Was man bei einem Todesfall wissen sollte

  • Der Verlust eines Angehörigen oder guten Freundes ist nicht leicht zu bewältigen. Gleichzeitig wird man sich aber einem Berg an Aufgaben gegenüber stehen sehen, die man in dieser Verfassung auch noch bewältigen soll.


    Bestattungsunternehmen
    Noch am Todestag sollte ein Bestatter beauftragt werden. Dieser übernimmt die Überführung, Aufbahrung und das Begräbnis des Verstorbenen.
    In der Regel übernimmt er auch noch die ersten Formalitäten: Er holt den Totenschein beim Krankenhaus und veranlasst , dass eine Sterbeurkunde beim Einwohnermeldeamt des Sterbeortes ausgefertigt wird.
    Dazu braucht er das Familienstammbuch und den Ausweis des Verstorbenen.


    Was dich beim Bestatter erwarten kann
    Ein Bestatter ist ein ganz normales Unternehmen, das möglichst viele Dienstleistungen verkaufen will.
    Genau wie bei anderen Einkäufen, sollte man also auch die Preise vergleichen. Gleichzeitig sollte man sich bereits vorher schon ganz eindeutig darüber klar sein, was wirklich nötig ist und was eben nicht.


    Derjenige, der die Beerdigung organisiert, sollte also "rein logisch und emotionslos handeln" können. Ist er nicht dazu in der Lage, kann es sein, dass ihm diverse unnötige Sachen regelrecht "aufgeschwätzt" werden.


    "Ist ihnen der Tote das nicht wert ?"
    "Schauen Sie sich doch einmal die Ausstattung des Sarges an"
    "Der Sarg soll doch etwas her machen"
    "Ohne Blumenschmuck sieht doch alles trostlos aus"
    "Wir kleiden den Toten auch ein"
    "Wir können auch dies und das noch übernehmen"


    Solche Gespräche kommen zu einer Zeit, in der man gerade in tiefster Trauerstimmung ist. Der Moment, in dem man faktisch jedem Einfluss unterliegt, dem Toten "noch etwas Gutes zu tun".
    Gleichzeitig kann es sein, dass das Gespräch in einem Raum stattfindet, der "gemütlich" eingerichtet ist, um vom eigentlichen Wunsch des Bestatters abzulenken --> möglichst hohe Aufträge zu erhalten.


    Was man noch wissen sollte:
    Die Preise eines Bestatters enthalten keine Mehrwertsteuer. Er zählt als Handwerker, auf dessen Preise noch die USt. hinzugerechnet werden muss.


    Beerdigung


    Leichenhalle
    Sie dient der Aufbahrung des Verstorbenen für/bei der Trauerfeier. Mit einer entsprechenden "Just in time" Vereinbarung mit dem Bestatter. ist sie nicht nötig. Der Verstorbene wird direkt vor der Trauerfeier gebracht und die Feier selbst kann auch draußen stattfinden.
    Die Leichenhalle kostet Geld für Benutzung, Ausschmückung und Reinigung. Schmückenm und Reinigung kann man selbst organisieren oder auch dem Bestatter übertragen.


    Grab
    Das Grab wird faktisch nur für einen gewissen Zeitraum angemietet. Die Bundesländer und Kommunen haben jeweils eine eigene Friedhofsordnung. Hinzu kommt, dass auch Kirchengemeinden noch eine andere haben.
    Je nach Friedhofsordnung hat man die Wahl zwischen Wahlgrab, Reihengrab, Rasengrab und anonymer Bestattung.
    Die Grabart bestimmt über die Kosten und die spätere Pflege.


    Hier stößt man auf ein Regelwerk, das man bereits vorher einmal gelesen haben muss, um es nachvollziehen zu können.
    Mein Rat:
    Wer mit dem eigenem Ableben oder dem eines Angehörigen rechnet, sollte sich bereits vorher damit auseinander setzen und alles Nötige klären und besprechen.
    "Nicht völlig sinnlos" ist es, sich auch einmal mit dem Kirchenvorstand eines kirchlichen Friedhofs zusammen zu setzen. Eventuell hat er nämlich immer noch "das letzte Wort"


    Beisetzungstermin
    Auch dieser Termin sollte geklärt und besprochen werden. Ist eine religiöse Beisetzung geplant, muss der Termin mit dem Priester usw. abgeklärt werden.
    Da man in der Regel möglichst vielen Verwandten und Freunden des Verstorbenen die Möglichkeit des Abschieds geben möchte, sollte man den Termin nicht mitten in die Woche legen, damit auch weit entfernt wohnende sich die nötige Zeit nehmen können.


