Urheberrecht, Lizenzen & Co [Diskussion]

  • Die einzige "Fress-Kette", die hier zur Sprache kam, ist "Subway" ... ich hab das als Anlass genommen, auf Musik-Bands zu lenken, denn Subway To Sally und In Extremo sind Bands ;) ( Und gar nicht mal so schlechte .... wenn die jetzt noch mit der GEMA nix zu tun hätten, sondern mit Creative Commons - Lizenzen arbeiten würden, wären sie Top )

    "Ich weiß nicht, wer mich in die Welt gesetzt hat, und auch nicht, was mein Körper, meine Seele, meine Sinne und jener Teil meines Ichs sind, der denkt. Ich sehe überall nur Unendlichkeiten, die mich wie ein Atom und wie einen Schatten einschließen." (Blaise Pascal)

  • Musik unter CC veröffentlichen ? Am Besten dann auch noch alle Konzerte kostenlos und die Studiokosten selbst tragen ?
    Im Gegenzug darf jeder deine Musik überall kostenlos veröffentlichen ?


    Sorry, aber solche Erwartungen darf man nur an einen e.V. stellen.
    Auch Musiker müssen ihr Equipment und noch vieles Weitere finanzieren.
    Du und ich (zumindestens ich) wissen ganz genau, dass da pro Person einige Tausend Euro im Jahr zusammen kommen ... ohne dass man von der Musik leben muss.


    Da zahle ich lieber Eintritt und drücke Geld für eine CD/DVD ab. Downloads lehne ich ab, wenn sie an eine Plattenfirma gehen sollen. Hier traue ich der Firma nicht über den Weg. Außerdem will ich für mein Geld "etwas in der Hand haben" und nicht durch einen technischen Fehler im Notfall mit dem Fehler auch alle meine gezahlten Gelder verlieren.
    Rest soll mal besser ein einzelnes Thema werden. Bereits jetzt sind wir so weit im "OT" dass es nicht mehr zum Thema passt ;)

  • Ja - Musik unter CC, völlig richtig gelesen. Und ist mein purster Ernst.


    a) Musiker leben von den Konzerten ... ist nunmal Fakt.


    b) Es gibt Musiker, die mit einem Zahlungssystem an Geld kommen, welches sich da nennt "Pay What You Want" ... zu deutsch: Zahle soviel Du willst. Wenn ich mir sicher sein kann, dass das Geld direkt vollumfänglich an den Künstler geht, bin ich dafür sogar mehr bereit zu zahlen, als für jede herkömmliche CD.


    c) Genau wie Freie Software, kann auch Freie Musik von Spenden leben. Für Free Software wird schon gespendet - wenn eine solche Möglichkeit geschaffen wurde. Freie Software heisst nicht kostenlos - Freie Musik genausowenig.



    Sollte ich jemals Musik veröffentlichen ... ( Und es gibt Eigenkompositionen von mir ), greifen dafür exakt 2 Lizenzen.


    ENTWEDER : CC-0
    ODER :


    CC-by-sa 3.0 unported


    GANZ alternativ auch mal die GNU Free Documentation License


    Die einzige Non-CC - Band, die ich noch verfolge, ist die Gruppe PUR. Alles Andere verdient nur meine Beachtung, wenn CC greift. Sonst guck ichs mitm Ärschle nich an ... Kann nur jedem raten, es mir gleich zu tun. Es gibt bei den Freischaffenden so viele coole Sachen - man vermisst nichts. Auch dann nicht, wenn man sonst nur den GEMA-Bereich gewohnt ist.



    Umdenken ist gefragt.



    Meine Texte stehen übrigens unter CC-by-sa 3.0 Unported ... und wird auch so bleiben. Das ist das Einzige, was ich moralisch vertreten kann.

    "Ich weiß nicht, wer mich in die Welt gesetzt hat, und auch nicht, was mein Körper, meine Seele, meine Sinne und jener Teil meines Ichs sind, der denkt. Ich sehe überall nur Unendlichkeiten, die mich wie ein Atom und wie einen Schatten einschließen." (Blaise Pascal)

    2 Mal editiert, zuletzt von BrokenSoul1979 ()

  • Vorweg : Ich trenne gleich das hier alles ab, damit ein eigens Thema entsteht.


