Ich umreiße einmal die Geschehnisse : In den USA wurde entdeckt , dass Fahrzeuge des Volkswagen-Konzerns eine Abgassteuerung eingebaut haben, deren Software erkennen kann, ob gerade eine AU durchgeführt wird oder ob es sich um normalen Fahrbetrieb handelt.
Während einer Abgasuntersuchung schaltet die Software in einen Sondermodus, der es ermöglicht die AU zu bestehen. Erkennt die Software jedoch einen normalen Fahrmodus, entfallen alle Abgasrenigungsmodi wieder. Eventuelle Leistungsdrosseln werden wieder abgeschaltet und das Fahrzeug erhält wieder mehr "Motorkraft".
Dadurch werden Umweltschutzgrenzwerte bis zum 40fachen des Zulässigen überschritten und der Verbrauch steigt auch wieder.
Erklärt das vielleicht auch , weshalb man nie so geringe Verbrauchswerte erreichen kann, wie sie vom Werk angegeben wurden ?
In den USA wurde zunächst von rund 1/2 Million betroffenen Fahrzeugen gesprochen.
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Mittlerweile wurde seitens VW aber zugegeben , dass diese Art der Abgasreinigungssteuerung bei 11 Millionen Fahrzeugen aus den Jahren 2009 - 2015 verbaut wurde.
Betroffen sind alle Dieselfahrzeuge der Konzernmarken (VW, Audi , Seat , Skoda , Bugatti usw.) die einen bestimmten Diesel-Motor mit der Nummer EA 189 haben. Nicht betroffen sollen die Fahrzeuge ab Baujahr 2015 sein , die bereits die Euro 6 erfüllen.
Es begann in den USA. Mittlerweile lassen immer mehr Länder Fahrzeuge des VW-Konzerns untersuchen und ob sie auch dort entsprechende AU-Betrugseinstellungen aktiviert haben. Auch in Deutschland wird es ab morgen entsprechende Regierungsdebatten geben.
Neben der Änderung der Fahrzeuge kommen auf den Konzern in den USA 18 Milliarden Strafe zu und zusätzlich drohen auch Schadenersatzzahlungen an private Kläger und eventuelle Haftstrafen für die Verantwortlichen
Was bedeutet das eigentlich jetzt für die Autofahrer ?
In den USA dürfen die Autos so lange nicht gefahren werden, bis die Fahrzeuge wirklich die Umweltauflagen erfüllen. Dort gilt nur, ob das Fahrzeug die Umweltauflagen im Fahrzustand erfüllt.
In Europa gilt , ob die die Umweltauflagen bei der Typzulassung erfüllt wurden. Hier dürfen die Autos also weiter gefahren werden.
Grundsätzlich hat jeder Käufer einen Anspruch darauf , dass sein Fahrzeug auch die zugesagte Umweltnorm auch im normalen Fahrbetrieb erfüllt. Es handelt sich um eine zugesagte Eigenschaft bei Kauf.
Wird die Eigenschaft jedoch nicht erfüllt , handelt es sich um einen versteckten Mangel. Dieser wird durch die Gewährleistungspflicht abgedeckt. Bei absichtlicher Nichterfüllung handelt es sich jedoch um eine Täuschung. Hier gelten dann keine üblichen Gewährleistungsfristen mehr.
Vorsicht:
Bislang gab es so einen Massenfall noch nicht. Es bleibt Anwälten und Gerichten vorbehalten, ob sie s wirklich so sehen wollen wie ich.
Bei einer "normalen Argumentation" wird diese Sichtweise jedoch hilfreich sein, damit man auch von der Nachbesserung partizipieren kann. Frei nach dem Motto "Ein Betrogener verliert seine Rechte nicht dadurch, dass der Betrug erst später entdeckt wird".
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Der Volkswagenkonzern wird wohl demnächst allen Markenhändler viel Arbeit beschweren. Werkstatttermine werden wohl schwer zu bekommen sein - aber es hat auch etwas Gutes für die Werkstätten: Jede Nachbesserung muss vom Konzern bezahlt werden. Das sichert dort wieder Einnahmen, Gewinne und Arbeitsplätze.