    Totengräber
    Das Grab für den Sarg oder Urne muss ausgehoben werden. Der Totengräber muss deshalb rechtzeitig wissen, wann die Beisetzung ist.


    Totenbriefe
    Auch heute ist es noch üblich, dass man alle Freunde und Verwandte per Brief über den Tod und den Beisetzungstermin informiert.
    Viele bewahren sich diesen Brief auch noch Jahre auf. Natürlich kann /und sollte) man zusätzlich noch moderne Kommunikationsmittel benutzen, damit alle rechtzeitig Bescheid wissen und sich ggfs. Urlaub nehmen können.


    Totenbriefe kann man sich in der Regel bei Schreibwarengeschäften und Druckereien bestellen. Dadurch dass man aus gewissen Designs aussuchen kann, sind sie in der Regel auch wenige Stunden später schon abholbereit.


    Trauerkärtchen/Totenkarten
    Diese sind in diversen christlichen Glaubensgemeinschaften noch üblich und werden vor der Trauerfeier ausgelegt. Sie werden gerne mitgenommen, um sich später an den Verstorbenen erinnern zu können.


    Raum für späteres Treffen
    Nach der Trauerfeier treffen sich Angehörige und Freunde des Verstorbenen oft noch.


    Der Sinn dieses Treffens ist folgender:
    - Gegenseitiger Zuspruch und Trost
    - Erinnerungen teilen
    - verlorene Verbindungen wieder aufnehmen
    - Hinterbliebenen Unterstützung zusichern und geben
    Oft gehen Verbindungen im Laufe eines Lebens aus unbekannten Gründen verloren , werden aber nach dem Tod mit den Hinterbliebenen wieder aufgenommen. "Mit dem Tod beginnt ein neues Leben für alle Hinterbliebenen".


    Natürlich kann man diese Trauerfeier auch im Haus/Wohnung des Verstorbenen abhalten. "zu alten Zeiten" war das auch üblich. Ein anonymer Ort bietet aber mehr Platz und belastet die Angehörigen auch emotionell weniger. Sie haben jetzt ein paar Stunden um endlich mal wieder "abzuschalten".


    Auch dieser Raum muss organisiert und vorbereitet werden.
    Sehr oft bekommt man ihn relativ günstig bei Vereinen und Kirchengemeinden. Tische und Stühle stehen in der Regel genauso bereit wie auch das nötigen Geschirr. Man muss sich also nur noch um Speisen, Getränke und Reinigung kümmern.


    Kaffeekarten
    Um nach der Trauerfeier zum Kaffeetrinken oder zum Leichenschmaus einzuladen, legt man dem Totenbrief eine Karte bei, in dem der Ort des Treffens steht.


    Rückantwort-Karten
    Um für das spätere Treffen planen zu können, ist es nötig, dass man Zusagen erhält. Auf der Rückantwort-Karte sollte eine Mailadresse oder Telefonnummer stehen, bei der man sich melden kann.


    Totengebet
    Diese Gebetsstunde ist noch in einigen christlichen Religionen üblich. Es findet am Tag/Abend vor der Beisetzung statt. Auch hierfür sind Terminvereinbarungen für den Gebetsraum und mit dem Vorbeter nötig.


    Musikalische Begleitung für die Beerdigung
    Organisten/Orgelspieler oder eine andere musikalische Begleitung gehört in christlichen Glaubensrichtungen oft zur Beisetzungsfeier.
    Sofern der Verstorbene Mitglied in einem Verein war, muss auch eine entsprechende Verabschiedung organisiert werden.


    Kränze, Blumenschmuck
    Auch sie müssen organisiert werden, so dass sie rechtzeitig geliefert werden. Das übernehmen oft Gärtnereien.


