Lizenz , Urheberrecht , Copyright , Copyleft, Use as , Public Domain

  • Es herrscht allgemein die Annahme bzw. der Irrglaube vor, dass eine bestimmte Lizenz ein Urheberrecht ersetzt.
    "Ich stelle mein Werk unter eine Lizenz und verzichte damit auf mein Urheberrecht".


    Diese Annahme ist rechtlich weder nachvollziehbar , noch durchsetzbar weil:
    1 ) Urheber wird man, ob man will oder nicht , ab einer bestimmten Schaffenshöhe.
    Sobald einmal bekannt wird, wer etwas geschaffen hat, steht der Urheber fest.


    2 ) Man kann nicht auf ein Recht verzichten. Man kann nur auf die Durchsetzung eines Rechts verzichten
    Das Urheberrecht gibt dem Urheber alle Möglichkeiten , bestimmen zu können, was mit seinem Werk gemacht werden darf. Das schließt auch mit ein, dass er jede weitere Verbreitung , Verwendung oder Änderung zulassen oder verbieten darf.

    3 ) Eine Lizenz ist kein Verzicht auf das Urheberrecht , sondern die allgemeine Formulierung einer Nutzungsbedingung / Nutzungsberechtigung
    Um eine Bedingung formulieren zu können , muss zuerst ein Recht dazu bestehen. Das Recht, ein Werk unter eine Lizenz zu stellen , basiert allein auf einem bestehendem Urheberrecht.


    4 ) Ein Verstoß gegen das Urheberrecht ist ein Gesetzesverstoß. Der Urheber muss dieses Recht jedoch selbst einklagen.
    Da kein "öffentliches Interesse" vorliegt, wird der Gesetzesverstoß nicht "von Staats wegen" verfolgt und geahndet.


    5 ) Der Verstoß gegen eine Lizenz ist kein Gesetzesverstoß , sondern ein Vertragsbruch.
    Der Urheber überlässt sein Werk unter den Bedingungen einer bestimmten Lizenz. Damit bestimmt er darüber, wie das Werk genutzt werden darf. Hält sich der Benutzer nicht an die Lizenz, obliegt es dem Urheber , seine Urheberschaft ( und die damit verbundenen Rechte) nachzuweisen , um in der Folge dann seine Nutzungsbedingungen rechtlich durchsetzen zu können.


    6 ) Copyrights
    Copyrights = Kopierrechte.
    Urheberrecht und Kopierrecht müssen nicht unbedingt immer in einer Hand liegen. Der Begriff "Copyrights" war ursprünglich nichts anderes als eine Lizenz, die dem Inhaber den Druck oder Kopie des Werkes gestattete. Als der Begriff entstand , konnte der Urheber für einen bestimmten Zeitraum eine Drucklizenz erteilen. Buchverlage kennzeichneten ihre "Drucklizenz" mit dem Begriff "Copyrights" und einer Jahreszahl.
    Mit Einführung von "schnellen technischen Privatkopien" ( z.B. durch Fotokopierer) setzte sich der Begriff "Copyrights" aber als Synonym für "Urheberrechte" ein. Heutzutage sind Urheberrecht und Copyrights daher fest miteinander verbunden.
    Ohne Urheberrecht keine Copyrights - trotzdem ist es immer noch möglich, dass vertraglich ein Vervielfältigungsrecht vereinbart wird und es zusätzlich noch einen separaten Urheber gibt.


    7 ) Copyleft
    Eigentlich entstand der Begriff aus dem Englischen und einer Verballhornung.
    Copyright = "Kopierrecht" .. aber auch "kopiere rechts"
    Copyleft = "copy left" = "kopiere lnks"
    Er sollte also einen Protest gegen die Kopierrechte ausdrücken.


    In der "heutigen Welt" drückt "copyleft" aber etwas anderes aus:
    "Ich übergebe dir das Werk unter der Bedingung , dass du weitere Kopien zulässt"
    Eine Kopie (zu)lassen = leave a copy --> left a copy --> copyleft = eine Kopie gelassen


    8 ) Public Domain (öffentliches Gut) ist auch eine Nutzungsbedingung
    Sie entsteht grundsätzlich dadurch, dass nie ein Urheber bekannt wird. Ist ein Werk so weit verbreitet, dass der ursprüngliche Urheber nicht mehr ermittelt werden kann, kann für dieses Werk im Nachhinein keine Urheberschaft mehr beansprucht werden.


