Eltern haften immer noch nicht für ihre Kinder !!!

  • Aktuell geht das Gerücht , dass Eltern plötzlich doch für ihre Kinder haften sollen.


    Was da in großen Überschriften werbewirksam propagiert wird ( z.B. "Eltern haften für ihre Kinder" ) entspricht nicht der wirklichen Sachlage !


    1) Im Urteilsfall waren die "Kinder" Erwachsene , die selbstverständlich für ihr Tun selbst verantwortlich sind.


    2) Die Eltern hatten weder Aufsichtspflicht , noch sonstige Pflichten - außer darauf hinzuweisen , dass eben illegale Up- und Downloads zu unterlassen sind (was aber jeder Erwachsene sowieso wissen muss ) . Sie waren einfach nur die Anschlussinhaber .


    3) Das Urteil gegen die Eltern wurde nur gefällt , weil sie keine Auskunft geben wollten (ihnen war bekannt , wer das Vergehen begangen hatte ) . Damit wurden sie nicht als "Eltern" , sondern als Anschlussinhaber wegen der Störerhaftung verurteilt.


    4) Hätten die Eltern angegeben , wer die Downloads getätigt hatte , hätte der Kläger diesem erst einmal nachweisen müssen, dass die Downloads illegal waren. Es wäre also eventuell durchaus anders ausgegangen.


    Alles in allem war es kein "Eltern-Kind-Urteil" , sondern ein ganz normales Störerhaftungsurteil. Das Einzige was unter "Familie" fällt ist , dass Eltern ihre Kinder nicht als Schuldige benennen müssen. Damit nehmen sie eben dann automatisch die Folgen als Anschlussinhaber in Kauf.



    Es gilt immer noch Eltern haften NICHT automatisch für ihre Kinder (BGH-Urteil)