Zu welchem Termin kann man kündigen ?

  • Wie so oft, bekomme ich viele Fragen im "realen Leben" gestellt und versuche sie hier einmal zu beantworten.


    Mein Beispielfall:

    Zitat

    Ein Arbeitnehmer kündigt am 30.09. zum 01.11.
    Es ist für ihn ganz klar, dass er ab dem 01.11. nicht mehr für die Firma tätig sein möchte, sondern bei einer anderen Firma anfängt.


    Der Arbeitgeber meint aber: "Nein mein Junge. Du hast zum 01.11. gekündigt und das ist dann dein letzter Arbeitstag"


    Stimmt natürlich nicht. Am Ende des letzten Tages im Monat ist dieses Arbeitsverhältnis beendet.


    Grund:
    Man kann nicht zum 01. eines Monats kündigen, sondern nur zum letzten Tag eines Monats.
    Bei einer Kündigung zum Ende des Monats ist die Sachlage also ganz klar.
    Es war bei diesem Arbeitnehmer also nur ein kleiner Formfehler, den der Arbeitgeber auch hätte erkennen müssen.


    Etwas komplizierter sieht es dann schon aus, wenn man fristgerecht zum 15. des nächsten Monats kündigt.
    Hier kann durchaus ein "Einigungsmangel" entstehen.
    Der Eine möchte es gerne so sehen und der Andere so.


    Der Gesetzgeber meint zu beiden Fällen Folgendes:

    Zitat

    BGB § 622 Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen
    (1) Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.


    http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__622.html


    Ein Arbeitsmonat geht immer vom ersten bis zum letzten Tag des Monats.. oder vom 15. bis zum 14. des Folgemonats.
    Ab dem 15. beginnt der nächste Arbeitsmonat.
    Regulär werden feste Arbeitsverhältnisse deshalb eben nur am 1. oder 15. des Monats begonnen.


    Nimmt man diesen "Usus", so ist auch die Frage mit dem 15. ganz klar: Der 15. des Monats ist dann kein Arbeitstag in dieser Firma mehr.


    Im Falle, dass ein Arbeitgeber dieses nicht so sehen möchte, sollte man sich besser mit einem Anwalt zusammen setzen und notfalls auch einen Gang vor das Arbeitsgericht nicht scheuen.