Na ob das unbedingt HIER her passt oder vllt doch woanders besser aufgehoben wäre, weiss ich gerade nicht - bei Bedarf gerne verschieben
Im § 4 Abs. 1 UrhG heisst es :
§ 4
Sammelwerke und Datenbankwerke
(1) Sammlungen von Werken, Daten oder anderen unabhängigen Elementen, die aufgrund der Auswahl oder Anordnung der Elemente eine persönliche geistige Schöpfung sind (Sammelwerke), werden, unbeschadet eines an den einzelnen Elementen gegebenenfalls bestehenden Urheberrechts oder verwandten Schutzrechts, wie selbständige Werke geschützt.
Das würde für mein Verständnis jetzt bedeuten :
Erstelle ich doch mal imaginär das, was ich als Sammelwerk zu verstehen vermag. Für die einzelnen Elemente dieses Sammelwerkes nehme ich für dieses Beispiel mal Werke, die selber vollständigen Urheberrechtsschutz geniessen. Ja ich weiss, die Musikindustrie wird jetzt "rückwärts essen", aer dennoch.
Ich nehme mir eine begrenzte Anzahl meiner legal gekauften CDs, MCs, Vinyls vor und rippe diese als MP3. Diese MP3-Dateien brenne ich wiederum auf einen CD-Rohling.
Und jetzt mein § 4 Abs. 1 UrhG :
Meine gebrannte CD, die aus Musikdateien der verschiedensten Interpreten, verantwortlichen Plattenfirmen, Musikverlagen etc. besteht, wäre ein Sammelwerk. Dieses Sammelwerk ist nun meine persönliche geistige Schöpfung???
Da es hier um Rechtliches geht, auch von mir ein Disclaimer:
Die von mir aufgestellte Theorie zwecks Formulierung der Frage ist meine eigene Interpretation. Diese kann fehlerhaft sein. Ich bin weder Jurist noch in irgendeiner Form im juristischen Umfeld tätig.