Vorratsdatenspeicherung nicht mit EU-Recht vereinbar

  • Die Speicherung von Kommunikationsdaten ohne Verdacht auf Straftaten ist nicht mit EU-Recht vereinbar. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entschieden.


    Hier gehts weiter


    :28:

    "Ich weiß nicht, wer mich in die Welt gesetzt hat, und auch nicht, was mein Körper, meine Seele, meine Sinne und jener Teil meines Ichs sind, der denkt. Ich sehe überall nur Unendlichkeiten, die mich wie ein Atom und wie einen Schatten einschließen." (Blaise Pascal)

  • Nach diesem Urteil handeln nun alle Länder, die die EU-Richtlinie umgesetzt hatten, entgegen europäischen Gesetzen = sie handeln illegal.


    Deutschland hatte die Richtlinie ja nicht umgesetzt .. und die EU hatte deshalb mit Milliardenstrafen gedroht.
    Diese Strafandrohungen sind nun gegenstandslos geworden.
    ERST muss eine gesetzeskonforme neue Richtlinie geschaffen werden und DANN erst muss sie in regionales Recht umgesetzt werden.