Die Speicherung von Kommunikationsdaten ohne Verdacht auf Straftaten ist nicht mit EU-Recht vereinbar. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entschieden.
Vorratsdatenspeicherung nicht mit EU-Recht vereinbar
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Nach diesem Urteil handeln nun alle Länder, die die EU-Richtlinie umgesetzt hatten, entgegen europäischen Gesetzen = sie handeln illegal.
Deutschland hatte die Richtlinie ja nicht umgesetzt .. und die EU hatte deshalb mit Milliardenstrafen gedroht.
Diese Strafandrohungen sind nun gegenstandslos geworden.
ERST muss eine gesetzeskonforme neue Richtlinie geschaffen werden und DANN erst muss sie in regionales Recht umgesetzt werden.