Zeitungen verbieten Werbeblocker-Einsatz

  • Dass Zeitungsverlage sich im Internet oft über Werbeeinblendungen finanzieren , ist hinlänglich bekannt.
    Bei manchen bekommt man deshalb , anstatt eines beworbenen Artikels , auch oft nur den Hinweis zu sehen , dass man den Werbeblocker abschalten soll .


    In einer österreichischen Zeitung stieß ich aber am 27. Dezember 2015 auf einen Hinweis , der darauf hinwies , wie man den Werbeblocker abschaltet. Gleichzeitig wird aber auch noch auf die Nutzungsbedingungen hingewiesen.



    In den Nutzungsbedingungen wird man dann darauf "aufmerksam gemacht" , dass der Besuch dieser Internetseite mit eingeschaltetem Werbeblocker gegen die Nutzungsbedingungen verstößt



    Zitat

    Nutzungsbedingungen


    Das Portal Neues Volksblatt wird Ihnen unentgeltlich zum Abruf und zur damit verbundenen (temporären) Vervielfältigung in Ihrem Endgerät bereitgestellt. Die unentgeltliche Bereitstellung dieses Portals mit wertvollen redaktionellen Inhalten basiert auf der Finanzierung durch Werbeeinnahmen. Wir erteilen die Zustimmung zur Nutzung des Angebots durch dessen Abruf und (temporäre) Vervielfältigung in Ihrem Endgerät ausschließlich unter der Bedingung, dass Sie keine Werbeblocker verwenden, die das von uns gestaltete, Werbeeinschaltungen beinhaltende Layout verändern. Sollte in Ihrem Browser ein Werbeblocker installiert worden sein, verpflichten Sie sich, diesen für den Besuch unseres Portals zu deaktivieren.


    www. volksblatt . at/nutzungsbedingungen


    Es handelt sich faktisch um ein vertragliches Nutzungsverbot von Werbeblockern auf dieser Seite

    Nutzungsbedingungen stellen immer einen Vertrag dar. Nur unter den Bedingungen darf man die Seite benutzen (lesen , schreiben usw.)

    Ist dieser "Vertrag" eigentlich rechtsgültig ?

    Hier handelt es sich um einen Vertrag, der sich "tiefer" auf die Nutzung der Seite bezieht. Ein solcher Vertrag wird dann rechtsgültig , wenn man ihn vorher vorgelegt bekommt. Die Einblendung des Hinweises weist aber nur auf die Nutzungsbedingungen hin. Er wird also nicht vorab gezeigt sondern nur nebenbei erwähnt.


    Wäre diese Seite ein Internetshop , müsste vor "dem Kauf" ein deutlicher Hinweis auf diese Nutzungsbedingungen ( = AGB) erscheinen . Daneben müsste man einen Haken setzen ( OptIn ) , dass man die AGB gelesen und akzeptiert hat. Erst danach wird die AGB zum gültigen Vertragsbestandteil.


    Bei einer Internetseite "kauft" man auch etwas: Man "kauft" sich das Recht sie zu lesen und zu benutzen. Dieser Kauf kostet in der Regel nichts und ist beim reinen Lesen auch mit keinen Bedingungen verknüpft, die sich auf das Lesen beziehen.
    Wenn ich etwas kaufe, muss ich vorher wissen unter welchen Bedingungen es passiert. Erfahre ich es nicht zuvor , wird es nicht Vertragsbestandteil.


    Wie es andere Zeitungen machen (großer Hinweis auf Werbeblocker und es wird so lange kein Inhalt gezeigt, wie der Werbeblocker aktiv ist ) ist es rechtlich völlig korrekt. Dort muss man also zwangsweise entsprechend der Nutzungsbedingungen handeln , indem man den Blocker deaktiviert , auch wenn man sie nicht zuvor gelesen hat. Erst wenn man sich an die Regeln hält , bekommt man Zugriff.


    Wie findet man eigentlich solche Seiten oder Artikel ?
    Ich hatte nur bei Google News nach Neuheiten gesucht. Nur mit dieser Art des "heimlichen Vertrages" war es der Zeitung möglich , dort überhaupt zu erscheinen. Ansonsten hätte sie nämlich gegen die Bedingungen verstoßen, die Voraussetzung für das Erscheinen bei diesen News sind.