    Die CC-Lizenzen sollen nur eine Vereinfachung der Urheberrechte darstellen.
    Sie bieten rechtssichere Formulierungen, damit man sich keine Gedanken zu machen braucht.


    Zitat

    Creative Commons (CC) ist eine Non-Profit-Organisation, die in Form vorgefertigter Lizenzverträge eine Hilfestellung für die Veröffentlichung und Verbreitung digitaler Medieninhalte anbietet


    Sie sind definitiv für Internetseiten zugeschnitten.

    Zitat

    Die CC-Lizenzverträge werden also von den Urhebern übernommen und in eigener Verantwortung verwendet, um klarzustellen, was mit den Inhalten ihrer Webseiten geschehen darf und was nicht


    Zitate aus http://de.creativecommons.org/was-ist-cc/


    Entsprechend der gewählten Lizenz darf man die Werke also selber bearbeiten und/oder präsentieren.


    KEINESFALLS deckt die Lizenz weitere Urhebersachen ab.
    Gerade unter Top-40-Bands ist es üblich, sich Musik anzuhören und sie dann "zu Papier zu bringen". Texte, Akkorde, Noten, Riffs .. all das ist nicht mit der Lizenz abgedeckt.
    Genau daraus entsteht aber das, was man bei den Bands auf der Bühne bei einem wirklichen Live-Auftritt hört.


    Gibt es einen Mitschnitt eines Auftritts, so kann er plötzlich ohne jegliche Lizenzberücksichtigung erneut verbreitet werden.
    Dann spielt die Nächste es wieder nach, kennt den Urheber jetzt selbstverständlich nicht mehr und kann ihn nicht mehr angeben.
    Spätestens jetzt verliert sich die "Urheber-Spur".


    Ist die besagte Band dann vielleicht sogar nur eine "regionale Musik-Gruppe" die nur "bestimmtes Liedgut" darbietet, kann es sehr schnell vorkommen, dass der Song plötzlich unter dieser Rubrik läuft.
    Die Gruppe spielt es auf einem Demoband ein, reicht es diversen Sendern zur Promotion ein .. und schon wird aus einem urheberrechtlichen Werk ein "volkstümliches Werk" das jeder frei nach belieben benutzen, verwenden und bearbeiten darf und sogar eigene Rechte an der Bearbeitung erwerben darf.


    Ich habe einen Fall mitbekommen, bei dem aus einem geschützten Werk, innerhalb von recht kurzer Zeit plötzlich ein "Allgemeingut" wurde. Der Urheber konnte seine Urheberschaft zwar belegen, jedoch war es ein "Kampf gegen Windmühlen" weil sich sein Werk mittlerweile schon so verbreitet hatte, dass man es nicht mehr vom Markt nehmen konnte.


    Der Einzige der keinerlei Rechte mehr am Werk hatte, war der Urheber. Alle "nach ihm" hatten eigene Rechte am Werk erworben.


    Ein gutes Beispiel , wie man aus "Allgemeingut" selbst eigene Rechte bekommen und herleiten kann, hat die Band Jahrzehntelang "James Last" gezeigt: Aus einfachster Volksmusik wurde "Volksmusik á la James Last". Darauf gab es dann wieder neue Urheberrechte.


    Tipp an Musiker aller Art:
    Der maximale Schutz liegt im "puren Urheberrecht". Ihr könnt darunter bestimmen was ihr wollt. Selbst die absurdesten Bedingungen könnt ihr stellen (so lange sie nicht gegen Gesetze verstoßen)
    Für das Internet ist eine CC-Lizenz sehr gut, weil sie eben das sichert, was ihr wirklich wollt.


    Habt ihr Werke, die durchaus auch auf o.g. Weise verbreitet werden könnten:
    Schreibt noch zusätzlich einen Urheberrechtshinweis hinzu


    Beispiel:

    Zitat

    Internet und andere digitale Veröffentlichungen: CC-Lizenz xxx
    Alle weiteren Arten der Verwendung unterliegen dem Urheberrecht und sind nur unter den gleichen Bedingungen wie in der CC-Lizenz gestattet.


    Schon habt ihr ganz eindeutig klargestellt, dass die CC-Lizenz auch für alle anderen Sachen gültig ist = es gibt keine Auslegungen oder Missverständnisse mehr.
    1 Satz der ein paar Sekunden kostet, später aber durchaus sehr wichtig werden könnte.


