Hausverbot - wer kann es aussprechen ?

  • Hier mal ein aktueller Beispielfall aus dem realen Leben


    Ein Mann möchte einen Arzttermin vereinbaren und hört am Telefon als Antwort "Bitte suchen Sie sich einen anderen Arzt. Sie haben hier Hausverbot"
    Kann natürlich eine Verwechselung oder ein Hörfehler gewesen sein. Er geht also zum Arzt. Dort wird ihm gesagt " Der Hausbesitzer hat meinem Chef gesagt, dass er Ihnen Hausverbot erteilen soll. Bitte verlassen Sie deshalb bitte die Praxis".


    Ein Hausverbot kann natürlich jeder aussprechen, der ein Haus oder eine Wohnung besitzt oder gemietet hat. Das ist sozusagen die "schärfste Waffe" . Hält sich der Betreffende nicht daran, kann ihm der Bewohner auch den Zutritt versagen indem er einfach die Polizei ruft. Die macht das dann schon.


    Im vorliegenden Fall ist es aber eine andere Sache.
    Der Hausbesitzer kann zwar ein Hausverbot aussprechen . Da er aber vermietet hat, schließt dieses Hausverbot die vermieteten Räume aus. Dort hat der jeweilige Mieter ein Hausrecht und die Wege dorthin sind eher "öffentlicher Raum".


    Dieses Hausverbot würde also nicht für die vermieteten Wohnungen gelten , weil ein Hausbesitzer sonst in das Recht des Mieters eingreifen würde. Wenn, dann müsste der Mieter ein eigenes Zutrittsverbot aussprechen.


    Darf der Hausbesitzer einen Mieter zwingen, ein Hausverbot auszusprechen ? Nein , jeglicher Zwang ist unrechtmäßig.
    Die betreffende Person durfte also weiterhin seinen Arzt aufsuchen, auch wenn der Hausbesitzer ein Verbot ausgesprochen hat.


    Darf der Mann jetzt weiterhin seinen Arzt aufsuchen, nachdem die Arzthelferin das Hausverbot jetzt ihm gegenüber noch einmal ausgesprochen hat ? Nein , jetzt ist es auch für diese Wohnung gültig . Die Arzthelferin hat das Verbot "im Auftrag" des Arztes ausgesprochen . Jetzt erst ist es gültig. Dabei ist es unerheblich wie das Verbot zustande gekommen ist.


    Kann der Mann gegen irgendwen klagen ?
    - Nicht gegen den Arzt , da es seine Entscheidung ist , wen er als Besucher zulassen will. Der Mann kann ihn nur bitten, das Verbot zurückzunehmen


    - Gegen den Hausbesitzer vielleicht. Er hat durch seine Anweisung ganz direkt Einfluss auf die Grundrechte zur persönlichen Freiheit des Mannes genommen. Ob und wie der Hausbesitzer dadurch vor Gericht belehrt oder bestraft werden wird, wird der Prozess ergeben.


    Zwischenzeitlich wird sich der Mann mit seinen Schmerzen an einen anderen Arzt wenden müssen .. auch wenn Arzt und Patient keinerlei Problme miterinander hatten