Paket-Drohnen V2: Die Fortsetzung

  • Im Dezember 2013 stellten sowohl DHL als auch Amazon die ersten Tests mit Paket-Drohnen an. Damals habe ich unter Amazon will Pakete (in den USA) per Drohne zustellen lassen prognostiziert , dass sich das Projekt unter den gegebenen Umständen nicht umsetzen lässt. Die (deutschen) Gesetzesvorgaben lassen es nicht zu und in den USA gab es noch gar keine entsprechenden Gesetze.


    WENN aber die Gesetze so (um)formuliert werden, dass eine automatische Steuerung zulässig wird, werden extrem hohe Gewinne bei den Paketdiensten und Arbeitsplatzverluste bei den Paketboten die Folge sein.

    Jetzt haben die USA entsprechende Gesetzesentwürfe vorgelegt
    .
    Diese sind aber noch strikter und einschränkender als die in Deutschland.


    Als Quelle nehme ich jetzt mal den österreichischen ORF, da er am besten die Folgen erläutert:
    http://orf.at/stories/2265410/2265411/


    - Mindestalter für Drohnen-Piloten: 17 Jahre
    Man darf also keine billige jugendliche Arbeitskräfte einsetzen.


    - Der Drohen-Pilot muss eine Lizenz der FAA haben (FAA = US-Flugaufsichtsbehörde)
    Die Lizenz kostet 200 Dollars und muss alle 24 Monate durch einen schriftlichen Test erneuert werden. Praktische Tests gibt es nicht. Es ist also einerseits eine "Geldquelle für den Staat" und andererseits bringt es eine ähnliche Sicherheit, als wenn man einen Auto-Fahrschüler ohne jegliche praktische Erfahrungen nach der theoretischen Prüfung in ein Auto setzt und ihn direkt im Verkehr mitfahren lassen würde. Sicherheit = Null.


    - Drohnen-Gewicht maximal 50 Pfund (22,8 Kg)
    Wenn ich das Gewicht 1:1 in Relation zu den Test-Drohnen der DHL (siehe Link oben) nehme, kann eine solche Drohne die Traglast von rund 9 Kg befördern. Das schränkt sie automatisch auf leichte Pakete ein.
    Paketdienste befördern aber Pakete von bis zu 25 Kg.


    - Maximale Flughöhe 150 Meter
    Der Einsatz bei Hochhäusern ist damit faktisch nur bis zum 54. Stockwerk zulässig.(2,75 Meter pro Stockwerk mit Boden angenommen)


    - Pilot muss am Boden und in Sichtweite sein
    Die Piloten dürfen also nicht auf Gebäuden stehen. Damit wird die Aktionsreichweite eingeschränkt. Am Boden hat man in Städten ja keine besonders weite Sicht. Noch ist es aber machbar, dass man eine "Piloten-Staffel " aufstellt. Jeder Pilot fliegt seine Drohne bis sie an der Grenze des Sichtbereichs ist. Dort wird sie dann vom nächsten Piloten übernommen usw.


    Die Reaktion von Amazon war bereits im Vorfeld: "Wenn das Gesetz durchkommt, wandern wir ab"


    Die USA sind "in Sachen Drohnen" bedeutend weiter als die Europäer - leider aber im Negativbereich.
    Allein im letzten Halbjahr 2014 gab es über 175 Beinaheunfälle in der Nähe von Flughäfen. Und das , obwohl es noch keine kommerzielle Nutzung von Drohnen gibt.
    Wie mag das erst aussehen, wenn da Abertausende an Paket-Drohnen hinzu kommen ?