    Übrigens:
    Ob Lizenz oder eigene Bedingungen .. wenn es zu einer Verletzung des Urheberrechts kommt, müsst ihr selbst klagen.
    Das Urheberrecht zu missachten ist zwar gegen das Gesetz, jedoch ist es ein Zivilverfahren und keine Straftat, bei dem der Staatsanwalt automatisch tätig wird.

  • Eine Lizenz stellt sowieso nie die Urheberpflicht in Ersatz ( nichts Anderes ist das für mich .... Urheber"recht" gibt es in Deutschland nicht, und auf das Wort falle ich auch nicht mehr herein). Die Urheberpflicht zu ersetzen, ist nicht einmal Ziel der GPL gewesen. Die Lizenz erklärt höchstens, inwiefern der Urheber auf die Urheberbeschränkung zu Gunsten der Allgemeinheit zu verzichten vermag.


    Genauso würde ich auch stark dafür plädieren, dass ein Autor :


    a) sein Werk gemeinfrei ( Public Domain ) machen kann - wenn er es möchte. ( Urheberpflicht : Kein Werk kann gemeinfrei gemacht werden )
    b) die Frist für den Urheberpflichtigen Schutz von 70 Jahre nach dem Tod des Autors auf maximal 3,5 Jahre nach Werksschöpfung zu beschränken, allerdings die Option offenzulassen, diese Frist nach eigenem Ermessen zu verlängern - wenn er es möchte. ( per Nutzungslizenz, liegt eine solche nicht bei, gilt: 3,5 Jahre ab Schöpfungs- bzw Publikationsdatum )


    Das Urheber"recht" ist kein Urheberrecht, sondern beinhaltet selbst für den Urheber genügend Beschränkungen, hier von einer Urheberpflicht zu sprechen, anstelle von einem "Recht" ...


    Die Terminologie "Recht" ist im deutschen "Recht" an einigen Stellen fehl am Platze. Das sind alles Restriktionen - und keine Rechte. Welche Rechte hab ich denn in Deutschland? Nur Pflichten. Also sollte hier von der deutschen Pflicht die Rede sein. Sollte man aber eigentlich auch selber wissen, wenn man beruflich mit Pflichtsanwaltskanzleien gearbeitet hat :P


    Rechte im Zusammenhang mit den Urheberpflichten habe ich nur, wenn es sich um ein Werk handelt, welches mireben entsprechende Rechte gewährt. Die Urheberpflicht gewährt mir keine Rechte.



    BlackY kommt Zeit kommt Rat, ich weiß was ich einst versprach ;)

    "Ich weiß nicht, wer mich in die Welt gesetzt hat, und auch nicht, was mein Körper, meine Seele, meine Sinne und jener Teil meines Ichs sind, der denkt. Ich sehe überall nur Unendlichkeiten, die mich wie ein Atom und wie einen Schatten einschließen." (Blaise Pascal)

    2 Mal editiert, zuletzt von BrokenSoul1979 ()

  • @ broken
    Das Urheberrecht / Copyrights ist international anerkannt und kann genauso durchgesetzt werden.
    Als Urheber hat man alle Rechte an einem Werk. Du hast nur die Pflichten, die aus Gesetzen deines Landes resultieren, die du zu beachten hast, damit du nicht mit deinem Werk dagegen verstößt.


    Es heißt also weltweit "Recht" und nicht "Pflicht" . Wer seine eignen Rechte als Pflichten ansieht, hat den Sinn von Recht und Pflicht nicht verstanden oder kennt die Unterscheide nicht.


    Auch Lizenzen sind nur die Weitergewährung von Nutzungsrechten an Andere.
    Wenn du kein Recht an etwas hast, kannst du anderen auch keine Rechte erteilen.


    ....


    Wenn das Urheberrecht verkürzt werden soll, muss es international vereinbart werden.
    "Verlängern" kann man es nur, wenn man es vorher angemeldet hätte, damit jeder es weiß wann es beginnt und wann abläuft.
    In einem Urheberrechtshinweis muss kein Datum stehen.
    Mit "Ablauf und Verlängerung" wird aber eine Eintragung nötig.