    Man kann ein Werk jedoch direkt von Anfang an als "PD" kennzeichnen. In dem Fall handelt es sich nicht um einen Verzicht auf das Urheberrecht, sondern nur auf einen Verzicht auf die Durchsetzung aller daraus resultierenden Rechte.
    Wenn man in den Bedingungen auferlegt, dass jeder mit dem Werk machen kann was er möchte, so handelt es sich faktisch auch um eine "seltsame Pflicht" für den Nutzer:
    "Du bekommst es unter der Bedingung, dass du damit machst, was du willst"
    Egal was man damit dann später macht: Man hält sich ja an die Nutzungsbedingung.


    Public Domain schließt eigentlich aus, dass sich ein anderer später als Urheber ausgibt.
    Nur der eigentliche Urheber kann sein Werk als "gemeinfrei" freigeben. Ist dieses erst einmal veröffentlicht worden, sind alle späteren Vermerke ungültig. Wenn der Urheber sein Werk aber als PD freigibt, verzichtet er auch öffentlich darauf, seine Rechte je einfordern zu wollen. Diesen öffentlichen Verzicht kann er danach nie wieder rückgängig machen.
    Wer sich danach als "scheinbarer Urheber" ausgibt, kann dieses also tun, ohne irgendwelche Repressalien befürchten zu müssen.


    Gibt es später deswegen einen Urheberrechtsstreit , muss eine Beklagter aber nachweisen, dass das Werk schon zuvor als PD freigegeben wurde. Damit muss er nicht seine "Unschuld" beweisen, sondern nur, dass der Kläger keine Rechte hat, auf die er sich berufen kann.


    9 ) Urheberpflicht
    Der Urheber eines Werkes hat keinerlei Pflichten. Er hat keine Pflicht, sein Werk zu veröffentlichen, zu nutzen oder weitere Nutzung zuzulassen. Der Urheber hat nur Rechte. Es besteht nicht einmal die Pflicht, diese Rechte auch einzufordern.


    10 ) Nutzerpflicht
    Der Nutzer eines Werkes hat die Pflicht , sich an die Nutzungsbedingungen des Urhebers zu halten. Verstößt er gegen diese Pflicht, verliert er auch automatisch gleichzeitig alle in den Nutzungsbedingungen gewährten Rechte.
    Ohne Einhaltung der Bedingungen ist keine Nutzung zulässig.


    11 ) Use as is
    "Benutze es wie es ist"
    Das ist auch eine Nutzungsbedingung. Damit wird klargestellt, dass du es genau SO benutzen sollst, wie es ist. Keine Veränderungen , keine Weiterentwicklung, keine Auszüge . Es ist faktisch nur die allgemeine Nutzungsgenehmigung , nicht aber die Genehmigung, es weiter zu verbreiten. Hätte man nichts dazu geschrieben, hätte der Nutzer trotzdem die gleichen Nutzungsrechte gehabt.


    Sie hat genau so viel Sinn , als wenn in einem Buch stehen würde "Sie dürfen das Buch lesen" .


    Was ist, wenn eine Erlaubnis in den Bedingungen fehlt ?
    Das Urheberrecht gibt das Recht, alles zu erlauben, was man möchte. Jede Erlaubnis ist der Verzicht auf ein bestimmtes Recht. "Fehlt" eine Erlaubnis, behält sich der Urheber dieses Recht für sich selber auch weiterhin vor.


    Hier gilt also immer "Was nicht erlaubt ist, ist verboten"



    Wer trägt eigentlich die Folgen , wenn es sich bei dem Werk um etwas Illegales handelt ?
    JEDER der es veröffentlicht oder nutzt .


