Hallo,
also, es geht um folgendes: Ich (Beifahrer) fahre mit jemandem auf den Parkplatz eines Discounters (xxxxxxx), der von einer privaten Parkplatzvermietung "betrieben" wird. Der Parkplatz ist zu 50% leer und da wir in Eile sind (da wir dachten, dass der Laden um 20:00 Uhr dicht macht), haben wir beide tatsächlich nicht die wirklich deutlich sichtbaren Hinweise zum Parkscheinautomaten gesehen. Dort kann man sich einen Parkschein ziehen und bis zu 45 Minuten kostenlos parken. Wir haben das Auto dort um ca. 19:57 Uhr abgestellt und als wir dann später wegfahren wollten (so um 20:10 Uhr) war ein Zettel unter'm Scheibenwischer. Und jetzt kommt der Hammer:
Eine private Parkplatzvermietung (die wohl für den Parkplatz zuständig ist) möchte jetzt einen Betrag von genau 29 € auf ihr Konto überwiesen bekommen. Ich sag es schon mal vorweg: Unwissenheit oder Unachtsamkeit schützt nicht vor Strafe, aber wie bitte ist ein Betrag von 29 € zu rechtfertigen? Das sieht eher aus wie so ein "Standardbetrag" auch bei anderen einfach mal draufgeschrieben wird um abzukassieren. Wenn man es ganz genau nimmt dann ist nämlich überhaupt kein Schaden für irgendjemanden entstanden. Außerdem ist das parken ja 45 Minuten sowieso kostenlos. In dem Fall wurde halt vergessen den kostenlosen Parkschein zu ziehen.
Der Abstand zwischen dem Zeitpunkt, als wir dort drauf gefahren sind und den Zeitpunkt, auf den das Knöllchen ausgestellt ist (20:01 Uhr) lässt vermuten, dass da irgendso Typ hinter den Gardinen hängt der sonst nichts zu tun hat ( ) und guckt wer dort drauffährt und keinen Parkschein zieht um dann groß abzukassieren.
Jetzt ist halt die Frage, ob die Säcke irgendwie durch das Kennzeichen (was auch auf dem Knöllchen steht) an den Fahrzeuginhaber kommen können (also das ist ne private Parkplatzvermietung; keine Ahnung ob die Kennzeichenabfragen oder so ausführen können - ich kenn mich da nicht aus) und ob man, wenn sie es nicht können, einfach nicht bezahlen sollte weil es offensichtlich ne dreiste Abzocke ist.
Also es ist mit 100 prozentiger Sicherheit kein Schaden in dieser Höhe entstanden. Wenn überhaupt ein Schaden entstanden ist, was ich aber stark bezweifle.
Bearbeitungshinweis by Ratgeber 22.08.2015:
Name des Discounters durch "xxxxx" ersetzt