    OK. Manche mögen es ja, wenn man alles eintragen und dokumentieren lassen muss.
    Ich habe auch ein Markenrecht erworben, das zusätzlich noch durch ein Urheberrecht und ein Nutzungsrecht abgesichert ist. Sollte die Marke einmal nicht mehr benutzt werden (5 Jahre kein Gebrauch gemacht), so untersagen es jedoch weiterhin die anderen Rechte, dass meine Marke von anderen benutzt werden kann.


    Würde also das Urheberrecht begrenzt/geändert, müssten gleichzeitig damit auch alle internationalen Regeln betreffs Marken, Namensrechten, Patenten , Gebrauchsmuster, Designschutz etc. geändert werden.
    Das wirst du nicht mehr erleben. Allein die Eintragung einer "einfachen Marke" unterliegt Regeln, die seit rund 1/2 Jahrhundert nicht geändert, sondern nur erweitert wurden.

  • Bei mir bleibt die Urheberpflicht / die Copyrestriction ne Urheberpflicht. Genau wie alle anderen Pflichten auch.


    Anmelden müsste man auch bei meinem Modell nichts und wieder nichts.



    Das Einzige Recht, was ich habe, ist, eigene Werke jedweder Art unter eine freie Lizenz zu stellen ( ok, hier ist es ein UrheberRECHT - eins von den Wenigen, die man an einer Hand abzählen kann ), aber auch das Recht, ausschliesslich entsprechend lizensierte Werke zu nutzen. Beides setze ich seit knapp nem Jahr durch.



    Musik, die nicht unter CC oder ähnlichem steht, existiert für mich nichtmal. Ausnahme bildet die Gruppe PUR und der Sänger Heino, der mit seinem MfG-Album wie schon mal angedeutet endlich mal den Mut hatte, den Leuten da das zu geben, was sie verdient haben. Diese Vorgehensweisen sind meine guten Rechte, die ich in Germany (NOCH) habe. Wer weiß, wie lange noch. Ich habe meine Zweifel, dass das noch länger als 5 Jahre so bleiben wird.

    "Ich weiß nicht, wer mich in die Welt gesetzt hat, und auch nicht, was mein Körper, meine Seele, meine Sinne und jener Teil meines Ichs sind, der denkt. Ich sehe überall nur Unendlichkeiten, die mich wie ein Atom und wie einen Schatten einschließen." (Blaise Pascal)

    Einmal editiert, zuletzt von BrokenSoul1979 ()

  • Wenn man nichts anmeldet, gibt es auch nichts wo man nachlesen kann, wenn etwas abläuft.
    Ohne Ablaufdatum gibt es auch keine Verlängerung . So einfach ist das.


    Würde man das Ablaufdatum mit angeben, müsste man wirklich jedes Werk nach Ablauf seiner Zeit wieder neu herausholen und erneut ein anderes Ablaufdatum "prägen".


    Das Urheberrecht wurde geschaffen und zuerst als "Copyrights" benutzt, um vor unerlaubter Vervielfältigung zu schützen.
    Damals ging es nur über Druckereien,... daher kennen die Engländer auch nur die Kopierrechte (Copyrights).


    -------------


    Ich nehme jetzt einmal deine Gedichte.


    Du stellst sie unter CC-Lizenz
    Mit deinem Urheberrecht erlischt (bei deinem Vorschlag) auch ganz automatisch die CC-Lizenz, weil du keinerlei Rechte hast, kannst du deine Werke auch nicht mehr unter Lizenz stellen.


    In 4 Jahren komme ich dann an und veröffentliche sie unter meinem Namen die nächsten paar Jahre. Ich darf das dann, weil du kein Recht mehr beanspruchen kannst.
    Das Werk wird "frei von Rechten" und der Nächstbeste kann es sich aneignen.So ist die Lage nun einmal: Jeder kann alles damit machen.


    Man darf aber nie vergessen, dass ein Urheber die Nutzungsrechte aktuell auch komplett vererben kann.
    Das Werk bleibt damit mit den gleichen Rechten in "Familienbesitz".
    Würde das Urhebrrecht geändert, müsste es auch rückwirkend geändert werden.


    E=MC2 --> Einstein ? Nein.
    Er wird nicht mehr als der Urheber genannt und/oder gewürdigt. Es geht sogar soweit, dass er nicht mehr als Urheber genannt werden darf.


