Facebook: Erben haben Anrecht auf Zugangsdaten - Erstes Gerichtsurteil (17.12.2015)

  • Das Landgericht Berlin hat als erstes höheres Gericht in einem Verfahren geurteilt , dass Facebook Erben eines Verstorbenen die Zugangsdaten zum Account herausgeben muss.


    Alle anders lautenden Punkte in ihren AGB sind ungültig.


    Urteil vom 17.12.2015 - Az.: 20 O 172/15


    Quelle: http://www.dr-bahr.com/news/er…unt-des-verstorbenen.html


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    Facebook hat zwar eine Funktion , damit man einen "Account-Erben" bestimmen kann . Die ist aber sowieso Blödsinn.
    Man macht damit sozusagen ein "Facebook-Testament" , in dem man seinen Erben vorher benennt . Das ist aber weder rechtsgültig noch macht es einen Sinn , dass dieser FB-Erbe "die Geschäfte des Verstorbenen weiter führt".


    Gleichzeitig verhindert es , dass der "wirkliche Erbe" Einblick in Persönliches des Verstorbenen gewinnt.
    Ich stimme der Ansicht des Gerichtes zu , dass auch ein Account zu einer Internetseite (genau wie Tagebücher usw.) zur Hinterlassenschaft einer Person gehört.


    Ich persönlich würde als Erbe aber NICHT Facebook direkt anschreiben, sondern zuerst im Netzwerk selbst nach einem eingesetzten "Verwalter" suchen .
    Dieser sollte oder wird dann mit dem Erben Kontakt aufnehmen. Facebook sollte möglichst wenig davon mitbekommen - weil - Facebook ja jederzeit den Account ohne Angabe von Gründen löschen könnte.