    Sargträger / Urnenträger
    Sie stammen oft aus der Familie, guten Freunden oder als Vereinskameraden.


    Bei einer Urne ist es möglich, dass auch ein Angehöriger alleine die Urne trägt.
    Hiervor sei jedoch gewarnt:
    So ehrenhaft es klingt wenn man später sagt "Die Tochter / der Sohn hat seine Eltern persönlich zum Grab getragen" .. es ist eine enorme seelische Belastung, die man dann ganz allein trägt. Keiner ist näher dran als dieser einsame Träger. Er trägt den Verstorbenen und lässt ihn danach auch noch selbst in die Erde hinab.
    Man sollte diese Aufgabe deshalb nur übernehmen, wenn man genau weiß, das man sie auch seelisch verkraften können wird ... oder währenddessen "geistig abschalten" kann. In solchen Situationen können auch "gestandene Mannsbilder" vor lauter Trauer zusammenbrechen.
    Wer sich nicht sicher ist, sollte es lieber dem Bestatter überlassen.


    Eine Information, die man oft nicht bekommt:
    Urnen haben ein kleines Seilsystem integriert. Dieses zieht man an beiden Seiten heraus und kann die Urne so hinab lassen.


    Bild des Toten
    Es wird immer moderner, beim Totengebet und bei der Beerdigung ein Foto des Verstorbenen aufzustellen. Dazu braucht man ein passendes Foto.
    Das sollte (bei einer längeren Krankheit) nicht aus der letzten Zeit stammen, sondern gerne auch ein paar Jahre zurück liegen. So soll der Verstorbene später im Gedächtnis bleiben.
    Beim Foto sollte man ruhig ein paar Euros mehr investieren. In der Regel findet es später im Trauerhaus einen Platz. Ein einfacher Computerausdruck hält oft nicht lange genug und sieht auch nie so gut wie ein richtiges Foto aus.


    Warnung:
    Wenn ein Angehöriger sehr stark auf das Foto reagiert, sollte man es maximal bei der Beerdigung aufstellen und danach für längere Zeit verbergen. Mindestens so lange, bis der erste Schmerz abgeebbt ist und man das Bild des Verstorbenen wieder ohne zusammen zu brechen anschauen kann.
    Bitte daran denken, dass die Bilder oft in Originalgröße sind. Die Hinterbliebenen werden also anders fühlen als bei kleineren Fotos.




    Beisetzung


    Die Leichenhalle muss am Tag der Beisetzung geschmückt und geöffnet sein. Das ist, damit Angehörige und Freunde noch Kränze und Blumen bringen können.


    Auch der Raum für das spätere Treffen muss vorbereitet und geöffnet sein.


    Wenn man mit dem Auto fahren muss, sollte man Fahrer aussuchen, die (trotz Trauer) voll handlungsfähig sind. Das betrifft vor allem die spätere Rückfahrt.


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    Wie man sieht, kommen mit der Beerdigung viele Sachen auf die Angehörigen zu, an die man normalerweise nicht denkt.
    Das war aber erst der Anfang.


    Später muss man sich darum kümmern, dass Verträge aufgelöst oder umgeschrieben werden. Hier warten auch oft Fallstricke oder bornierte Vertragspartner, die Probleme bereiten können oder wollen.
    In der Regel hat man bei allen Verträgen ein Sonderkündigungsrecht, auf das man sich durch den Todesfall berufen kann.


    - Beim zuständigen Gericht muss man mit dem Testament einen Erbschein beantragen, um den weiteren Nachlass regeln zu können.
    - Tauchen Waffen auf, muss man sie zur nächsten Polizeistation bringen. Waffen kann man nicht einfach erben, wenn sie nicht zulässig sind. Vorher ein Foto machen, wenn es sich um Andenken handelt.
    - Fahrzeuge müssen abgemeldet und verkauft werden
    - Der Tod muss zusätzlich der zuständigen Gemeinde gemeldet werden
    - Der Tod muss auch der Krankenversicherung und dem Rententräger gemeldet werden
    - Hinterbliebenenrenten müssen beantragt werden


    Zur Witwenrente:
    Ein Witwer/Witwe bekommt oft einen Vorschuss angeboten. Das ist die Rente des Verstorbenen für die nächsten drei Monate. Dies wird dann auf einen Schlag ausgezahlt. Es ist aber kein Geschenk oder zusätzliches Geld.
    Das wird nur gemacht, damit die Hinterbliebene die Beerdigungskosten selbst bezahlen kann.


