Praktikum: Was steht mir wirklich zu ?

  • Bei Praktika gibt es zwei grundsätzliche Unterschiede: Pflichtpraktikum und freiwilliges Praktikum.


    Bei einem Pflichtpraktikum hat man faktisch weder ein grundsätzliches Recht auf Bezahlung , noch auf Urlaub.
    Dafür hat man aber ein Recht auf ein qualifiziertes Zeugnis und man muss keine Sonderschichten schieben , die nicht zum normalen Beruf gehören.


    Bei einem freiwilligen Praktikum hat man Anrecht auf Bezahlung und Urlaub.
    Dafür gibt es aber auch kein langfristiges Recht auf ein Zeugnis . Die Arbeitszeiten und was sonst gemacht werden muss, regelt allein der abgeschlossene Vertrag.


    Für beide Arten von Praktika gilt aber: Ein Vertrag ist Pflicht !
    Man kann also nicht einfach daher gehen und sagen "Wir machen jetzt ein Praktikum ohne schriftlichen Vertrag". Ohne Vertrag ist es "Schwarzarbeit" und Sozialbetrug.


    Zusammengelesen aus einem N24.de-Artikel , der von einem Anwalt verfasst wurde. Im Zweifelsfall gilt also eher das, was dort geschrieben steht.