    Man wird dann irgendwann nicht mehr wissen, wem ein besonderer Ausspruch zuzuschreiben ist oder wer eine bedeutende Erfindung gemacht hat. Ein Teil des menschlichen Kulturguts wird verloren gehen.
    Es hätte also weitergehende Folgen als nur das Bisschen Kopieren und Nutzen

  • Man darf aber nie vergessen, dass ein Urheber die Nutzungsrechte aktuell auch komplett vererben kann.


    KANN ? MUSS! -> Urheberpflicht



    Sonst wären meine Gedichte schon jetzt Public Domain. ( Was in Deutschland LEIDER nicht geht. Im Gegensatz zu vielen anderen Ländern )
    Deutschland ist und bleibt nunmal ein Land der Gesetze. Und vor allem hab ich - abgesehen von der Urheberpflicht - soviel Schwachsinn noch nirgends gesehen.




    Dem allgemeinen Nutzen tut das nicht den geringsten Schaden an.



    Nehmen wir ein Beispiel :



    Johann Wolfgang von Goethe -> ist länger als 70 Jahre tot, seine Dinger SIND dementsprechend gemeinfrei.



    DARF ich nun beim Zauberlehrling nicht mehr erwähnen, dass das ein Gedicht von Goethe ist? Falsch! DARF ich nicht nur, MUSS ich sogar.-> Urheberpflicht - die aber akzeptabel ist.



    Das Wort "Urheberrecht" wird man also weiterhin aus meinem Mund nicht mehr hören - Urheberpflicht triffts besser. Es sei denn es kommen überzeugende Argumente - das wird schwer. ;)


    Zu der Frist und der Anmeldung :



    Zitat

    Es war einmal ein Gedicht
    Das erzählte eine Geschicht'


    Sei das mal was etwas anspruchsvolleres.


    Anmelden muss ich das trotz allem nirgends ... auch nicht wenn ich von den maximal 3 Jahren ab Werkschöpfung oder Erst-Veröffentlichung ausgehe.


    Wenn ich die CC-by-sa 3.0 Unported darauf gelten lasse ... dürftest Du schon jetzt deine Edits committen. Ich dürfte trotzdem weiterhin editieren. Auch das wäre ein Rattenschwanz bis sonstwohin.


    Leute - denkt doch mal n bisschen um. Es geht mir nciht darum, auch nur einen Ton, eine Zeile oder einen Pinselstrich kostenfrei verfügbar zu machen - es geht mir um Nutzungsfreiheiten.


    Von mir aus lasst jeden Urheber KOMPLETT seine eigenen Bestimmungen einführen. Dezentrales Urheberrecht. ( Ab hier könnte man wirklich von RECHTEN sprechen - nicht eine Millisekunde vorher ).


    Gemäss der aktuell geltenden Urheberpflicht habe ich nichtmal die Berechtigung, meine Ergüsse schon ab Werkschöpfung gemeinfrei zu machen. Nachteil Nr. 1.
    Ich werd doch wohl als Urheber entscheiden dürfen, ob ich daran überhaupt irgendwelche Urheberrechte geltend machen möchte. Nein, darf ich nicht - wir leben ja in Deutschland. Dem Land der deutschen Pflicht - und nicht des deutschen Rechts. War schon immer so, ist aktuell so und wird auch immer so9 bleiben. Also gehe ich auch, wenn ich zum Anwalt muss, nicht zu einem Rechtsanwalt, sondern zu einem Pflichtsanwalt. Punkt.



    Und wenn nun ein beispielsweise Grönemeyer darauf pochen will, nur 2 Jahre von seinem Urheberrecht Gebrauch machen zu wollen, während ein Hartmut Engler (PUR) das für 70 Jahre über seinen Tod hinaus möchte, dann soll es verdammte Axt so sein. Jeder soll das Recht haben, VOLLUMFÄNGLICH über das zu entscheiden, was er selbst geschaffen hat. Denn es ist SEIN Werk - und nicht das Werk des Staates. Auch das tut der Allgemeinheit nicht den geringsten Schaden an.


    Der Zauuberlehrling ist nicht auf einmal mein Werk, nur weil ich es zitiere.

    "Ich weiß nicht, wer mich in die Welt gesetzt hat, und auch nicht, was mein Körper, meine Seele, meine Sinne und jener Teil meines Ichs sind, der denkt. Ich sehe überall nur Unendlichkeiten, die mich wie ein Atom und wie einen Schatten einschließen." (Blaise Pascal)

    2 Mal editiert, zuletzt von BrokenSoul1979 ()

  • Was hast du immer nur mit den Pflichten des Urhebers ? ( = Urheberpflicht) ?
    Ist doch Müll.