    Wenn ich jetzt hier eine Anleitung zum Bombenbauen veröffentlichen würde, würde ich gegen diverse Gesetze verstoßen. Wer diese Anleitung weiterveröffentlicht, verstößt gegen die gleichen Gesetze. Jeder ist eigenständig haftbar.
    Wer die Anleitung dann benutzt, um eine Bombe zu bauen, verstößt gegen andere Gesetze. Er ist auch allein haftbar , weil es in seiner freien Entscheidung lag, die Anleitung zu befolgen. Wird zuerst der Bombenbauer erwischt, bekommen alle anderen eben erst im Nachhinein "ihr Fett weg". Die Reihenfolge ist also nicht festgelegt. Jeder ist für seine eigenen Verstöße verantwortlich,


    Wer trägt die Folgen für Nutzung legaler Werke ?
    Der Urheber kann als "Verursacher" haftbar gemacht werden , wenn nachzuweisen ist, dass sein Werk absichtlich geschaffen wurde, um anderen zu schaden - die davon aber nichts ahnen konnten. Die Haftung für unabsichtliche Folgen, kann , durch entsprechende Hinweise, abgelehnt werden. Auch Wiederveröffentlicher sind auf ähnliche Weise abgesichert.

    Das beste Beispiel sind z.B. Bedienungsanleitungen für Fahrzeugzubehör: Einbau und Nutzung wird erklärt. Gleichzeitig wird darauf verwiesen, dass die Nutzung des Zubehörs unzulässig sein oder unter Strafe stehen kann.
    Die Folgen aus der Nutzung trägt der Nutzer also alleine , ohne dass er Regressansprüche geltend machen kann.



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    Zusammengefasst in wenigen Sätzen:


    - Ohne Urheberrecht gibt es kein Recht, ein Werk unter eine Lizenz zu stellen.
    - Eine Lizenz ist nur eine genormte Formulierung von Nutzungsbedingungen.
    - "Copyleft" ist eine Nutzungsbedingung.
    - Public Domain ist eine ganz frei ausgelegte Nutzungsbedingung
    - Urheberpflicht gibt es nicht.
    - Wenn das Werk entsprechend ausgelegt ist, besteht keine Pflicht zur Haftung
    - Der Nutzer hat immer die Pflicht, sich an Nutzungsbedingungen/Lizenzen zu halten.


    Wer ein Werk (irgendwie) nutzen möchte, muss die ihm auferlegten Pflichten einhalten. Macht er es nicht, hat er keinerlei Rechte zur Nutzung.


    Urheberrechtshinweis:
    Copyrights by D.Handke 2015
    Nutzung und Weiterveröffentlichung auch auszugsweise in jeder Form gestattet. Ein Verweis/Link zu "diesem Original" wird gerne gesehen. Namensnennung ist nicht nötig. Jegliche Haftung für den Inhalt wird ausdrücklich ausgeschlossen, da es sich um eine persönliche Meinung und Auslegung handelt.


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    Hinweis zum Urheberrechtshinweis:
    Dieser Copyright-Hinweis stellt faktisch schon eine PD dar. Als Urheber habe ich das Recht dazu. Ein Link ist nur eine Gefälligkeit, die aber keine Pflicht ist. Der Haftungsausschluss dient zur Klarstellung, dass eben jeder selbst verantwortlich, welche Schlüsse er daraus zieht und die entsprechenden Folgen.


    Mein Urheberrecht übe ich also dadurch aus, dass ich euch allen alle Rechte zu gewähren.
    Ich habe es ausführlich formuliert, damit es später keine Auslegungen wegen eines Begriffs geben kann.


    Durch meinen Urheberrechtshinweis habe ich aber auch dafür gesorgt , dass kein anderer später das Urheberrecht für sich beanspruchen kann. Sollte es also später einmal Probleme mit einer Kopie geben, könnt ihr gerne auf dieses Original verweisen.


    Ihr selbst habt aber keinerlei Pflichten, die euch von mir auferlegt werden. Keine Pflichten, nur Rechte.


    Mein Urheberrechtshinweis hat (bei mir) gerade einmal 5 Zeilen an Text.
    Wozu soll ich da noch eine lange und oft unverständliche Lizenz benutzen ? Nur weil der Begriff "Lizenz" so schön "nach Vertrag und Recht" aussieht ? Das hat man doch überhaupt nicht nötig ;)