    Sobald dann die Witwenrente feststeht, wird der Vorschuss wieder einbehalten. Es ist also nur ein zinsloser Kurzzeitkredit, der bei den späteren Rentenzahlungen wieder abgezogen wird. Wer also noch etwas Gespartes hat, sollte auf den Vorschuss verzichten und die nächsten Monate nur von seiner eigenen Rente leben.
    Danach bekommt man eben das was einem zusteht. Auch in diesem Fall wird die zustehende Witwenrente auf einen Schlag rückwirkend bis zum Todestag gezahlt.


    - Wohngeldbeantragung
    Hier läuft es ähnlich wie bei der Witwenrente. Es läuft erst einmal 3 Monate weiter und muss danach neu beantragt werden. Da hier aber in der Regel mehr Geld als vorher zu erwarten ist, ist das kein Nachteil.


    - Bankkonten
    Die Erben haben vollen Zugriff auf das Konto. Sie können es auf sich umschreiben lassen oder kündigen. Da diverse regelmäßige Zahlungen oft noch weiter laufen, sollte man ein neues Konto eröffnen und alle Guthaben umbuchen lasen. Zusammen mit der Bank schreibt man dann alle Gläubiger an, dass sie ab jetzt vom neuen Konto abbuchen sollen.
    Für Rückzahlungen von gekündigten Versicherungen und Steuern, sollte man das Konto trotzdem noch einige Zeit weiter laufen lassen. Rückerstattungen werden in der Regel nur auf das bekannte Konto geleistet, von dm die Zahlungen eingegangen sind.
    Ist das alles dann erledigt, kann man das Konto beruhigt komplett auflösen.


    - Sparkonten und Sparverträge
    Diese unterliegen oft nicht dem Sonderkündigungsrecht. Man kann sie zwar vorzeitig kündigen, verliert dann aber Geld. Manchmal ist dieser Verlust aber so gering, dass man ihn nicht berücksichtigen muss. Im Notfall holt man eben fast alles ab und kündigt fristgerecht.


    Vernichtet am Anfang noch keine Dokumente !!!
    So lange ein Vertrag noch läuft, kann das alte Dokument noch nützlich sein. Auch alte Bankauszüge können nachträglich noch einmal nützlich sein. Ich denke hier an den Fall, als der BGH vor Jahren anerkannte, dass diverse Bankgebühren unrechtmäßig waren. Nur wer sie einzeln nachweisen konnte, bekam sie auch komplett zurück. Alle anderen mussten sich mit einer kleinen Pauschale zufrieden geben



    WARNUNG
    Nach einer Beerdigung tauchen oft auch Aasgeier auf, die Rechnungen für Leistungen stellen wollen, die der Verstorbene vor seinem Tod angeblich bestellt haben will.
    Hierzu gehören dann oft "anzügliche Bestellungen". Die Aasgeier vertrauen darauf, dass die Hinterbliebenen "die Ehre" des Verstorbenen wahren wollen und solche dubiosen Rechnungen lieber sofort zahlen, als die Rechtmäßigkeit zu hinterfragen.
    Beweise anfordern: Vertrag mit Unterschrift + Liefernachweise. Wer die nicht liefern will, soll eben vor Gericht ziehen. Spätestens dort muss der Nachweis erbracht werden.


    "Lustig" wird es , wenn angeblich online ein Vertrag abgeschlossen wurde.
    Sehr gut, wenn es keinen Computer im Haus gibt. Gibt es einen, sollte man ihn als Beweis unangetastet lassen. Zusammen mit dem ISP und dem Computer wird m,an später schon nachvollziehen können, ob es den Online-Vertrag wirklich gegeben hat.
    Auch hier sollte man lieber erst ein Gerichtsverfahren abwarten als zu früh irgendetwas zu zahlen für das es keine Beweise gibt.