    Die einzige wirkliche Pflicht liegt beim Nutzer. Die Verpflichtung sich danach zu richten was der Urheber möchte.
    Mit deiner CC_Lizenz verpflichtest du schließlich auch den Nutzer deiner Werke, sich nach der Lizenz zu richten.
    Wenn du den Nutzer zu nichts verpflichten willst DARFST DU KEINE LIZENZ BENUTZEN.


    Und natürlich kannst du bereits aber der Werkschöpfung alle Nutzungsrechte als PD zulassen. Genau das ist ja dein Recht.
    Das Urheberrecht hat nichts mit Deutschland im Speziellen zu tun.

  • Wenn ich gar keine Lizenz benutze gilt der urheberpflichtige Schutz bis 70 Jahre über meinen Tod hinaus, denn ich habe keine zusätzlichen Rechte gewährt. So ist das nunmal in der Urheberpflicht verankert.

    "Ich weiß nicht, wer mich in die Welt gesetzt hat, und auch nicht, was mein Körper, meine Seele, meine Sinne und jener Teil meines Ichs sind, der denkt. Ich sehe überall nur Unendlichkeiten, die mich wie ein Atom und wie einen Schatten einschließen." (Blaise Pascal)

  • Diese Pflichten/Rechte gelten auch, wenn es eine Lizenz gibt.
    Internationale Vereinbarungen bleiben vorrangig bestehen = Du hast unter Lizenz gestellt. Deine Nachfahren/Erben können die Lizenz aber wieder zurückziehen, da sie nach deinem Tode alle Verwertungsrechte haben.


    Gibst du aber deine Werke als völlig frei verwendbar "zum Besten" oder schreibst das was du willst unter das Werk dazu, kann es nach deinem Ableben nicht geändert werden. Nur du als Urheber hattest das Recht dazu.


    Nach deinem Tod wird es sowieso problematisch mit Lizenzen und Co.
    a) Deine Nachfahren/Erben müssen die Lizenz nicht anerkennen, da sie ab dann die einzigen Nutzungsrechte haben
    b) Deine Nachfahren müssen aber (wenn sie alles so lassen wollen) gleichzeitig auf genau der gleichen Basis (ich habe die alleinigen Nutzungsrechte) die Einhaltung der Lizenz durchsetzen, wenn einer dagegen verstößt.


    Die diversen Lizenzen sind was fürs Internet.
    Rein rechtlich werden alle Bedingungen ungültig, wenn dein gesetzter Link nicht in der Landessprache des Nutzers ist oder wenn er in einigen Jahren nicht erreichbar ist.
    Die Lizenz ist nur eine Vertragsbedingung für die Nutzung des Werkes. Wie jede andere Vertragsbedingung muss sie mit dem Werk "mitgeliefert" werden oder mit einem Klick erreichbar sein. Es ist "ganz normales internationales Vertragsrecht" auf das man sich beziehen kann.
    Ist die Lizenz später einmal nicht mehr sichtbar .... darf keiner das Werk je wieder benutzen, so lange noch die Frist nicht abgelaufen ist.


    Einen Vermerk dazu setzen, was man genehmigen will, ist eigentlich doch nicht so schwer.
    Rechtssicher und jeder sieht gleich was du wirklich willst. Wenn es Jemand nicht beachtet, musst du (egal bei Lizenz oder anders) sowieso vor Gericht das durchsetzen, was du wolltest.


    Ist es wirklich so viel Aufwand, zu schreiben:
    "Jeder Kann das Werk so benutzen, wie er möchte" ( entspricht Public Domain) oder
    "Bitte nur ohne Bearbeitung weiter veröffentlichen und meinen Namen und diesen Hinweis dazu nennen"


    Ich finde , dass man mit einem Satz so etwas viel einfacher klarstellen kann.. und vor allem muss der Nutzer nicht etwas lesen/verstehen, was durchaus "sehr klausuliert" sein kann.
    Am Ende kommt es sowieso nur darauf an. ob und wie der Nutzer deine Wünsche respektiert. Macht er es nicht, musst du ihm dann wieder mit Gerichten zeigen, dass er nicht gegen deine Auflagen verstoßen darf/kann.