Hof fahren lässt". Das Ladepersonal weiß dann ganz genau, dass der Fahrer mit seiner Unterschrift die volle Verantwortung übernimmt.


    Die zweite Variation "im Weigerungsfall" ist, dass die Ladung erst nach dem Beladen gesichert wird.
    Eine solche nachträgliche Ladungssicherung kostet zusätzliche Zeit. Dieser extra Zeitaufwand ist in der Regel bei Fahrtzeitkalkulationen nicht vorgesehen. Der Fahrer muss also die verlorene Zeit wieder "reinfahren".
    Gleichzeitig ist zu bedenken, dass manche Frachtstücke separat/einzeln gesichert werden müssen, weil sie nicht zusammen mit anderen Ladungsstücken gesichert werden können.


    Man darf auch nicht vergessen, dass viele LKW heute Wiegeeinrichtungen an Bord haben, mit denen der Berufskraftfahrer die Ladungsverteilung kontrollieren kann. Diese sind für das Ladepersonal nicht sichtbar. Es ist also im Interesse der Fahrsicherheit, dass der Fahrer mit dafür sorgt, dass alles "optimal" verteilt und gesichert wird.

    - Beladen und Entladen

    Je nach Auftrag, muss der Fahrer die Ladung auch selbst verladen, sichern und am Ziel wieder entladen. Bei einem solchen Auftrag übernimmt der Fahrer die volle Verantwortung von Warenübergabe bis Entladung am Zielort.
    So eine "Vollverantwortung" ist zum Beispiel im Stückgutverkehr üblich.


    In solchen Fällen ist es auch "Sache des Fahrers", sich mit den benötigten Hebe- und Transportmitteln zu versorgen , um seine Aufgabe zu erfüllen. Er muss also selbst dafür sorgen, dass er zum Beispiel Hubwagen, Sackkarre, Möbelhund usw. an Bord hat, um laden und entladen zu können.


    - Fahren
    Jetzt kommt die "eigentliche Aufgabe" des Berufskraftfahrers.
    "Ich sitze den ganzen Tag im Sessel und schaue zum Fenster heraus" .. so umschreiben viele Fahrer scherzhaft ihre Tätigkeit :D
    Natürlich "gehört viel mehr dazu". Doch das sollte der Fahrer in seiner Fahrausbildung gelernt haben.


    Ganz wichtig ist, dass er das Fahrpersonalgesetz kennt !
    Dieses Gesetz regelt alles was die Fahr- und Pausenzeiten regelt. Er darf auf keinen Fall dagegen verstoßen !!!
    Wenn dem Arbeitgeber ein Verstoß bekannt wird, muss er ihn verhindern. Macht er es nicht, verstößt er selbst auch gegen dieses Gesetz.
    Wenn der Fahrer die Anweisung erhält (obwohl der Arbeitgeber davon weiß, dass damit ein Gesetzesverstoß entsteht), gegen dieses Gesetz zu verstoßen, darf er die Anweisung nicht befolgen.
    Der Fahrer erhält in beiden Fällen eine entsprechende Strafe.


    Hier ist der Fahrer nun in der "Zwickmühle":
    1) Er befolgt die Anweisung des Arbeitgebers = er trägt ganz allein die Verantwortung und muss auch allein die Folgen tragen.
    Das kann soweit führen, dass er seinen Führerschein dauerhaft verliert. Für einen Berufskraftfahrer bedeutet das dann genauso viel wie ein "Berufsverbot". Ohne Führerschein kann er eben nicht als Berufskraftfahrer arbeiten


    2) Er weigert sich, gegen das Gesetz zu verstoßen. Damit droht ihm in der Regel die Kündigung vom Arbeitgeber.
    In der Regel werden solche Anweisungen zunächst während der Probezeit erteilt. In dieser Zeit muss der Arbeitgeber die (im Weigerungsfall) folgende Kündigung nicht begründen. Er kann also den Fahrer "grundlos feuern".


    Nach Ablauf der Probezeit wird es schon "etwas schwerer", einen Fahrer wegen einer solchen Weigerung zu kündigen. In der Regel gibt es aber viele Kleinigkeiten, die dann als "Kündigungsgrund" angeführt werden könnten.


    Als Berufskraftfahrer sollte man aber immer daran denken:
    Die heutigen "Blackboxen" erlauben (durch die Fahrerkarte) die Aufdeckung eines Gesetzesverstoßen auch rückwirkend.
    Selbst wenn man also nicht sofort erwischt wird, kann man auch im Nachhinein noch bestraft werden.


    Manipulationen am Gerät selbst , können übrigens auch entdeckt werden. In diesem Fall drohen noch weitere.. sehr viel höhere Strafen. Das wird faktisch mit Urkundenfälschung gleichgesetzt.



    Wie kommt man als Fahrer aus dieser Zwickmühle heraus ?


    - Vielleicht handelt es sich ja nur um einen Test des Arbeitgebers. Damit will er kontrollieren, ob das Gesetz auch wirklich eingehalten wird. Man sollte also den Arbeitgeber auf jeden Fall darauf hinweisen
    --> Test bestanden. Gut mitgedacht. Verantwortungsbewusster Fahrer, der auch dem Chef später hohe Strafen erspart.


    - Vielleicht will der Arbeitgeber damit testen, ob er den Fahrer "ausnutzen" kann. In dem Fall ist ihm der Fahrer also egal. Es ist ihm egal, dass der Fahrer eventuell seinen Führerschein verliert und Strafen zahlen soll.
    Man sollte den Arbeitgeber darauf hinweisen, dass man nicht gegen das Gesetz verstoßen wird
    ---> Test nicht bestanden.


    Eine "Lösung" gibt es hier nicht.
    Der Fahrer muss die Strafen immer aus eigener Tasche bezahlen. Er hat auch nur einen Führerschein. Arbeitgeber kann man immer wieder finden und wechseln.

    Bitte bedenken:
    Ich habe jetzt keine Bußgeldkataloge gewälzt. Diese werden sowieso immer wieder geändert. Für manche Sachen bekommt man "nur Geldbußen", andere sind bereits heute mit Gefängnisstrafe bewehrt und andere können zu "Punkten in Flensburg" und/oder Entzug der Fahrerlaubnis führen.


    Als Berufskraftfahrer sollte man also nur auf das "Gesamtpaket" der eventuellen Strafen achten.
    Wer sich heute erpressen lässt, wird auch später immer wieder erpresst werden.