Tempolimits: Wer darf höchstens wie schnell fahren ?

  • PKW (mit bis zu 3,5 t zul. Gesamtgewicht)
    - innerhalb geschlossener Ortschaften: 50 km/h
    - außerhalb geschlossener Ortschaften: 100 km/h
    - Autobahnen und Straßen mit Fahrbahnen für eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind oder Straßen, die mindestens zwei durch Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295) oder durch Leitlinien (Zeichen 340) markierte Fahrstreifen für jede Richtung haben (Anmerkung: Diesen langen Passus ersetzen wir im Folgenden einfach durch "Autobahn" ) :
    Keine allgemeine Höchstgeschwindigkeit. Richtgeschwindigkeit 130 km/h


    PKW mit Anhänger
    - innerhalb geschlossener Ortschaften: 50 km/h
    - außerhalb geschlossener Ortschaften: 80 km/h
    - Autobahnen: 80 km/h


    Besonderheit:
    Pkw mit LKW-Zulassung und mit Anhänger unterliegen dem Sonntagsfahrverbot wie "richtige LKW". Sie dürfen an diesen Tagen nicht mit Anhänger fahren.


    leichte LKW (3,5 - 7,5 t)
    - innerhalb geschlossener Ortschaften: 50 km/h
    - außerhalb geschlossener Ortschaften: 80 km/h
    - Autobahnen: 80 km/h


    leichte LKW mit Anhänger
    - innerhalb geschlossener Ortschaften: 50 km/h
    - außerhalb geschlossener Ortschaften: 60 km/h
    - Autobahnen: 80 km/h


    LKW (über 7,5 t)
    - innerhalb geschlossener Ortschaften: 50 km/h
    - außerhalb geschlossener Ortschaften: 60 km/h
    - Autobahnen: 80 km/h


    Busse (Busführerschein nötig)
    - innerhalb geschlossener Ortschaften: 50 km/h
    - außerhalb geschlossener Ortschaften: 80 km/h
    - außerhalb geschlossener Ortschaften, wenn mehr Fahrgäste mitfahren, als es Sitzplätze gibt: 60 km/h


    Für alle Fahrzeuge gilt:
    Mit Schneeketten sind maximal 50 km/h zulässig
    Bei maximal 50 m Sichtweite, darf höchstens 50 km/h gefahren werden.


    Zuammengefasst aus http://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__3.html